Trauerbegleiter werden: Aufgaben und Grenzen

Wer einen nahestehenden Menschen verliert, braucht oft vor allem eines: jemanden, der da ist, zuhört und die Trauer aushält. Genau das ist die Aufgabe von Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleitern. Sie arbeiten im Hospiz, in Kirchengemeinden, in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen oder in eigener Praxis, ehrenamtlich oder beruflich. Wer Trauerbegleiter werden möchte, stellt sich früher oder später eine wichtige Frage: Wann ist Trauer ein normaler Teil des Lebens, und wann wird sie zu einer Störung, deren Behandlung Heilkunde ist?

Dieser Beitrag beschreibt das Berufsbild, die Arbeitsfelder und die Wege in die Qualifizierung. Er erklärt den Unterschied zwischen normaler Trauer und der anhaltenden Trauerstörung nach ICD-11, was Trauerbegleitung ohne Erlaubnis darf und wann die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) nötig wird. Warum der HPP-Schein für Coaches allgemein eine Rolle spielt, lesen Sie im Beitrag HPP-Schein für Coaches.

Sie möchten Ihre Situation lieber persönlich besprechen? Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch oder fordern Sie unser Infomaterial an.

Kurstermine ansehen & buchenKostenloses Infomaterial anfordernKostenloses Beratungsgespräch buchen


Prüfung im März 2027? Kostenlose HPP-Prüfungsvorbereitung

An 8 Montagabenden (19 bis 20 Uhr, live online, ab 16.11.2026) gehen unsere Dozentinnen und Dozenten mit Ihnen Befund, F-Kapitel, Notfälle und Gesetzeskunde durch – mit typischen Prüfungsfragen. Offen für Teilnehmende aller Schulen.

Zur kostenlosen Prüfungsvorbereitung

Was Trauerbegleiter tun

Trauerbegleitung unterstützt Menschen nach einem Verlust dabei, ihren eigenen Weg durch die Trauer zu finden. Sie hat nicht das Ziel, Trauer zu „beenden“ oder zu „heilen“. Sie gibt der Trauer Raum, hilft, Gefühle auszudrücken, und stärkt die Kräfte, die jemand selbst mitbringt. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin beschreibt Trauer als „eine normale und hilfreiche Emotion, der Akzeptanz, Wertschätzung und Unterstützung seitens der Gesellschaft zusteht“.

Zum Alltag in der Trauerbegleitung gehören zum Beispiel:

  • Einzelgespräche mit Trauernden, persönlich, am Telefon oder online
  • Trauergruppen, Trauercafés und offene Treffpunkte
  • Begleitung bei praktischen Fragen nach dem Verlust, etwa im Umgang mit Kindern, Arbeitgeber oder Familie
  • Rituale und Erinnerungsarbeit, zum Beispiel zu Jahrestagen
  • Gespräche mit Angehörigen, die schon vor dem Tod Abschied nehmen

Arbeitsfelder: Hospiz, Bestattung, Gemeinde und Praxis

Trauerbegleitung findet an vielen Orten statt. Welches Feld zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie ehrenamtlich oder beruflich tätig sein möchten und welche Vorerfahrung Sie mitbringen.

Arbeitsfeld Beispiele
Ambulante und stationäre Hospizarbeit Begleitung von Sterbenden und ihren Familien, Trauergruppen für Angehörige, häufig im Ehrenamt
Bestattung Gesprächsangebote für Hinterbliebene, Gedenkveranstaltungen, Kooperation mit Bestattungsunternehmen
Kirchengemeinden und Seelsorge Trauercafés, Gesprächskreise, Begleitung im Rahmen der Gemeindearbeit
Soziale Einrichtungen Pflegeheime, Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen
Eigene Praxis Einzel- und Gruppenbegleitung, Angebote für Eltern nach dem Verlust eines Kindes, Begleitung nach Suizid eines Angehörigen
Heilkundliche Praxis (nur mit Erlaubnis) psychotherapeutische Behandlung bei anhaltender Trauerstörung, Depression oder Traumafolgen nach einem Verlust

Für die Hospizarbeit gibt es eine gesetzliche Grundlage: § 39a des Fünften Sozialgesetzbuchs regelt die Förderung ambulanter Hospizdienste. Diese erbringen „qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung“ und sorgen für die „Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung“ der Ehrenamtlichen. Wer in der Hospizarbeit beginnen möchte, findet dort oft einen ersten Zugang über eine Befähigungsschulung des jeweiligen Dienstes.

Wege in die Trauerbegleitung

Die Wege in die Trauerbegleitung sind unterschiedlich. Manche beginnen ehrenamtlich im Hospizdienst, andere bilden sich gezielt weiter, um beruflich zu begleiten. Orientierung bietet der Bundesverband Trauerbegleitung, der eigene Qualitätsstandards veröffentlicht hat. Seine Qualifizierungsordnung beschreibt eine „Große Basisqualifikation Trauerbegleitung“ mit mindestens 200 Unterrichtseinheiten, einschließlich Supervision, Intervision und einer Abschlussarbeit.

Bemerkenswert ist, was diese Standards inhaltlich verlangen: Teilnehmende sollen Trauerprozesse von Psychotrauma und depressiven Erkrankungen abgrenzen können, ein Grundverständnis der Diagnose „Anhaltende Trauerstörung“ haben, einschätzen können, ob Begleitung oder Psychotherapie angemessen ist, und die Grenzen der eigenen Fachkompetenz kennen. Genau um diese Grenze geht es in den folgenden Abschnitten.

Normale Trauer und anhaltende Trauerstörung

Normale Trauer ist keine Krankheit

Trauer kann sehr schmerzhaft sein, in Wellen kommen, Schlaf und Appetit beeinträchtigen und über lange Zeit immer wieder aufbrechen. Das allein ist keine Störung. Auch die ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont: Wer länger trauert, als es manchen ungewöhnlich erscheint, aber innerhalb dessen bleibt, was in seiner Kultur und seinem religiösen Umfeld als Trauerzeit üblich ist, zeigt eine normale Trauerreaktion.

Die anhaltende Trauerstörung in der ICD-11 (6B42)

Mit der ICD-11, die seit Januar 2022 in Kraft ist, hat die WHO die „Anhaltende Trauerstörung“ (Prolonged grief disorder) unter dem Kode 6B42 als eigene Diagnose eingeführt. Sie gehört zu den Störungen, die spezifisch mit Stress verbunden sind. Die wesentlichen Merkmale sind:

  • Nach dem Tod eines Partners, Elternteils, Kindes oder einer anderen nahestehenden Person besteht eine anhaltende, alles durchdringende Trauerreaktion.
  • Kennzeichnend ist eine Sehnsucht nach dem Verstorbenen oder ein ständiges gedankliches Kreisen um ihn, verbunden mit intensivem seelischem Schmerz, etwa Traurigkeit, Schuldgefühlen, Wut, Schwierigkeiten, den Tod anzunehmen, oder emotionaler Taubheit.
  • Die Reaktion dauert ungewöhnlich lange an, mindestens sechs Monate nach dem Verlust.
  • Sie geht deutlich über das hinaus, was in der Kultur und im Umfeld der Person zu erwarten ist.
  • Sie beeinträchtigt das persönliche, familiäre, soziale, berufliche oder andere wichtige Lebensbereiche erheblich.

Zum Vergleich: Das US-amerikanische Diagnosesystem DSM-5-TR setzt für Erwachsene eine Mindestdauer von zwölf Monaten an. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin nannte 2017 rund drei Prozent der Trauernden als betroffen und betonte, dass die Unterscheidung zwischen normaler und komplizierter Trauer schwierig sei.

Und in der ICD-10?

In der ICD-10, nach der in Deutschland derzeit noch verschlüsselt wird, gibt es keine eigene Kategorie für eine anhaltende Trauerstörung. Betroffene erhielten bisher meist die Diagnose einer Anpassungsstörung oder einer depressiven Störung. Wie diese Diagnosen definiert sind, lesen Sie in den Beiträgen F4: Angst, Zwang und PTBS und F3: Depression und bipolare Störung. Einen Überblick über die Unterschiede der beiden Klassifikationen gibt der Beitrag ICD-10 oder ICD-11 in der HPP-Prüfung.

Eine Diagnose mit Kritik

Die neue Diagnose ist nicht unumstritten. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband hat 2018 Bedenken geäußert: Er befürchtet, dass Trauer insgesamt wieder als „Störung“ wahrgenommen und der Trauerprozess zeitlich normiert wird, und hat stattdessen die Bezeichnung „Belastungsstörung nach Verlust“ vorgeschlagen. Zugleich erkennt der Verband an, dass es Verlusterfahrungen gibt, die therapeutische Unterstützung erfordern. Für die Praxis bedeutet das: Die Sechs-Monats-Grenze ist kein Stichtag, ab dem Trauer krank wird. Sie ist eine Mindestvoraussetzung für eine Diagnose, die nur bei einem kleinen Teil der Trauernden in Betracht kommt.

Normale Trauer Anhaltende Trauerstörung (ICD-11 6B42)
Dauer individuell, auch lang, im Rahmen kultureller Normen mindestens sechs Monate und deutlich über den kulturellen Normen
Verlauf oft in Wellen, mit Phasen der Entlastung anhaltend und alles durchdringend
Alltag belastet, aber zunehmend wieder möglich erheblich beeinträchtigt
Wer begleitet? Trauerbegleitung, Angehörige, Gemeinde, Selbsthilfe Diagnostik und Behandlung nur mit Approbation oder Heilkunde-Erlaubnis; Trauerbegleitung ergänzend

Was Trauerbegleitung ohne Erlaubnis darf

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Das Psychotherapeutengesetz stellt in § 1 Absatz 2 klar, dass Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, nicht zur Psychotherapie gehören.

Da normale Trauer keine Krankheit ist, ist ihre Begleitung grundsätzlich ohne Heilkunde-Erlaubnis möglich. Ohne Erlaubnis dürfen Sie zum Beispiel:

  • Trauernde in Einzelgesprächen und Gruppen begleiten
  • Rituale, Erinnerungsarbeit und kreative Ausdrucksformen anbieten
  • über Trauer informieren und Angehörige beraten, wie sie Trauernde unterstützen können
  • Trauercafés und Gesprächskreise leiten
  • bei Bedarf an Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weitervermitteln

Nicht erlaubt ist ohne Heilkunde-Erlaubnis, eine anhaltende Trauerstörung, eine Depression oder eine Traumafolgestörung festzustellen oder zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür Methoden einsetzen, die Sie aus der Trauerbegleitung kennen. Entscheidend ist nicht die Methode, sondern ob Sie eine Störung mit Krankheitswert feststellen, heilen oder lindern wollen.

Ein Wort zur Bezeichnung: Geschützt ist nach § 1 Psychotherapeutengesetz die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“; wer sie unbefugt führt, macht sich nach § 132a Strafgesetzbuch strafbar. Die Bezeichnung „Trauerbegleiter“ kommt im Gesetz nicht vor. Ohne Erlaubnis raten wir dennoch von Bezeichnungen wie „Trauertherapie“ ab, weil sie nahelegen, dass Sie eine Erkrankung behandeln.

Wann eine HPP-Erlaubnis nötig wird

In den meisten Begleitungen geht es um normale, wenn auch schwere Trauer. Es gibt aber Situationen, in denen Trauer in eine Störung mit Krankheitswert übergeht oder von einer solchen begleitet wird. Achten Sie besonders auf diese Hinweise:

  • Die Trauer bleibt über viele Monate unverändert intensiv und alles bestimmend, der Alltag ist kaum zu bewältigen.
  • Es zeigen sich Zeichen einer Depression, etwa anhaltende Hoffnungslosigkeit, Wertlosigkeitsgefühle und Antriebslosigkeit, die sich nicht mehr auf den Verlust beschränken.
  • Nach einem plötzlichen oder gewaltsamen Tod treten belastende Erinnerungen, Albträume oder starke Vermeidung auf.
  • Der Konsum von Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln nimmt zu.
  • Die trauernde Person äußert, nicht mehr leben zu wollen oder dem Verstorbenen „nachfolgen“ zu wollen.

Ohne Erlaubnis ist Ihre Aufgabe in diesen Fällen, Ihre Beobachtung behutsam anzusprechen und eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung zu empfehlen. Die Trauerbegleitung kann parallel weiterlaufen, wenn die behandelnde Stelle einverstanden ist. Bei Suizidgedanken ist die Abklärung dringend, bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112. Die TelefonSeelsorge ist kostenfrei und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 erreichbar. Wie Sie Suizidgedanken ansprechen, beschreibt der Beitrag Suizidalität in der HPP-Prüfung.

Wenn Sie Trauernde auch dann begleiten möchten, wenn ihre Trauer Krankheitswert hat, brauchen Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese sektorale Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 für zulässig erklärt. Sie wird vom zuständigen Gesundheitsamt nach einer Überprüfung erteilt. Mit der Erlaubnis dürfen Sie psychotherapeutisch arbeiten, etwa bei einer anhaltenden Trauerstörung oder einer Anpassungsstörung. Die Sorgfaltspflicht bleibt: Bei schweren Depressionen, Suizidalität oder möglichen körperlichen Ursachen arbeiten Sie mit Ärztinnen und Ärzten zusammen.

Auch wer weiterhin vor allem begleitend arbeiten will, profitiert von der Vorbereitung auf die HPP-Überprüfung. Sie lernen dort, Trauer, Anpassungsstörung, Depression und Traumafolgen voneinander abzugrenzen, Suizidalität einzuschätzen und die rechtlichen Grenzen der eigenen Arbeit sicher einzuhalten. Das ist genau die Kompetenz, die auch der Bundesverband Trauerbegleitung in seinen Standards beschreibt.

Trauerbegleitung und HPP bei ARSANIS lernen

ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bereitet in der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor. Die Online-Ausbildung findet live im Webinar statt, als Tages- oder Abendkurs alle 14 Tage, mit 150 Unterrichtseinheiten. Präsenzkurse gibt es in Wuppertal, Köln, Essen und Aachen. Durch das rollierende Kurssystem ist ein Einstieg jederzeit möglich. Der Unterricht wird bewusst nicht aufgezeichnet, damit sensible Themen und eigene Erfahrungen offen besprochen werden können.

Für Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter besonders relevant sind die Themenblöcke zu affektiven Störungen, zu dem auch Trauer und Anpassungsstörungen sowie Suizidalität gehören, zu Belastungsstörungen wie PTBS und akuter Belastungsreaktion, zu psychiatrischen Notfällen und Krisenintervention sowie zu Recht und Grenzen. Die mündliche Prüfungsvorbereitung mit Fallarbeit ist in die Ausbildung integriert. Die Erlaubnis selbst erteilt nur das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung. Die HPP-Ausbildung ergänzt eine Qualifizierung in der Trauerbegleitung um das heilkundliche Fundament.

Ihre Dozentinnen und Dozenten

Michael Kensy, Dozent für die HPP-Ausbildung live online bei ARSANIS

Michael Kensy – Ihr Dozent im Live-Online-Kurs
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Er unterrichtet die HPP-Ausbildung bei ARSANIS live online – mit Fallbesprechungen und Prüfungstraining statt Videokonserve.

Tanja Abmeier-Dunskus, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Wuppertal

Tanja Abmeier-Dunskus – HPP in Präsenz in Wuppertal
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Sie unterrichtet den HPP-Präsenzkurs in Wuppertal und die KVT-Ausbildung.

Peggy Schröder, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Essen

Peggy Schröder – HPP in Präsenz in Essen
Heilpraktikerin für Psychotherapie mit eigener Praxis in Düsseldorf. Schwerpunkte: Hypnosetherapie, humanistische Gesprächsführung und körperorientierte Ansätze.

Bereit für den nächsten Schritt?

Sehen Sie sich die aktuellen Kurstermine an, fordern Sie unser kostenloses Infomaterial an oder klären Sie Ihre Fragen in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Kurstermine ansehen & buchenKostenloses Infomaterial anfordernKostenloses Beratungsgespräch buchen

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis, um als Trauerbegleiter zu arbeiten?

Für die Begleitung normaler Trauer nicht, denn normale Trauer ist keine Krankheit. Sobald Sie aber eine Störung mit Krankheitswert feststellen oder behandeln, etwa eine anhaltende Trauerstörung oder eine Depression, ist das Heilkunde. Dafür brauchen Sie eine Approbation oder die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Ab wann gilt Trauer als Störung?

Nach der ICD-11 kommt eine anhaltende Trauerstörung (6B42) frühestens sechs Monate nach dem Verlust in Betracht, und nur, wenn die Trauer anhaltend und alles durchdringend ist, deutlich über kulturelle Normen hinausgeht und den Alltag erheblich beeinträchtigt. Lange Trauer allein ist keine Störung. Die Feststellung gehört in ärztliche oder psychotherapeutische Hände.

Gibt es die anhaltende Trauerstörung auch in der ICD-10?

Nein, die ICD-10 hat dafür keine eigene Kategorie. Betroffene erhielten bisher meist die Diagnose einer Anpassungsstörung oder einer depressiven Störung. Die anhaltende Trauerstörung wurde erst mit der ICD-11 eingeführt, die in Deutschland noch nicht für die Verschlüsselung eingeführt ist.

Wie werde ich Trauerbegleiter?

Mögliche Wege sind eine Befähigungsschulung in einem ambulanten Hospizdienst für das Ehrenamt oder eine Weiterbildung in Trauerbegleitung. Der Bundesverband Trauerbegleitung beschreibt in seinen Standards eine Große Basisqualifikation mit mindestens 200 Unterrichtseinheiten. Wer auch Menschen mit Störungen mit Krankheitswert begleiten will, braucht zusätzlich eine Heilkunde-Erlaubnis.

Was mache ich, wenn eine trauernde Person Suizidgedanken äußert?

Nehmen Sie die Äußerung ernst, fragen Sie offen nach und empfehlen Sie eine zeitnahe ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung. Bei akuter Gefahr rufen Sie den Notruf 112. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar.

Trauerbegleiter zu werden heißt, Menschen in einer der schwersten Phasen ihres Lebens beizustehen, ohne Trauer zu einer Krankheit zu machen. Wer normale Trauer und anhaltende Trauerstörung unterscheiden kann, Warnzeichen kennt und rechtzeitig weitervermittelt, begleitet sicher. Wer auch Menschen behandeln möchte, deren Trauer Krankheitswert hat, plant die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie mit ein.