Psychologischer Heilpraktiker: Begriff erklärt

„Psychologischer Heilpraktiker“, „psychotherapeutischer Heilpraktiker“, „Heilpraktiker für Psychotherapie“, „kleiner Heilpraktiker“: Wer sich über diesen Beruf informiert, begegnet vielen Namen für dieselbe Sache. Gemeint ist fast immer eine Person, die eine Heilpraktikererlaubnis hat, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Doch nicht jeder dieser Begriffe ist gleich gut geeignet, und manche Bezeichnungen sind ausdrücklich verboten.

Dieser Beitrag ordnet die Begriffe ein: Woher sie kommen, welche Bezeichnung rechtlich unbedenklich ist, welche Wörter tabu sind und was die Erlaubnis inhaltlich bedeutet. Wie der Weg zur Erlaubnis aussieht, beschreibt der Leitfaden Heilpraktiker für Psychotherapie werden.

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Viele Namen, eine Erlaubnis

Rechtlich gibt es keinen eigenen Beruf „psychologischer Heilpraktiker“. Es gibt die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, und diese Erlaubnis kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden. Alle oben genannten Begriffe sind Versuche, genau diese beschränkte Erlaubnis in Worte zu fassen. Die folgende Übersicht zeigt, wie sie einzuordnen sind.

Begriff Herkunft Einordnung
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Wortlaut der Erlaubnis rechtlich unbedenklich, von Behörden empfohlen
Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) gängige Kurzform weit verbreitet
psychotherapeutischer Heilpraktiker Beschreibung der Tätigkeit beschreibt die Tätigkeit zutreffend; nicht mit „Psychotherapeut“ verwechseln
psychologischer Heilpraktiker Umgangssprache kein rechtlicher Begriff; „psychologisch“ kann ein Psychologiestudium nahelegen, daher für das eigene Auftreten nicht empfehlenswert
kleiner Heilpraktiker Umgangssprache verbreitet in Gesprächen, nicht als Berufsbezeichnung gedacht

Mehr zum umgangssprachlichen Begriff lesen Sie im Beitrag Kleiner Heilpraktikerschein.

Woher die beschränkte Erlaubnis kommt

Ausgangspunkt ist § 1 des Heilpraktikergesetzes. Danach braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Dazu gehört auch die psychotherapeutische Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert.

Ursprünglich kannte das Gesetz nur die umfassende Heilpraktikererlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1993 entschieden, dass die Erlaubnis auch auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt erteilt werden kann. Seitdem gibt es die sektorale Erlaubnis, um die es hier geht. Erteilt wird sie vom zuständigen Gesundheitsamt nach einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten. Wie diese Überprüfung abläuft, erklärt der Beitrag HPP-Prüfung beim Gesundheitsamt.

Die richtige Bezeichnung

Für das Praxisschild, die Website oder die Visitenkarte stellt sich die Frage: Wie nenne ich mich korrekt? Eine klare Orientierung gibt die bayerische Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11. Februar 2025. Sie hält fest, dass die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Heilpraktikerin“ ohne einschränkenden Zusatz berechtigt. Als rechtlich unbedenklich empfiehlt sie die Bezeichnung „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“.

Die Vorschrift gilt formal für Bayern, die Logik dahinter ist jedoch allgemein: Die Bezeichnung soll erkennen lassen, dass die Erlaubnis begrenzt ist. Wer ganz sichergehen möchte, verwendet die von der Behörde empfohlene Langform oder fragt beim eigenen Gesundheitsamt nach.

„Psychotherapeutischer Heilpraktiker“

Der Begriff beschreibt die Tätigkeit zutreffend. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fasst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so zusammen: Heilpraktiker können ihren Beruf als psychotherapeutische Heilpraktiker ausüben, jedoch nicht unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“. Genau hier liegt die Grenze, die Sie kennen sollten.

„Psychologischer Heilpraktiker“

Der Begriff ist vor allem eine Suchanfrage und ein Wort aus dem Alltag. Für die eigene Berufsbezeichnung ist er nicht empfehlenswert. Das Wort „psychologisch“ verweist auf die Psychologie als akademische Wissenschaft. Gerichte haben bei der Bezeichnung „Psychologe“ angenommen, dass ein erheblicher Teil der Verbraucher ein Psychologiestudium erwartet; eine Werbung, die diesen Eindruck ohne Studium erweckt, wurde als irreführend untersagt. Ob das auch für „psychologischer Heilpraktiker“ gilt, ist nicht ausdrücklich entschieden. Die sichere Wahl ist eine Bezeichnung, die keine Verwechslung mit einem Studium zulässt.

Welche Bezeichnungen tabu sind

Drei Bezeichnungen sollten Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie nicht verwenden:

  1. „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“. Nach § 1 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes setzt die Ausübung der Psychotherapie unter dieser Berufsbezeichnung eine Approbation voraus. Andere Personen dürfen sie nicht führen; Ausnahmen gelten für Ärztinnen und Ärzte. Wer die Bezeichnung unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar. Die Strafe reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Nach § 132a Absatz 2 StGB gilt das auch für Bezeichnungen, die zum Verwechseln ähnlich sind.
  2. „Psychologe“ oder „Psychologin“, wenn kein Psychologiestudium abgeschlossen wurde. Hier droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung.
  3. „Heilpraktiker“ ohne Zusatz. Die sektorale Erlaubnis berechtigt nicht dazu, sich ohne einschränkenden Zusatz Heilpraktiker zu nennen. Das würde eine umfassende Erlaubnis vortäuschen.

Beispiele für Praxisschild und Website

  • Unbedenklich: „Maria Muster, Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“
  • Verbreitet: „Maria Muster, Heilpraktikerin für Psychotherapie“
  • Problematisch: „Maria Muster, Psychotherapeutin (HP)“, weil „Psychotherapeutin“ geschützt ist
  • Problematisch: „Praxis für Psychologie“ ohne Psychologiestudium
  • Problematisch: „Maria Muster, Heilpraktikerin“ ohne Zusatz, wenn nur die sektorale Erlaubnis vorliegt

Diese Beispiele ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hilft eine Nachfrage beim zuständigen Gesundheitsamt oder bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Auch in Werbung und Online-Profilen

Die Regeln gelten nicht nur für das Praxisschild. Auch auf der eigenen Website, in Profilen auf Therapeutenportalen, in sozialen Netzwerken und in Anzeigen sollte die Bezeichnung stimmen. Achten Sie besonders auf Stellen, an denen Begriffe automatisch verkürzt werden, etwa in Überschriften, Suchmaschinen-Titeln oder Kategorien von Verzeichnissen. Aus „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ wird dort schnell „Psychotherapeutin“ oder einfach „Heilpraktikerin“. Ebenso heikel sind Sammelbegriffe wie „Psychologische Praxis“ oder „Praxis für Psychotherapie“, wenn der Zusammenhang nicht deutlich macht, welche Erlaubnis dahintersteht.

Hilfreich ist eine kurze, gleichlautende Angabe überall dort, wo Sie auftreten: Ihr Name, die Bezeichnung mit Zusatz und gegebenenfalls Ihre Methoden, zum Beispiel Verhaltenstherapie oder systemische Therapie. Methoden dürfen Sie benennen. Entscheidend ist, dass die Berufsbezeichnung selbst nicht mehr verspricht, als Ihre Erlaubnis abdeckt.

Was die Erlaubnis inhaltlich bedeutet

Unabhängig vom Namen: Mit der auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie psychische Störungen mit Krankheitswert psychotherapeutisch feststellen, behandeln und lindern. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten außerhalb dieses Gebiets, etwa die Behandlung körperlicher Erkrankungen. Medikamente verordnen dürfen Sie nicht. Einen Überblick über Rechte und Grenzen gibt der Beitrag Was darf ein Heilpraktiker?

Mit gesetzlichen Krankenkassen rechnen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht ab; die Behandlung erfolgt meist auf Selbstzahler- oder Privatbasis. Wie sich dieser Weg vom akademischen Heilberuf mit Approbation unterscheidet, zeigt der Vergleich Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychologischer Psychotherapeut.

Abgrenzung zu Beratung und Coaching

Viele, die nach „psychologischer Heilpraktiker“ suchen, arbeiten bereits beratend, etwa als Coach, psychologische Beraterin oder in der sozialen Arbeit. Für sie ist eine Unterscheidung wichtig: Das Psychotherapeutengesetz stellt in § 1 Absatz 2 klar, dass Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, nicht zur Ausübung der Psychotherapie gehören. Beratung und Coaching gesunder Menschen ohne Krankheitsbezug sind deshalb ohne Erlaubnis möglich.

Sobald es um Störungen mit Krankheitswert geht, etwa um eine Depression oder eine Angststörung, ist das anders. Dann brauchen Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis. Wann sich der Schritt zur Erlaubnis für beratend Tätige lohnt, beschreibt der Beitrag HPP-Schein für Coaches.

Der Weg zur Erlaubnis in Kürze

Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es für die beschränkte Heilpraktikererlaubnis nicht. Entscheidend ist die Überprüfung beim Gesundheitsamt mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Geprüft wird, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten ausgeht. Dazu gehören Kenntnisse in Psychopathologie und Diagnostik nach ICD-10, in der Abgrenzung psychischer und körperlicher Ursachen, im Umgang mit Notfällen wie Suizidalität sowie in den rechtlichen Grundlagen. Die meisten bereiten sich in einer strukturierten Ausbildung darauf vor. Ob der HPP oder die umfassende Erlaubnis besser passt, klärt der Beitrag Heilpraktiker für Psychotherapie oder großer Heilpraktiker?

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ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bereitet in der HPP-Ausbildung auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor: live online mit 150 Unterrichtseinheiten, als Tageskurs von 10 bis 13 Uhr oder als Abendkurs von 18 bis 21 Uhr, alle 14 Tage. Wer lieber vor Ort lernt, findet die Ausbildung auch in Präsenz in Wuppertal, Köln, Essen und Aachen. Der Einstieg ist durch das rollierende Kurssystem jederzeit möglich. Der Unterricht wird bewusst nicht aufgezeichnet, damit sensible Themen offen besprochen werden können.

Zum Lehrplan gehört ein eigener Block „Recht und Grenzen“ mit Heilpraktikergesetz, Sorgfaltspflichten, Aufklärung und Dokumentation, Schweigepflicht und der Abgrenzung von Beratung, Coaching und Psychotherapie. Die mündliche Prüfungsvorbereitung ist in die Ausbildung integriert. Die Erlaubnis selbst erteilt nicht die Schule, sondern das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung.

Ihre Dozentinnen und Dozenten

Michael Kensy, Dozent für die HPP-Ausbildung live online bei ARSANIS

Michael Kensy – Ihr Dozent im Live-Online-Kurs
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Er unterrichtet die HPP-Ausbildung bei ARSANIS live online – mit Fallbesprechungen und Prüfungstraining statt Videokonserve.

Tanja Abmeier-Dunskus, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Wuppertal

Tanja Abmeier-Dunskus – HPP in Präsenz in Wuppertal
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Sie unterrichtet den HPP-Präsenzkurs in Wuppertal und die KVT-Ausbildung.

Peggy Schröder, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Essen

Peggy Schröder – HPP in Präsenz in Essen
Heilpraktikerin für Psychotherapie mit eigener Praxis in Düsseldorf. Schwerpunkte: Hypnosetherapie, humanistische Gesprächsführung und körperorientierte Ansätze.

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Häufige Fragen

Was ist ein psychologischer Heilpraktiker?

Umgangssprachlich ist damit meist eine Person gemeint, die eine Heilpraktikererlaubnis hat, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Einen eigenen Beruf oder eine Erlaubnis mit dem Namen „psychologischer Heilpraktiker“ gibt es rechtlich nicht.

Wie lautet die korrekte Berufsbezeichnung?

Als rechtlich unbedenklich empfiehlt die bayerische Verwaltungsvorschrift „Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“. Verbreitet ist die Kurzform „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Ohne einschränkenden Zusatz dürfen Sie sich nicht „Heilpraktiker“ nennen.

Darf ich mich als Heilpraktiker für Psychotherapie „Psychotherapeut“ nennen?

Nein. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist nach dem Psychotherapeutengesetz Personen mit Approbation sowie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Das unbefugte Führen ist nach § 132a StGB strafbar, auch bei zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnungen.

Brauche ich ein Psychologiestudium?

Nein. Für die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis ist kein Studium vorgeschrieben. Entscheidend ist die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Gerade weil kein Studium vorausgesetzt wird, sollten Sie Bezeichnungen wie „Psychologe“ oder „psychologisch“ vermeiden.

Ist „psychotherapeutischer Heilpraktiker“ erlaubt?

Der Begriff beschreibt die Tätigkeit zutreffend. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Heilpraktiker psychotherapeutisch tätig sein, aber nicht unter der Bezeichnung „Psychotherapeut“. Am klarsten ist die Bezeichnung mit dem Zusatz „beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“.

Ob psychologischer Heilpraktiker, psychotherapeutischer Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie: Gemeint ist dieselbe Erlaubnis. Für den Alltag in der Praxis zählt, dass die Bezeichnung ehrlich zeigt, was Sie dürfen. Wer die geschützten Begriffe kennt und die Erlaubnis korrekt benennt, schafft Vertrauen bei Klientinnen und Klienten und vermeidet rechtliche Probleme.