Psychologischer Berater: Was darf man?

Wer als psychologischer Berater oder psychologische Beraterin arbeitet, begegnet Menschen in schwierigen Lebenslagen: nach einer Trennung, bei Konflikten im Job, in Phasen der Orientierungslosigkeit. Früher oder später stellt sich dabei eine Frage, die für die eigene Arbeit entscheidend ist: Was darf ich eigentlich – und wo beginnt ein Bereich, der einer staatlichen Erlaubnis vorbehalten ist?

Dieser Beitrag konzentriert sich ganz auf den rechtlichen Rahmen: welche Gesetze gelten, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht, wie Sie sich nennen dürfen und wann eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie nötig wird. Wie der Weg in den Beruf aussieht, lesen Sie unter Wie werde ich psychologischer Berater?, welche beruflichen Perspektiven es gibt, unter Karriere als psychologischer Berater.

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Die Kurzantwort

Als psychologischer Berater dürfen Sie Menschen beraten, begleiten und unterstützen, solange es nicht um die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten geht. Beratung bei Lebensfragen, Konflikten, Entscheidungen und Belastungen im Alltag ist ohne Erlaubnis möglich. Sobald Sie dagegen psychische Störungen mit Krankheitswert erkennen, behandeln oder lindern wollen, üben Sie Heilkunde aus. Dafür brauchen Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis, mindestens beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Außerdem dürfen Sie bestimmte Berufsbezeichnungen nicht führen, allen voran „Psychotherapeut“.

Im Folgenden sehen Sie, woraus sich diese Regeln ergeben und was sie im Alltag bedeuten.

Der Rechtsrahmen: drei Gesetze, die Sie kennen sollten

Das Heilpraktikergesetz: Heilkunde braucht eine Erlaubnis

Grundlage ist § 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Dort heißt es: Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde ist nach Absatz 2 jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Entscheidend ist also nicht, welche Methode Sie verwenden, sondern wozu Sie sie einsetzen. Ein Gespräch über eine berufliche Entscheidung ist keine Heilkunde. Dasselbe Gespräch mit dem Ziel, eine Depression zu behandeln, ist es.

Das Psychotherapeutengesetz: was Psychotherapie ist – und was nicht

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) beschreibt in § 1 Absatz 2, was als Ausübung der Psychotherapie gilt: jede berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im selben Absatz steht eine Klarstellung, die für psychologische Beraterinnen und Berater besonders wichtig ist: Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der Psychotherapie.

Genau in diesem Bereich liegt psychologische Beratung. Das Gesundheitsamt Dortmund formuliert es in seinem Merkblatt zur Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie knapp: Psychologische Beratung ist nicht erlaubnispflichtig.

§ 132a StGB: geschützte Bezeichnungen

Nach § 1 Absatz 1 PsychThG darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nur führen, wer eine entsprechende Approbation hat; daneben dürfen Ärztinnen und Ärzte sie führen. Wer bestimmte Berufsbezeichnungen unbefugt führt, macht sich nach § 132a des Strafgesetzbuchs strafbar. Das Gesetz nennt dort unter anderem Arzt, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Ebenfalls geschützt sind akademische Grade, also etwa ein „Diplom-Psychologe“ oder ein „Master of Science Psychologie“. Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Erlaubt oder nicht? Beispiele aus dem Alltag

Die Grenze verläuft nicht entlang einzelner Themen, sondern entlang der Frage, ob eine Störung mit Krankheitswert im Mittelpunkt steht. Die folgende Übersicht zeigt typische Situationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Situation Ohne Erlaubnis möglich? Warum
Begleitung bei einer beruflichen Neuorientierung Ja Entscheidungs- und Lebensfrage, kein Krankheitsbezug
Gespräche nach einer Trennung, um die neue Lebenssituation zu ordnen Ja Belastende Lebenslage, solange keine Störung mit Krankheitswert behandelt wird
Beratung bei einem Konflikt im Team oder in der Familie Ja Aufarbeitung sozialer Konflikte, ausdrücklich keine Psychotherapie (§ 1 Abs. 2 PsychThG)
Kurs zum Umgang mit Alltagsstress für gesunde Menschen Ja Prävention und Bildung, keine Krankenbehandlung
„Behandlung“ einer diagnostizierten Depression Nein Linderung einer Störung mit Krankheitswert ist Heilkunde
Therapie einer Panik- oder Angststörung mit Expositionsübungen Nein Heilung oder Linderung einer psychischen Erkrankung
Einschätzung, ob jemand „eine Depression hat“ oder „eine Borderline-Störung“ Nein Feststellung einer Krankheit gehört zur Heilkunde
Werbung mit „Hilfe bei Angststörungen“ oder „Burnout-Therapie“ Nein Das Angebot richtet sich erkennbar auf Krankheiten; zudem kann die Werbung irreführend sein
Hinweis an eine Klientin, ihre Beschwerden ärztlich abklären zu lassen Ja, und geboten Weiterverweisen ist keine Heilkunde, sondern Teil sorgfältiger Beratung

Ein häufiger Grenzfall ist der Begriff „Burnout“. Erschöpfung durch Arbeitsbelastung kann Thema einer Beratung sein, etwa wenn es um Prioritäten, Grenzen oder Gespräche mit dem Arbeitgeber geht. Steht aber eine ausgeprägte depressive Symptomatik dahinter, ist ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung nötig. Ob das der Fall ist, können Sie als Beraterin ohne Erlaubnis nicht feststellen – und sollten es auch nicht versuchen.

Wie Sie sich nennen dürfen – und wie besser nicht

Viele Fragen betreffen nicht die Tätigkeit selbst, sondern die Bezeichnung auf Website, Visitenkarte oder Praxisschild.

  • „Psychologischer Berater“ oder „Psychologische Beraterin“: Die Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Sie dürfen sie führen. Transparent ist es, die zugrunde liegende Ausbildung zu nennen.
  • „Coach“, „Lebensberater“, „Berater für …“: ebenfalls nicht geschützt.
  • „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“: nur mit Approbation (bzw. als Ärztin oder Arzt). Unbefugtes Führen ist strafbar.
  • „Diplom-Psychologe“, „M. Sc. Psychologie“: akademische Grade, die Sie nur mit dem entsprechenden Abschluss führen dürfen (§ 132a StGB).
  • „Psychologe“ ohne Grad: Für die bloße Bezeichnung gibt es kein eigenes Berufsgesetz; der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert deshalb seit Langem einen gesetzlichen Schutz. Wer ohne Psychologiestudium als „Psychologe“ auftritt, riskiert dennoch, Klientinnen und Klienten über seine Befähigung zu täuschen. Das kann als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG gelten. Verzichten Sie darauf.
  • „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder „Heilpraktikerin (Psychotherapie)“: nur mit der entsprechenden Erlaubnis des Gesundheitsamts.
  • „Therapie“, „Praxis für Psychotherapie“, „Behandlung“: Diese Begriffe signalisieren Heilkunde. Ohne Erlaubnis sollten Sie sie in der Außendarstellung meiden. Auch das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums rät Beraterinnen ohne Heilkunde-Erlaubnis ausdrücklich, den Begriff und die Durchführung von Therapien zu vermeiden.

Ein guter Prüfstein: Würde eine Klientin aus Ihrer Außendarstellung schließen, dass Sie psychische Erkrankungen behandeln? Wenn ja, sollten Sie die Formulierung ändern.

Die Grenze im Gespräch erkennen

In der Praxis kündigt sich eine Krankheit selten im Erstgespräch an. Eine Klientin kommt wegen eines Konflikts mit ihrer Schwester; nach einigen Terminen erzählt sie, dass sie seit Wochen kaum schläft, sich zu nichts mehr aufraffen kann und morgens mit einem Gefühl der Leere aufwacht. Hier ist es Ihre Aufgabe, aufmerksam zu werden und weiterzuverweisen.

Hinweise, die eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung nahelegen, sind zum Beispiel:

  • anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebs- oder Freudlosigkeit über mehrere Wochen
  • deutliche Schlafstörungen, Appetitverlust oder starker Gewichtsverlust
  • Panikattacken oder Ängste, die den Alltag spürbar einschränken
  • ungewöhnliche Wahrnehmungen, Misstrauen oder Gedanken, die die Person selbst als fremd erlebt
  • problematischer Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • Äußerungen über Hoffnungslosigkeit oder darüber, nicht mehr leben zu wollen

Bei Hinweisen auf Suizidgedanken gilt: Sprechen Sie das Thema offen an, nehmen Sie es ernst und sorgen Sie dafür, dass die Person zeitnah professionelle Hilfe erhält. Bei akuter Gefahr ist die Notfallversorgung zuständig, in Deutschland über die 112.

Drei Gewohnheiten helfen, die Grenze sauber einzuhalten:

  1. Klarer Auftrag: Benennen Sie im Erstgespräch und in Ihrer schriftlichen Vereinbarung, dass Sie Beratung anbieten – keine Diagnostik und keine Behandlung von Krankheiten.
  2. Frage nach Vorbehandlung: Fragen Sie, ob sich jemand derzeit in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Wenn ja, stimmen Sie Ihre Beratung so ab, dass sie die Behandlung nicht ersetzt.
  3. Netzwerk: Kennen Sie Anlaufstellen in Ihrer Region, an die Sie verweisen können, etwa Hausarztpraxen, psychotherapeutische Praxen oder Beratungsstellen.

Wenn Sie genauer verstehen möchten, wie Beratung, Coaching und Psychotherapie sich methodisch und rechtlich unterscheiden, hilft der Beitrag Systemische Beratung, Coaching und Psychotherapie.

Wann Sie eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie brauchen

Möchten Sie auch Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert begleiten, führt für Nicht-Approbierte der Weg über die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese sektorale Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 für zulässig erklärt. Sie wird vom zuständigen Gesundheitsamt nach einer Überprüfung erteilt.

Die Voraussetzungen beschreibt zum Beispiel das Gesundheitsamt Dortmund, das für den Bezirk der Bezirksregierung Arnsberg zuständig ist, in seinem Merkblatt:

  • vollendetes 25. Lebensjahr
  • mindestens Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Führungszeugnis und ärztliches Attest
  • eine schriftliche Überprüfung (dort 28 Multiple-Choice-Fragen, mindestens 21 richtig, höchstens 60 Minuten) und anschließend eine mündliche Überprüfung

Der Besuch einer Heilpraktikerschule ist laut Merkblatt keine Voraussetzung. Einzelheiten zu Ablauf und Zuständigkeit können sich von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterscheiden; informieren Sie sich bei dem Amt an Ihrem Wohnort. Wie die Überprüfung aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt.

Für wen lohnt sich dieser Schritt? Vor allem für Beraterinnen und Berater, die merken, dass ein Teil ihrer Anfragen über reine Beratung hinausgeht, oder die später psychotherapeutisch arbeiten möchten. Die HPP-Erlaubnis ersetzt die Beratung nicht, sie erweitert den Rahmen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag HPP-Schein für Coaches.

Ein Hinweis zu Steuer und Gewerbe

Ob eine Beratungstätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich gilt, ist eine eigene Frage. Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums weist in einer älteren Antwort darauf hin, dass Beraterinnen und Berater ohne Heilberuf auf gesetzlicher Grundlage in der Regel davon ausgehen müssen, gewerblich tätig zu sein. Klären Sie das vor dem Start mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.

Psychologische Beratung bei ARSANIS lernen

ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bietet eine Ausbildung zum Psychologischen Berater an. Dort lernen Sie Grundlagen der Gesprächsführung und der Beratung – und Sie lernen auch, wo die Grenzen dieser Arbeit liegen. Ablauf, Inhalte und Abschluss finden Sie auf der Kursseite.

Wer später auch mit Menschen mit psychischen Erkrankungen arbeiten möchte, kann sich bei ARSANIS auf die Überprüfung für den Heilpraktiker für Psychotherapie vorbereiten, live online oder in Präsenz in NRW. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite zur HPP-Ausbildung online. Die Erlaubnis selbst erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung.

Ihre Dozentinnen und Dozenten

Michael Kensy, Dozent für die HPP-Ausbildung live online bei ARSANIS

Michael Kensy – Ihr Dozent im Live-Online-Kurs
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Er unterrichtet die HPP-Ausbildung bei ARSANIS live online – mit Fallbesprechungen und Prüfungstraining statt Videokonserve.

Tanja Abmeier-Dunskus, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Wuppertal

Tanja Abmeier-Dunskus – HPP in Präsenz in Wuppertal
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Sie unterrichtet den HPP-Präsenzkurs in Wuppertal und die KVT-Ausbildung.

Peggy Schröder, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Essen

Peggy Schröder – HPP in Präsenz in Essen
Heilpraktikerin für Psychotherapie mit eigener Praxis in Düsseldorf. Schwerpunkte: Hypnosetherapie, humanistische Gesprächsführung und körperorientierte Ansätze.


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Häufige Fragen

Darf ich mich ohne Studium psychologischer Berater nennen?

Ja. Die Bezeichnung „psychologischer Berater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Nicht führen dürfen Sie dagegen ohne Approbation die Bezeichnung „Psychotherapeut“ und ohne Abschluss akademische Grade wie „Diplom-Psychologe“. Auch als „Psychologe“ sollten Sie ohne Psychologiestudium nicht auftreten.

Darf ich als psychologischer Berater Menschen mit Depressionen beraten?

Eine Depression zu behandeln oder zu lindern, ist Heilkunde und braucht eine Erlaubnis. Ohne Erlaubnis verweisen Sie an Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Befindet sich jemand bereits in Behandlung, kann Beratung zu anderen Lebensfragen möglich sein, sie darf die Behandlung aber nicht ersetzen.

Darf ich als psychologischer Berater Diagnosen stellen?

Nein. Die Feststellung einer Krankheit gehört nach § 1 Heilpraktikergesetz zur Heilkunde. Sie können Ihre Beobachtungen beschreiben und eine Abklärung empfehlen, aber nicht feststellen, ob jemand an einer psychischen Störung erkrankt ist.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis Heilkunde ausübe?

Das Heilpraktikergesetz stellt die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis in § 5 unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wer zudem eine geschützte Berufsbezeichnung wie „Psychotherapeut“ unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar. Darüber hinaus gefährden Sie Klientinnen und Klienten, die eine Behandlung bräuchten.

Brauche ich für die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie eine bestimmte Ausbildung?

Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, etwa Mindestalter 25 Jahre und mindestens Hauptschulabschluss. Eine strukturierte Vorbereitung erleichtert den Weg, ist aber keine Pflicht.

Psychologische Beratung ist ein eigenständiges, wertvolles Arbeitsfeld – gerade weil sie Menschen in Lebensfragen begleitet, ohne sie zu Patienten zu machen. Wer die Grenze zur Heilkunde kennt, kann sicher beraten, klar kommunizieren und rechtzeitig weiterverweisen. Und wer diese Grenze später überschreiten möchte, findet mit der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie einen geregelten Weg dorthin.