Steht die Abschaffung des Berufes Heilpraktiker für Psychotherapie bevor? Wir klären auf!

Heilpraktiker Psychotherapie wird abgeschafft?

„Gefährlich, Quacksalber, unzulässig“: Bereits seit Anbeginn des Berufsbildes des Heilpraktikers für Psychotherapie hat es mit Kritik zu kämpfen. Immer wieder rückt dabei die konkrete Forderung bezüglich der Abschaffung des Berufes in den Vordergrund. So auch in den letzten Jahren. Mit dafür verantwortlich ist das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939, das auf ein Auslaufen des Berufes abzielte. Mittlerweile wurde das Gesetz mehrfach reformiert, trotzdem machen regelmäßig falsche Annahmen und, wie wir finden, auch unzulässige Forderungen die Runde. Wir möchten Sie darüber aufklären und gute Gründe für den (Fort)Bestand des Heilpraktikers für Psychotherapie aufzeigen.

Woher stammen die Forderungen und Annahmen zur Abschaffung? Die Kritikpunkte am Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie

Kritiker der Heilpraxis fordern bereits seit Jahrzehnten im öffentlichen oder politischen Rahmen die Abschaffung des Heilberufes. Die Gründe hierfür haben unterschiedliche Quellen. 

Viele weisen auf die unzureichende, hürdenlose Ausbildung zum Berufsbild hin. Denn in Deutschland es ist möglich, Heilpraktiker für Psychotherapie “nur” mittels staatlicher Prüfung zu werden. Die Kritiker fordern stattdessen eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau. Somit sollen sich lediglich Ärzte oder Psychotherapeuten in der Heilkunde betätigen dürfen, da diese jahrelang zahlreichen Prüfungen unterzogen werden. Andere sehen die beinahe grenzenlosen Therapiemöglichkeiten als potenzielle Gefahrenquelle, da der Rahmen der Schulmedizin durch Alternativen aufgezeigt werden kann und sowohl auf altbewährte Methoden zurückgreift als auch neue zulässt.

Wie sehen die aktuellen Regelungen und Zugangsbeschränkungen aus?

Durch zahlreiche Erweiterungen des 1939 verfassten Heilpraktikergesetzes wird der Weg hin zum Berufsbild an die stetig verändernden Forderungen angepasst. Nun schafft ein weiteres Rechtsgutachten nicht nur eine Plattform für Diskussionen, sondern auch für Aufklärung und eine neue Zielgebung des Heilpraktikers für Psychotherapie.

Dies sind die aktuellen Zugangsbeschränkungen zum Heilpraktiker für Psychotherapie:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Im Besitz des Hauptschulabschlusses
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz (staatliche mündliche und schriftliche Prüfung, findet zweimal im Jahr statt)

Wie Ärzte unterliegen Heilpraktiker des Weiteren auch dem Patientenrecht, welches eine Gefährdung des Patienten verhindern und für das Gemeinwohl sorgen soll.

Was spricht für den (Fort)Bestand des Heilpraktikers für Psychotherapie?

Ein tragender Grund für den Fortbestand aus Perspektive der Berufstätigen ist das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 im Grundgesetz.

Weitere Gründe kommen aus Sicht der Patienten hinzu: Wer selbst einmal auf der Suche nach einem Therapieplatz war, wird mit der Problematik der ausgebuchten Therapieangebote vertraut sein. Ein Heilpraktiker schafft hier für viele Patienten in der Psychotherapie Abhilfe, da er unter Einbezug der Alternativmedizin zur Heilung beitragen kann und für mehr Behandlungsmöglichkeiten sorgt. 

Patienten profitieren durch den Einbezug eines Heilpraktikers zudem von dessen Therapie- und Methodenvielfalt, während andere Fachberufe häufig starren Weisungen in ihrem medizinischen Rahmen zu folgen haben. Die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie wird zudem oft als komplementär-ergänzend zu anderen ärztlichen Behandlungsmethoden und Diagnosen eingesetzt, wie in etwa die der modernen Schulmedizin, was stets im Sinne der Heilung des Patienten ist.

Was empfehlen wir angehenden Heilpraktikern für Psychotherapie?

Als Heilpraktikerschule für Psychotherapie sehen wir den Forderungen kritischen entgegen. Wie in Christof Stocks Rechtsgutachten zum Heilpraktikergesetz beschrieben, sehen auch wir die Abschaffungslösung nicht als Antwort auf die Forderungen. Vielmehr wünschen wir uns ein neues Gesetz mit klaren Regelungen. So zum Beispiel die von Stocks vorgeschlagene Neufassung des Heilkundebegriffs und die Einführung eines neuen staatlichen anerkannten Berufsbildes.

Wir empfehlen angehenden Heilpraktikern für Psychotherapie ganz klar, ihrem Wunschberufsbild zu folgen. Zumal eine begonnene Ausbildung unter den Bestandsschutz nach Artikel 12 des Grundgesetzes fällt.

Die Nachfrage und Anzahl an wahrgenommenen Behandlungen in Deutschland zeigt auch, dass die Heilpraxis ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens ist und Patienten hinter dem Berufsbild stehen. Denn sie vertrauen auf die alternativen Methoden zur modernen Schulmedizin. Auch die Kostenübernahme durch zahlreiche Krankenkassen sowie die Weiterempfehlung von Ärzten der Schulmedizin unterstützt die Akzeptanz und zeigt den Sinn des Fortbestandes des Berufs.

Um eventueller Kritik im späteren Beruf bereits zu Beginn der Ausübung entgegentreten zu können, empfehlen wir:

  • Eine vorausgehende fundierte und allumfassende psychotherapeutische Ausbildung in unserer renommierten Schule für Heilpraxis
  • Die bestmögliche Prüfungsvorbereitung bei der Heilpraktikerschule ARSANIS

Die Heilpraktiker für Psychotherapie Ausbildung wird in unserer Heilpraktikerschule an drei Standorten als Tagesausbildung, Abendausbildung oder Onlineausbildung angeboten: