Beruflich durchstarten: Mit einem Bildungsscheck NRW

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Das Programm “Bildungsscheck NRW” zielt darauf ab, Kompetenzen von Einzelpersonen sowie Beschäftigten kleiner und mittlerer Betriebe zu fördern. Deshalb ist der Bildungsscheck heutzutage eine beliebte Option, um Weiterbildungen staatlich finanziell fördern zu lassen. Der Erhalt dieses Dokuments basiert auf einem Programm, das die nordrhein-westfälische Landesregierung 2006 verabschiedete. Die finanziellen Mittel entstammen dem Europäischen Sozialfonds.

Unterscheidungen zwischen betrieblichen und individuellen Bildungsschecks

Wer in Nordrhein-Westfalen einen Bildungsscheck erhalten möchte, hat die Wahl aus zwei Optionen. Indem das Bundesland individuelle sowie betriebliche Bildungsschecks anbietet, haben Beschäftigte kleiner und mittlerer Betriebe, Selbständige sowie Berufsrückkehrende einen Anspruch auf den Erhalt des Bildungsschecks. Dieser Gruppe gehören außerdem Beschäftigte an, die aktuell in Elternzeit sind. Eine wichtige Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich die Betriebsstätte und/oder der Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen befinden. In erster Linie kommt der Bildungsscheck für Personen in Betracht, die in ihren erlernten Beruf zurückkehren möchten oder sich inmitten eines beruflichen Veränderungsprozesses bewegen. Zudem sind die Angebote auf Bedürfnisse von Personen ausgelegt, die mit veränderten Bedingungen am Arbeitsplatz und neuen betrieblichen Herausforderungen zurechtkommen müssen. Außerdem soll die Maßnahme all den Beschäftigten den Einstieg ins Arbeitsleben erleichtern, die sich aufgrund ihrer im Ausland erworbenen Berufskenntnisse nun hierzulande nachqualifizieren müssen.

Details zum betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck

Von einem betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck ist die Rede, wenn das eigene Unternehmen den entsprechenden Antrag auf den Erhalt des Dokuments stellt und somit auch den Eigenanteil bezahlt. Allerdings müssen die Unternehmen nachfolgende Anforderungen erfüllen:

1. Anzahl: höchstens zehn Bildungsschecks je Kalenderjahr
2. Betriebsgröße: höchstens 249 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
3. Zielgruppe: sämtliche Beschäftigten (mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes)
4. Förderung betriebsinterner Seminare
5. Förderung sogenannter E-Learning-Angebote
6. Höhe der Förderung: maximal 500 Euro je Bildungsscheck, höchstens 50 Prozent der Kurskosten

Details zum individuellen Zugang zum Bildungsscheck

Im Gegensatz zur betrieblichen Form werden die Beschäftigten, Selbständigen oder Berufsrückkehrer beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW selbst beraten. Das bedeutet, dass diese Personen ebenfalls den Antrag stellen und damit auch die Gebühren für den verbleibenden Eigenanteil entrichten:

1. Einkommen: zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 bis 40.000 Euro bzw. bei gemeinsamer Veranlagung höchstens 40.000 bis 80.000 Euro
2. Betriebsgröße: höchstens 249 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
3. Höchstanzahl: ein Bildungsscheck je Kalenderjahr
4. speziell für Selbständige: Einhaltung der Einkommensgrenze
5. Unterstützung sogenannter E-Learning Angebote
6. Höhe der Förderung: maximal 500 Euro je Bildungsscheck, höchstens 50 Prozent der Kurskosten

Der ein Maximum von 500 Euro abdeckende Bildungsscheck ist speziell für eine Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahmen gedacht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Angebot keine Kosten für die Unterbringung sowie Fahrten zur jeweiligen Bildungsstätte einschließt. Klassische Angebote für diese Weiterbildungen sind EDV- oder Sprachkurse. Wer sich jedoch fachlich qualifizieren bzw. sich über Medienbildung und Lern- bzw. Arbeitstechniken weiterbilden möchte, kann für diese Zwecke ebenfalls den Bildungsscheck nutzen.

Antragstellung: so funktioniert’s!

Der praktische Ablauf für die Antragstellung ist relativ unkompliziert. Denn hierbei ist es zuerst wichtig, eine regionale Beratungsstelle zu kontaktieren. Im Raum NRW befinden sich mehrere Beratungsstellen, die informieren, beraten und letztendlich auch den Bildungsscheck aushändigen. Allerdings ist es dringend notwendig, dass die Ausstellung des Dokuments schon vor Kursbeginn erfolgt. Pünktlich zum Kursbeginn reichen die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahmen den Scheck dann an die Anbieter weiter. Dieser Dienstleister übergibt den Bildungsscheck wiederum an die Bezirksregierung Düsseldorf zur Auszahlung. Während des Beratungsgesprächs ist es dringend erforderlich, den gültigen Personalausweis, das Fortbildungsthema einschließlich drei unterschiedlicher Anbieter sowie einen aktuellen Nachweis über das zu versteuernde Einkommen vorzuzeigen. Andernfalls ist es nicht möglich, den Bildungsscheck auszustellen.