Beratung, Coaching, Psychotherapie?

Systemische Beratung, systemisches Coaching, systemische Therapie: Die Begriffe klingen ähnlich und werden im Alltag oft vermischt. Für Klientinnen und Klienten ist das verwirrend. Für alle, die selbst beraterisch arbeiten möchten, ist die Unterscheidung wichtig, denn davon hängt ab, welche Anliegen sie annehmen dürfen und welche nicht.

Dieser Beitrag ordnet die drei Formen nach Zielgruppe, Auftrag und Rechtslage ein und zeigt, was Absolventinnen und Absolventen einer systemischen Weiterbildung ohne Heilkunde-Erlaubnis dürfen. Was systemische Therapie inhaltlich ausmacht, erklärt der Beitrag Was ist Systemische Therapie und wie funktioniert sie?

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Gemeinsame Grundlage: das systemische Denken

Alle drei Formen können auf demselben Denkmodell beruhen. Systemisch zu arbeiten heißt, Menschen in ihren Beziehungen zu sehen: in Familie, Partnerschaft, Team oder Organisation. Probleme werden im Zusammenhang mit Mustern und Wechselwirkungen betrachtet, nicht als Eigenschaft einer einzelnen Person. Auch viele Methoden sind gleich, etwa zirkuläre Fragen, Genogrammarbeit oder Reframing.

Der Unterschied liegt deshalb weniger in der Methode als in drei anderen Punkten: Mit wem arbeite ich? Mit welchem Auftrag? Und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Der Unterschied auf einen Blick

Systemische Beratung Systemisches Coaching Psychotherapie (auch systemisch)
Zielgruppe Einzelne, Paare, Familien, Gruppen in belastenden Lebenssituationen oder Konflikten vor allem Einzelne, Teams und Führungskräfte mit beruflichen Fragen Menschen mit psychischen Störungen mit Krankheitswert
Auftrag Orientierung, Klärung, Konfliktlösung Ziele erreichen, Rollen klären, Entwicklung im beruflichen Kontext Feststellung, Heilung oder Linderung einer Störung
Heilkunde? nein nein ja
Erlaubnis nötig? nein nein ja: Approbation oder Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie)
Geschützte Berufsbezeichnung keine („systemischer Berater“ ist nicht geschützt) keine Erlaubnis nötig „Psychotherapeut“ (§ 1 PsychThG)
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nein nein nur bei zugelassenen Leistungserbringern

Die folgenden Abschnitte erläutern die einzelnen Zeilen.

Zielgruppe: Wer kommt zu wem?

Systemische Beratung

Zur systemischen Beratung kommen Menschen, die in einer schwierigen Situation Orientierung suchen: ein Konflikt in der Familie, eine Trennung, Spannungen im Team, eine anstehende Entscheidung. Sie sind belastet, aber nicht wegen einer psychischen Erkrankung in Beratung. Beratung findet in freien Praxen statt, aber auch in Einrichtungen der Sozialen Arbeit, in Schulen oder in Unternehmen.

Systemisches Coaching

Coaching richtet sich meist an Menschen im beruflichen Kontext: Führungskräfte, Teams, Selbstständige, Menschen in einer beruflichen Neuorientierung. Im Mittelpunkt stehen Ziele, Rollen und Entwicklung. Systemisches Coaching nutzt dafür die systemische Sicht, etwa auf das Team oder die Organisation, in der jemand arbeitet.

Psychotherapie

Psychotherapie richtet sich an Menschen mit einer psychischen Störung mit Krankheitswert, etwa einer Depression, einer Angststörung oder einer Zwangsstörung. Hier geht es nicht mehr um Orientierung oder Zielerreichung, sondern um Behandlung.

Auftrag: Was soll die Arbeit bewirken?

Der Auftrag ist das wichtigste Unterscheidungsmerkmal in der Praxis. In der systemischen Arbeit wird er zu Beginn gemeinsam geklärt: Was soll am Ende anders sein? Woran würden Sie merken, dass sich der Termin gelohnt hat?

  • In der Beratung lautet der Auftrag zum Beispiel: „Wir möchten als Eltern wieder miteinander reden können, ohne dass es eskaliert.“
  • Im Coaching etwa: „Ich möchte in meiner neuen Führungsrolle klarer auftreten.“
  • In der Psychotherapie steht eine Störung im Mittelpunkt: „Seit Monaten kann ich mich zu nichts aufraffen, schlafe kaum und habe an nichts mehr Freude.“ Wenn eine Diagnose dahintersteht, ist das ein Behandlungsauftrag.

Ein Anliegen kann sich im Verlauf verändern. Was als Coaching beginnt, kann Hinweise auf eine Erkrankung zeigen. Dann muss die beratende Person den Auftrag neu einordnen.

Rechtslage: Wo beginnt die Heilkunde?

Heilkunde braucht eine Erlaubnis

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Die Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert gehört dazu.

Das Psychotherapeutengesetz definiert Psychotherapie in § 1 Absatz 2 als berufs- oder geschäftsmäßige Tätigkeit mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert. Im selben Absatz heißt es: Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der Psychotherapie. Genau in diesem Bereich bewegen sich Beratung und Coaching.

Wer darf psychotherapeutisch behandeln?

  • Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte.
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie: Sie besitzen eine Heilpraktikererlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschränkung 1993 für zulässig erklärt. Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt nach einer Überprüfung. Einen Überblick über den Weg dorthin gibt die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie.

Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist geschützt

Nach § 1 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nur Personen mit Approbation führen; daneben dürfen auch Ärztinnen und Ärzte sie verwenden. Wer die Bezeichnung unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar. Das gilt auch für Heilpraktiker für Psychotherapie: Sie dürfen psychotherapeutisch behandeln, sich aber nicht „Psychotherapeut“ nennen.

Die Bezeichnung „systemischer Berater“ ist dagegen nicht gesetzlich geschützt.

Systemische Therapie als Kassenleistung

Systemische Therapie ist auch ein Psychotherapieverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 beschlossen, die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern; der Beschluss trat am 24. Januar 2020 in Kraft. Damit ist die Systemische Therapie für Erwachsene eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Kinder und Jugendliche hat der G-BA am 18. Januar 2024 eine entsprechende Änderung beschlossen.

Abrechnen dürfen diese Leistung allerdings nur ärztliche sowie psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine Weiterbildung in diesem Verfahren abgeschlossen haben und eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen. Systemische Beraterinnen, Berater und Coaches gehören nicht dazu. Ihre Leistungen bezahlen Klientinnen und Klienten in der Regel selbst oder ein Arbeitgeber.

Was Sie nach einer Weiterbildung ohne Erlaubnis dürfen

Eine systemische Weiterbildung vermittelt Methoden und Haltung. Eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verleiht sie nicht, unabhängig davon, ob sie mit einem Institutszertifikat oder einer Verbandsbezeichnung abschließt. Ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis gilt deshalb:

Das dürfen Sie:

  • Einzelne, Paare und Familien bei Konflikten, Entscheidungen und Veränderungen beraten
  • Coaching für Einzelne, Teams und Führungskräfte anbieten
  • systemische Methoden in Ihrem bisherigen Beruf einsetzen, etwa in Pädagogik, Sozialer Arbeit oder Personalarbeit
  • sich „systemische Beraterin“ oder „systemischer Berater“ nennen und dabei Ihre Weiterbildung angeben

Das dürfen Sie nicht:

  • psychische Erkrankungen feststellen oder behandeln
  • „Therapie“ für Störungen mit Krankheitswert anbieten oder Heilung versprechen
  • sich „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nennen

Wie Sie das Gelernte einsetzen können, zeigt auch der Beitrag Systemischer Ansatz und seine Praxisfelder.

Grenzfälle erkennen und weiterverweisen

Die wichtigste Kompetenz an der Grenze ist das Erkennen. Hinweise darauf, dass ein Anliegen über Beratung hinausgeht, sind zum Beispiel anhaltende Niedergeschlagenheit, starke Ängste, Schlafstörungen über längere Zeit, Substanzkonsum oder Gedanken an den Tod. Dann gehört es zur Sorgfalt, auf eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung hinzuweisen und selbst keine Behandlung zu beginnen. Bei akuter Gefahr ist die Notfallversorgung zuständig.

Hilfreich ist es, die Grenze von Anfang an offen zu benennen: im Erstgespräch, auf der Website und in der schriftlichen Vereinbarung. Klientinnen und Klienten wissen dann, dass sie Beratung oder Coaching erhalten und keine Behandlung.

Wer beides möchte: Weiterbildung und Erlaubnis

Wer systemisch arbeiten und zugleich Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln möchte, verbindet die Weiterbildung mit einer Erlaubnis. Für viele ist das die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Mit ihr dürfen sie systemische Methoden auch heilkundlich einsetzen, im Rahmen ihrer Kompetenz und Sorgfaltspflicht. Warum dieser Schritt gerade für Coaches wichtig sein kann, beschreibt der Beitrag HPP-Schein für Coaches.

Systemische Beratung und Therapie bei ARSANIS lernen

ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bietet die Weiterbildung Systemische Beratung und Therapie live online an: ein Wochenende im Monat, 12 Monate, 250 Unterrichtseinheiten, Einstieg jederzeit. Es unterrichtet Peter Hoegen, Lizentiat in Psychologie, mit einem Postgraduate-Diplom in Systemischer Paar- und Familientherapie. Wir zeichnen den Unterricht bewusst nicht auf, zum Schutz der Teilnehmenden. Der Abschluss ist das ARSANIS-Zertifikat „Systemische Beratung und Therapie“. Es ist kein staatlicher Abschluss und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Wer zusätzlich heilkundlich arbeiten möchte, kann die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie anstreben.

Ihr Dozent

Peter Hoegen, Dozent der Systemischen Online-Ausbildung bei ARSANIS

Peter Hoegen – Ihr Dozent in der Systemischen Online-Ausbildung
Lizentiat in Psychologie, ausgebildet in Systemischer Kurzzeittherapie am renommierten Brief Therapy Center – BTC (ehemals MRI) in Palo Alto, Kalifornien (USA), Postgraduate-Diplom Systemische Paar- und Familientherapie, M.Sc. Klinische Psychologie, Master in systemisch-strategischer Kurzzeittherapie, PhD-Doktorand in Neurowissenschaft und Pädagogik. Er unterrichtet die gesamte Ausbildung selbst – live, mit Fallbeispielen aus seiner Praxis.


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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen systemischer Beratung und systemischer Therapie?

Beide beruhen auf dem systemischen Denken und nutzen ähnliche Methoden. Beratung arbeitet an Anliegen außerhalb der Heilkunde, etwa Konflikten oder Entscheidungen. Therapie behandelt psychische Störungen mit Krankheitswert und setzt eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie voraus.

Ist Coaching Heilkunde?

Nein, solange es nicht der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten dient. Coaching zu beruflichen Zielen, Rollen oder Konflikten ist keine Heilkunde. Sobald eine psychische Erkrankung behandelt werden soll, ist eine Erlaubnis nötig.

Darf ich mich nach einer systemischen Weiterbildung Psychotherapeut nennen?

Nein. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist nach § 1 Psychotherapeutengesetz geschützt. Sie dürfen nur Personen mit Approbation sowie Ärztinnen und Ärzte führen. Unbefugtes Führen ist nach § 132a StGB strafbar.

Zahlt die Krankenkasse systemische Therapie?

Für Erwachsene ist Systemische Therapie seit 2020 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Abrechnen dürfen sie aber nur ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung und Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Systemische Beratung und Coaching werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Was muss ich tun, wenn ein Klient psychisch krank wirkt?

Ohne Heilkunde-Erlaubnis beginnen Sie keine Behandlung. Sprechen Sie Ihre Beobachtung offen an und empfehlen Sie eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung. Bei Hinweisen auf akute Gefahr, etwa Suizidgedanken, ist die Notfallversorgung zuständig.

Systemische Beratung, Coaching und Psychotherapie teilen viele Methoden, unterscheiden sich aber klar in Zielgruppe, Auftrag und Rechtslage. Wer diese Grenzen kennt und offen benennt, arbeitet sicher und schützt zugleich seine Klientinnen und Klienten.