Eine Weiterbildung mit dem Prämiengutschein finanzieren: so funktioniert`s!

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Ein sogenannter Prämiengutschein ist ein Wertscheck, der für einen Teil anfallender Kosten einer beruflichen Weiterbildung aufkommt. Der Scheck mit einem Maximalwert von 500 Euro ist deshalb ein Dokument, das Teilnehmer einer Fortbildung bei einem Bildungsträger ihrer Wahl einlösen können.

Welche Kosten übernimmt der Prämiengutschein?

Dieser Gutschein trägt zwar bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Doch die Höchstgrenze beläuft sich dennoch auf 500 Euro. Das bedeutet, das Teilnehmer der Weiterbildungen den ausstehenden Betrag selbst übernehmen müssen.

Als grundlegender Wert gilt hierbei die Veranstaltungsgebühr, die auf der Rechnung des jeweiligen Anbieters der Weiterbildung vermerkt ist.

Eine interessante Option für Erwerbstätige mit geringem Einkommen

Der Prämiengutschein ist insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen eine interessante Option. Das bedeutet in Zahlen, dass Antragsteller eine Höchstgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens von 20.000 Euro bzw. 40.000 bei gemeinsamer Veranlagung nicht überschreiten dürfen. Als erwerbstätige Personen werden einerseits sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezeichnet. Andererseits werden alle Inhaber bzw. Inhaberinnen sowie Teilhaber bzw. Teilhaberinnen von Unternehmen als Erwerbstätige eingestuft, die selbst in den Betrieben tätig sind. Deshalb haben Freiberufler und Selbständige ebenfalls einen Anspruch auf finanzielle Förderung.

Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen?

Ein Recht auf einen Erhalt der Prämiengutscheine haben die Personen, die juristisch dazu befugt sind, hierzulande zu arbeiten und mindestens 15 Stunden pro Woche einer Tätigkeit nachzugehen. Wer weniger als 20.000 Euro pro Jahr verdient oder sich aktuell im Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit befindet, kann nach Vorlage eines für mindestens 15 Wochenstunden geltenden Arbeitsvertrags ebenfalls einen Prämienscheck beantragen. Außerdem sollten Antragsteller darauf achten, dass dieser Anspruch erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres besteht. Dementsprechend werden nicht erwerbslose Personen wie Rentner, Arbeitslose, Schüler oder Studenten auch nicht gefördert.

Eine finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Angebote

Zudem ist der Gutschein nicht für jegliche Art von Weiterbildungen möglich. Diese Form der finanziellen Unterstützung richtet sich ausschließlich an berufsbezogene Angebote. Deshalb kommen unter anderem Weiterbildungen über berufsspezifische Thematiken in Betracht. Andererseits können Antragsteller den Prämiengutschein für Weiterbildungen für Themen nutzen, die eine Beschäftigungsfähigkeit generell unterstützen. Deshalb sind EDV- oder Sprachkurse beliebte Angebote, welche die Teilnehmer der Fortbildungen gern beanspruchen. Ein Förderbedarf ist außerdem nicht bei Einzelunterricht, einer innerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahme oder einer Qualifizierung mit Selbstlernmedien vorhanden. Zudem sind Angebote vom Erhalt des Gutscheins ausgenommen, die der gesundheitlichen Vorbeugung dienen. Die gleichen Regelungen gelten für Weiterbildungen, mit denen Mitwirkende einer nachweislichen und regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung nachkommen. Ergänzend sind Kurse ausgenommen, deren Ziel es ist, den Führerschein in verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu erhalten.

Eine Beratungsstelle aufsuchen

Wer einen Prämiengutschein erhalten möchte, muss sich im Vorfeld an eine zugelassene Beratungsstelle wenden. Hier nehmen die Interessenten an einem Beratungsgespräch teil, in dem sie individuelle Voraussetzungen, das Ziel der Maßnahme sowie die Anforderungen der Fortbildung darlegen. Erfüllen die Antragsteller alle notwendigen Voraussetzungen, erhalten sie direkt vor Ort den Prämiengutschein. Für dieses Beratungsgespräch sollten Betroffene folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Beschäftigungsnachweis: aktuelle Gehaltsabrechnung, Gewerbeschein oder Arbeitsvertrag; eventuell ist Selbstauskunft erforderlich
  2. amtlicher Ausweis einschließlich Foto: Führerschein, Personalausweis oder Reisepass
  3. Einkommenssteuerbescheid bzw. elektronischer Lohnsteuernachweis des vergangenen Kalenderjahres (alternativ werden ebenfalls vergleichbare Nachweise des Arbeitgebers bzw. Bescheinigungen des Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters akzeptiert)
  4. Nachweis über aktuellen Aufenthaltsstatus: für nicht deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen

Im Rahmen des Beratungsgesprächs vermerkt die Beratungsstelle auf dem Gutschein ein Weiterbildungsziel, welches das Thema der Maßnahme grob abbildet. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass sich der Sitz der Anbieter in Deutschland befindet und die Institutionen speziellen Qualitätskriterien entsprechen. Nach dem Erhalt des Dokuments steht es Betroffenen frei, den gewünschten Kurs zu buchen und den Gutschein beim jeweiligen Anbieter vor Kursbeginn einzureichen. Akzeptiert der Dienstleister den Prämiengutschein, müssen die Teilnehmer der Kurse nur noch die verbleibenden Kursgebühren entrichten. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die jeweilige Maßnahme während der auf dem Gutschein vermerkten Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten beginnen muss.

Wartezeiten einkalkulieren

Mit dieser Prozedur versuchen deutsche Behörden zwar, den Aufwand für das Beantragungsverfahren auf ein Minimum zu beschränken. Dennoch sollten die potentiellen Weiterbildungs-Teilnehmer darauf achten, dass der Erhalt eines Termin bei der Beratungsstelle einiger Wartezeit bedarf. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung grob abzuklären, inwiefern überhaupt eine individuelle Förderungsoption besteht. Außerdem ist es wichtig, die Weiterbildung nicht vor dem Erhalt des Prämiengutscheins zu bezahlen. Zudem haben Betroffene nur alle zwei Kalenderjahre einen Anspruch auf einen Prämiengutschein.