Burnout-Berater werden: Was ist erlaubt?
Erschöpfung im Beruf ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt, und entsprechend groß ist das Interesse an Beratung dazu. Wer als Coach, Trainerin, Personalverantwortlicher oder Gesundheitsberaterin arbeitet, überlegt deshalb oft, sich als Burnout-Berater oder Burnout-Coach aufzustellen. Das ist ein sinnvolles Arbeitsfeld, aber eines mit einer klaren Grenze: Hinter dem Wort „Burnout“ steckt manchmal eine Depression, eine Angststörung oder eine körperliche Erkrankung. Und deren Behandlung ist Heilkunde.
Dieser Beitrag zeigt, was Burnout nach den beiden Klassifikationssystemen ICD-10 und ICD-11 ist und was nicht, wie Sie Burnout von einer Depression abgrenzen, was Burnout-Beratung ohne Erlaubnis leisten darf und wann die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) sinnvoll oder nötig wird. Warum der HPP-Schein für Coaches allgemein eine Rolle spielt, lesen Sie im Beitrag HPP-Schein für Coaches. Hier geht es gezielt um die Arbeit mit erschöpften Berufstätigen.
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Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Was macht ein Burnout-Berater?
Ein Burnout-Berater begleitet Menschen, die sich durch ihre Arbeit dauerhaft überlastet fühlen oder einer Überlastung vorbeugen möchten. Im Mittelpunkt stehen die Arbeitssituation und der Umgang damit: Wie viel ist zu viel? Wo fehlen Pausen, Grenzen oder Unterstützung? Welche Erwartungen, eigene und fremde, treiben jemanden an? Die Beratung arbeitet mit Gesprächen, Reflexionsfragen, Übungen zur Stressbewältigung und konkreten Veränderungsschritten im Alltag.
Typische Anliegen sind zum Beispiel:
- ständiger Zeitdruck und das Gefühl, nie fertig zu werden
- Schwierigkeiten, abzuschalten und Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu ziehen
- Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten, die Kraft kosten
- hohe Einsatzbereitschaft, bei der die eigenen Bedürfnisse zu kurz kommen
- die Rückkehr in den Beruf nach einer Auszeit, begleitend zu einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung
Mögliche Arbeitsfelder sind die Einzelberatung in eigener Praxis, Workshops und Vorträge in Unternehmen, die Begleitung von Teams sowie Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für Unternehmen ist das Thema auch rechtlich relevant: Das Arbeitsschutzgesetz nennt in § 5 Absatz 3 Nummer 6 ausdrücklich „psychische Belastungen bei der Arbeit“ als mögliche Gefährdung, die Arbeitgeber in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen. Die Gefährdungsbeurteilung selbst bleibt Aufgabe des Arbeitgebers; Beraterinnen und Berater können Workshops oder Gespräche beisteuern.
Ergänzend lassen sich Achtsamkeit und Entspannungsverfahren einsetzen. Wie das im Pflegealltag aussehen kann, zeigt der Beitrag Achtsamkeit in Pflege und Medizin zur Burnout-Prävention.
Burnout in der Klassifikation: keine Krankheitsdiagnose
Für Ihre Arbeit ist entscheidend, wie Burnout fachlich eingeordnet wird. Denn daran hängt die Frage, ob Sie sich im Bereich der Beratung oder der Heilkunde bewegen.
ICD-10: Z73.0 als Zusatzangabe
In der ICD-10, nach der in Deutschland derzeit noch verschlüsselt wird, steht Burnout nicht im Kapitel F der psychischen Störungen. Es findet sich unter Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ als „Ausgebranntsein (Burn-out)“, Kode Z73.0. Das Kapitel heißt „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“. Eine eigene Definition des Burnout-Syndroms enthält die ICD-10 nicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten fest, dass Burnout danach weder als Krankheit noch als psychische Störung klassifiziert ist und meist als Zusatzangabe neben einer anderen Diagnose vergeben wird, etwa einer Depression.
ICD-11: QD85 als Phänomen im beruflichen Kontext
Die ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist seit Januar 2022 in Kraft, in Deutschland aber noch nicht eingeführt. Sie führt Burnout unter dem Kode QD85, ebenfalls im Kapitel der Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen. Die WHO beschreibt Burnout als Syndrom, das aus chronischem Stress am Arbeitsplatz entsteht, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Drei Merkmale kennzeichnen es:
- Gefühle von Energieverlust oder Erschöpfung
- zunehmende innere Distanz zur Arbeit oder negative, zynische Gefühle ihr gegenüber
- verringerte berufliche Leistungsfähigkeit
Die WHO betont zwei Punkte: Burnout ist ein berufsbezogenes Phänomen und wird ausdrücklich nicht als medizinische Erkrankung klassifiziert. Und der Begriff bezieht sich nur auf den beruflichen Kontext. Erschöpfung durch Pflege von Angehörigen oder durch private Krisen fällt nach dieser Definition nicht darunter.
| ICD-10 | ICD-11 | |
|---|---|---|
| Kode | Z73.0 Ausgebranntsein (Burn-out) | QD85 Burnout |
| Kapitel | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen |
| Definition | keine eigene Definition | Syndrom durch nicht bewältigten chronischen Stress am Arbeitsplatz, drei Merkmale |
| Krankheit? | nein, Zusatzangabe | nein, berufsbezogenes Phänomen |
Wie sich ICD-10 und ICD-11 sonst unterscheiden, beschreibt der Beitrag ICD-10 oder ICD-11 in der HPP-Prüfung.
Burnout oder Depression?
Dass Burnout keine Krankheitsdiagnose ist, heißt nicht, dass Erschöpfte gesund sind. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat Burnout schon 2012 als möglichen Risikozustand beschrieben: Aus anhaltender Überlastung können sich unter anderem Depressionen, Angststörungen, Alkoholmissbrauch oder Bluthochdruck entwickeln. Umgekehrt kann erlebtes Burnout ein frühes Zeichen anderer Erkrankungen sein. Die DGPPN warnt deshalb davor, Burnout und Depression gleichzusetzen, und hält eine gründliche ärztliche Abklärung für unbedingt notwendig.
Einige Unterschiede helfen bei der Einordnung. Das Gesundheitsportal des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschreibt sie so:
- Bezug: Beim Burnout richten sich Erschöpfung und Distanz vor allem auf die Arbeit. Bei einer Depression betreffen negative Gedanken und Gefühle alle Lebensbereiche.
- Typische Zeichen einer Depression: geringes Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, Hoffnungslosigkeit und Suizidgedanken.
- Erholung: Bei reinem Burnout kann eine Pause oder ein Urlaub helfen. Bei einer Depression reicht das nicht aus.
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe geht noch weiter: Viele Menschen, die wegen „Burnout“ länger ausfallen, leiden nach ihrer Darstellung tatsächlich an einer depressiven Erkrankung. Gut gemeinte Ratschläge wie „Schlafen Sie sich aus“ oder „Fahren Sie in Urlaub“ können dann sogar schaden, weil mehr Schlaf bei einer Depression die Erschöpfung verstärken kann und die Depression im Urlaub mitreist.
Für Sie als Burnout-Beraterin oder -Berater folgt daraus eine Grundregel: Bevor Sie mit Stressmanagement beginnen, sollte geklärt sein, ob eine Erkrankung vorliegt. Raten Sie zu einer ärztlichen Abklärung, wenn Ihnen einer dieser Hinweise begegnet:
- gedrückte Stimmung, Freudlosigkeit oder Antriebslosigkeit über Wochen, auch außerhalb der Arbeit
- Hoffnungslosigkeit, starke Schuldgefühle, Gefühl der Wertlosigkeit
- Gedanken, nicht mehr leben zu wollen
- anhaltende Schlafstörungen, Panikattacken oder starke körperliche Beschwerden
- zunehmender Konsum von Alkohol, Beruhigungs- oder Aufputschmitteln
Bei Suizidgedanken ist die Abklärung dringend, bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112. Die TelefonSeelsorge ist kostenfrei und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 erreichbar. Wie Depression in der Fachwelt eingeteilt wird, lesen Sie im Beitrag F3: Depression und bipolare Störung, wie man Suizidalität anspricht, im Beitrag Suizidalität in der HPP-Prüfung.
Prävention oder Behandlung: wo die Heilkunde beginnt
Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Das Psychotherapeutengesetz stellt in § 1 Absatz 2 klar, dass Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, nicht zur Psychotherapie gehören.
Weil Burnout selbst keine Krankheitsdiagnose ist, ist Beratung zu beruflicher Überlastung grundsätzlich ohne Erlaubnis möglich. Die Grenze verläuft dort, wo hinter der Erschöpfung eine Störung mit Krankheitswert steht, oder wo Sie den Eindruck erwecken, eine solche zu erkennen oder zu behandeln.
Was Sie ohne Erlaubnis dürfen
- gesunde Menschen zu Arbeitsorganisation, Grenzen, Pausen und Prioritäten beraten
- Stressbewältigung, Achtsamkeits- und Entspannungsübungen für Gesunde anleiten
- Workshops und Vorträge zur Vorbeugung von Überlastung in Unternehmen halten
- Teams bei Konflikten oder Veränderungen begleiten
- berufliche Entscheidungen begleiten, etwa einen Jobwechsel oder eine Reduzierung der Arbeitszeit
Was Sie ohne Erlaubnis nicht dürfen
- feststellen, ob jemand an einer Depression, Angststörung oder Erschöpfungsdepression leidet, auch nicht „zur Orientierung“
- eine bestehende Depression oder Angststörung behandeln, auch nicht mit Methoden aus dem Coaching
- Entwarnung geben („Das ist nur Stress, keine Depression“)
- von einer ärztlich empfohlenen Behandlung abraten
Auch die Wortwahl verdient Aufmerksamkeit. Geschützt ist nach § 1 Psychotherapeutengesetz die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“; wer sie unbefugt führt, macht sich nach § 132a Strafgesetzbuch strafbar. Bezeichnungen wie „Burnout-Berater“ oder „Burnout-Coach“ kommen in diesem Gesetz nicht vor. Wir raten trotzdem davon ab, ohne Erlaubnis mit „Burnout-Therapie“ oder „Burnout-Behandlung“ zu werben, weil solche Begriffe nahelegen, dass Sie eine Erkrankung behandeln.
Ehrlich bleiben sollten Sie auch bei den Erwartungen: Die DGPPN hielt 2012 fest, dass es für Burnout ohne gleichzeitig bestehende Erkrankung keine nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin nachgewiesen wirksamen Therapien oder Präventionsmaßnahmen gibt. Seriöse Burnout-Beratung verspricht deshalb keine Heilung und keine sichere Vorbeugung, sondern Unterstützung beim Verändern belastender Bedingungen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Teamleiter bucht ein Coaching, weil er „kurz vor dem Burnout“ stehe. Im Gespräch berichtet er, dass er seit zwei Monaten kaum schläft, sich auch am Wochenende zu nichts aufraffen kann, das Interesse an seinen Hobbys verloren hat und sich als Versager fühlt. Hier ist nicht mehr nur die Arbeit betroffen, sondern das ganze Leben. Ohne Erlaubnis ist Ihre Aufgabe jetzt, diese Beobachtung offen anzusprechen, eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung zu empfehlen und nach Suizidgedanken zu fragen. Das Coaching zu Arbeitsfragen kann später weitergehen, wenn geklärt ist, ob eine Erkrankung vorliegt, und gegebenenfalls in Abstimmung mit der Behandlung.
Hilfreich ist es, diese Grenze schon im Erstgespräch und in der schriftlichen Vereinbarung zu benennen: Sie bieten Beratung zu beruflicher Belastung an, keine Diagnostik und keine Behandlung von Krankheiten.
Wann die HPP-Erlaubnis sinnvoll oder nötig ist
Wenn Sie nur präventiv mit gesunden Menschen arbeiten, brauchen Sie keine Heilkunde-Erlaubnis. Anders sieht es aus, wenn Sie auch Menschen begleiten möchten, deren Erschöpfung Krankheitswert hat, etwa bei einer depressiven Episode, einer Anpassungsstörung oder einer Angststörung. Dafür brauchen Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese sektorale Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 für zulässig erklärt. Sie wird vom zuständigen Gesundheitsamt nach einer Überprüfung erteilt.
Sinnvoll kann die HPP-Erlaubnis auch dann sein, wenn Sie gar nicht vorhaben, Depressionen zu behandeln. Die Vorbereitung auf die Überprüfung vermittelt genau das Wissen, das Burnout-Beratung sicherer macht:
- psychische Störungen erkennen und voneinander abgrenzen, zum Beispiel Burnout, Depression, Anpassungsstörung und Angststörung
- Suizidalität einschätzen und in Krisen angemessen handeln
- wissen, wann eine ärztliche Abklärung nötig ist, etwa weil körperliche Ursachen ausgeschlossen werden müssen
- die rechtlichen Grenzen der eigenen Tätigkeit sicher kennen
Mit Erlaubnis dürfen Sie psychotherapeutisch arbeiten. Die Pflicht zur Sorgfalt bleibt: Auch als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten Sie mit Ärztinnen und Ärzten zusammen, wenn körperliche Ursachen in Betracht kommen oder Medikamente nötig sein könnten. Wie strukturierte Abgrenzung funktioniert, zeigt der Beitrag Differentialdiagnose in der HPP-Prüfung.
Heilpraktiker für Psychotherapie bei ARSANIS lernen
ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bereitet in der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor. Die Online-Ausbildung findet live im Webinar statt, als Tages- oder Abendkurs alle 14 Tage, mit 150 Unterrichtseinheiten. Präsenzkurse gibt es in Wuppertal, Köln, Essen und Aachen. Durch das rollierende Kurssystem ist ein Einstieg jederzeit möglich. Der Unterricht wird bewusst nicht aufgezeichnet, damit sensible Themen offen besprochen werden können.
Für Burnout-Beraterinnen und -Berater besonders relevant sind die Themenblöcke zu affektiven Störungen, Anpassungsstörungen und Suizidalität, zu psychiatrischen Notfällen und Krisenintervention sowie zu Recht und Grenzen, einschließlich der Abgrenzung von Beratung, Coaching und Psychotherapie. Die mündliche Prüfungsvorbereitung mit Fallarbeit ist in die Ausbildung integriert. Die Erlaubnis selbst erteilt nur das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung.
Ihre Dozentinnen und Dozenten
Michael Kensy – Ihr Dozent im Live-Online-Kurs
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Er unterrichtet die HPP-Ausbildung bei ARSANIS live online – mit Fallbesprechungen und Prüfungstraining statt Videokonserve.
Tanja Abmeier-Dunskus – HPP in Präsenz in Wuppertal
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Sie unterrichtet den HPP-Präsenzkurs in Wuppertal und die KVT-Ausbildung.
Peggy Schröder – HPP in Präsenz in Essen
Heilpraktikerin für Psychotherapie mit eigener Praxis in Düsseldorf. Schwerpunkte: Hypnosetherapie, humanistische Gesprächsführung und körperorientierte Ansätze.
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Häufige Fragen
Brauche ich eine Erlaubnis, um als Burnout-Berater zu arbeiten?
Für Beratung zu beruflicher Überlastung bei gesunden Menschen nicht. Burnout ist weder in der ICD-10 noch in der ICD-11 als Krankheit klassifiziert. Sobald Sie aber eine Störung mit Krankheitswert feststellen oder behandeln, etwa eine Depression, ist das Heilkunde. Dafür brauchen Sie eine Approbation oder die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Ist Burnout eine Krankheit?
Nach den Klassifikationssystemen nicht. In der ICD-10 steht Burnout unter Z73.0 bei den Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen. Die ICD-11 führt es unter QD85 als Phänomen im beruflichen Kontext und ausdrücklich nicht als medizinische Erkrankung. Burnout kann aber mit Erkrankungen wie einer Depression zusammenhängen.
Woran erkenne ich, dass statt Burnout eine Depression vorliegen könnte?
Ein Hinweis ist, wenn Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit nicht nur die Arbeit, sondern alle Lebensbereiche betreffen, wenn Hoffnungslosigkeit, Schuldgefühle oder Suizidgedanken auftreten oder wenn Erholung nicht mehr hilft. Die Feststellung selbst gehört in ärztliche oder psychotherapeutische Hände.
Darf ich mich „Burnout-Therapeut“ nennen?
Geschützt ist die Bezeichnung „Psychotherapeut“ beziehungsweise „Psychotherapeutin“. Ohne Heilkunde-Erlaubnis raten wir aber auch von Begriffen wie „Burnout-Therapie“ ab, weil sie den Eindruck erwecken, Sie behandelten eine Krankheit. „Burnout-Beratung“ oder „Burnout-Coaching“ beschreibt Ihre Tätigkeit dann genauer.
Lohnt sich die HPP-Ausbildung, wenn ich nur präventiv arbeiten will?
Rechtlich brauchen Sie sie dafür nicht. Inhaltlich hilft sie, Erkrankungen hinter einer Erschöpfung zu erkennen, Suizidalität einzuschätzen und sicher weiterzuverweisen. Und sie hält Ihnen den Weg offen, später auch Menschen mit Störungen mit Krankheitswert psychotherapeutisch zu begleiten.
Burnout-Berater zu werden heißt, Menschen bei einem belastenden Arbeitsalltag zu unterstützen, ohne Krankheiten zu übersehen. Wer weiß, wie Burnout eingeordnet wird, Warnzeichen kennt und rechtzeitig weiterverweist, kann präventiv sicher arbeiten. Wer auch Menschen mit Erkrankungen begleiten möchte, plant die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie von Anfang an mit.






