Heilpraktiker für Psychotherapie: worauf müssen sich angehende Absolventen bei der Prüfungsvorbereitung einstellen?

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Eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie ist eine Herausforderung, der sich in jedem Jahr Hunderte an Menschen stellen. An diese Ausbildung schließt sich die Prüfung an, die Absolventen erfolgreich abschließen müssen. Ein Amtsarzt oder Amtspsychiater führt die Überprüfung durch. Das Ziel dieser Prüfung ist klar definiert: die Prüfungskommission kontrolliert, ob die Absolventen dazu geeignet sind, den Beruf des kleinen Heilpraktikers auszuüben.

Laut Originaltext aus dem Heilpraktikergesetz müssen die Absolventen folgende Anforderungen erfüllen, um die Prüfung zu bestehen:

“Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeit besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird.”

Gemäß § 8.2 Heilpraktikergesetz ist eine eingeschränkte Erlaubnis für die Ausübung der Psychotherapie maßgeblich. Dementsprechend besagt § 8.2 Heilpraktikergesetz Folgendes:

“Bei sonstigen antragstellenden Personen, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten vorzunehmen …”

Dementsprechend ist die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung laut Gesetz mit Überprüfung darüber verbunden, ob die Prüflinge über das nötige Fachwissen in den Bereichen der Psychopathologie, klinischer Psychologie sowie psychologischer Diagnostik verfügen. Außerdem müssen die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen der Prüfung in der Lage sein, mit Patienten nach einer Erstellung der Diagnose eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen. Da die angehenden Absolventen dementsprechend keine spezielle Fachqualifikation erbringen müssen, ist auch nicht von einer Fachprüfung die Rede. Vielmehr melden sich zukünftige Heilpraktiker für Psychotherapie für eine Überprüfung an.

Anforderungen der schriftlichen Überprüfung

Die meisten Gesundheitsämter haben sich für eine Prüfungsvariante entschieden, bei der Absolventen innerhalb von 60 Minuten insgesamt 28 Multiple-Choice-Fragen beantworten müssen. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsteilnehmer mindestens 75 Prozent aller Fragen richtig beantwortet haben. Weil die meisten Amtsärzte aus Gründen der Einfachheit den gleichen Fragenkatalog anwenden, ist die schriftliche Kontrolle zwar an den meisten Gesundheitsämtern identisch. Allerdings werden die Inhalte regelmäßig neu überarbeitet. Haben die Prüflinge den schriftlichen Prüfungsteil erfolgreich bestanden, schließt sich kurze Zeit später die mündliche Überprüfung an.

Anforderungen der mündlichen Überprüfung

Es ist durchaus möglich, dass bestimmte Prüfer bzw. das Gesundheitsamt auch verschiedene Positionen für gewünschte Aus- und Weiterbildungsnachweise fordern. Doch generell hat es sich in der Praxis bewährt, wenn die angehenden Absolventen eine Aus- oder Weiterbildung für eine psychotherapeutische Methode nachweisen können. Diese Nachweise gelten zwar nicht als wichtige Bedingung zur Durchführung der mündlichen Überprüfung, beeinflussen ein erfolgreiches Abschneiden bei der Prüfung jedoch positiv.

Praktische Erfahrungen beeinflussen das Prüfungsergebnis positiv

Wer deshalb beispielsweise ein Kurz-Praktikum in einer psychiatrischen Einrichtung nachweist oder auf Tätigkeiten in medizinischen oder pädagogischen Berufen zurückblicken kann, sammelt bereits vor Prüfungsbeginn einen wichtigen Pluspunkt. Für jeden Prüfling sollte es zudem selbstverständlich sein, vor der Prüfung einen Basiskurs für angehende kleine Heilpraktiker zu belegen. Das im Rahmen der Ausbildung erworbene Wissen bildet eine wichtige Grundlage für die sich anschließenden Prüfungen. Außerdem sind die Kurse dafür geeignet, um nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung die therapeutische Tätigkeit durchzuführen. Da Amtsärzte die mündliche Prüfung in Abhängigkeit gesetzlicher Bedingungen frei gestalten können, variieren die Anforderungen und Schwierigkeitsgrade zum Teil enorm.

Höhere Anforderungen an Prüflinge

Doch generell haben sich die Anforderungen an angehende Absolventen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dieser Trend ist durchaus berechtigt. Schließlich übernehmen Heilpraktiker für Psychotherapie bei ihren Behandlungen eine große Verantwortung, die dementsprechend einer hohen Fachkompetenz bedarf. Die Prüfungsdauer unterscheidet sich von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt von 30 bis zu 60 Minuten. Diese Ansprüche der Gesundheitsämter wirken sich ebenfalls auf die Bestehensquote aus. Diese Entwicklung führte wiederum zu einem sogenannten Prüfungstourismus. Folglich ist der erste Wohnsitz darüber ausschlaggebend, bei welchem Gesundheitsamt die Prüfung erfolgt. Die Folge liegt auf der Hand: bei einigen Gesundheitsämtern steigt die Zahl an Prüfungen so stark an, dass diese Behörden mittlerweile an ihre Kapazitätsgrenzen geraten.

Wartezeiten erhöhen sich

Auf diese Entwicklung reagieren die Behörden, indem sie als Gegenmaßnahme die Wartezeiten für eine Anmeldung zur Prüfung steigern. Wer deshalb zeitnah die Prüfung als Heilpraktiker für Psychotherapie ablegen möchte, sollte sich zur Vereinbarung eines Prüfungstermins rechtzeitig an die Stadtverwaltung bzw. das Kreisamt wenden. Am besten sind erfahrungsgemäß die angehenden kleinen Heilpraktiker vorbereitet, die im Vorfeld einen entsprechenden Kurs in einer Heilpraktikerschule besucht haben. Diese Einrichtungen sind besonders empfehlenswert, wenn sie mit regionalen Besonderheiten unterschiedlicher Gesundheitsämter vertraut sind. Werden diese Gegebenheiten im Unterricht sowie in der Prüfungsvorbereitung berücksichtigt, steigern sich die Chancen, die Prüfung erfolgreich zu bestehen.