Fachkunde Verhaltenstherapie vs. KVT-Fortbildung
„Mit Fachkunde in Verhaltenstherapie“ – diesen Zusatz lesen Sie auf Praxisschildern, in Stellenanzeigen und in Therapeutenverzeichnissen. Viele Menschen, die sich für eine Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie (KVT) interessieren, fragen sich deshalb: Bekomme ich diese Fachkunde auch mit einer Fortbildung? Die kurze Antwort lautet: nein. Die „Fachkunde Verhaltenstherapie“ ist kein Qualitätssiegel, das man frei erwerben kann, sondern ein Begriff aus dem Sozialrecht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dieser Beitrag erklärt, was Fachkunde genau bedeutet, welche Rolle Arztregister, Kassenzulassung und Psychotherapie-Richtlinie spielen, wie der Weg dorthin nach dem Psychotherapeutengesetz von 2020 und nach dem Übergangsrecht aussieht – und was eine KVT-Fortbildung stattdessen leistet. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt er nicht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Was „Fachkunde“ im Sozialrecht bedeutet
Im Alltag klingt „Fachkunde“ nach „besonders gut ausgebildet“. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist das Wort dagegen eng definiert. § 95c SGB V regelt, unter welchen Voraussetzungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in das Arztregister eingetragen werden. Für Approbationen nach dem bis zum 31. August 2020 geltenden Psychotherapeutengesetz verlangt die Vorschrift einen Fachkundenachweis: Die Ausbildung muss in einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannten Behandlungsverfahren absolviert worden sein.
„Fachkunde Verhaltenstherapie“ heißt also: Eine approbierte Person hat ihre vertiefte Ausbildung in dem Verfahren Verhaltenstherapie abgeschlossen und kann das gegenüber dem Arztregister nachweisen. Für Approbationen nach neuem Recht spricht das Gesetz nicht mehr von Fachkunde, sondern von einer abgeschlossenen Weiterbildung in einem anerkannten Verfahren. Die Funktion ist dieselbe.
Welche Verfahren anerkannt sind
Welche Verfahren als „Richtlinienverfahren“ gelten, legt der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie fest. Nach § 15 der Richtlinie (Fassung vom 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026) sind das die psychoanalytisch begründeten Verfahren, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Die kognitive Verhaltenstherapie gehört inhaltlich zur Verhaltenstherapie; eine eigene „Fachkunde KVT“ gibt es im Sozialrecht nicht.
Von der Fachkunde zur Kassenabrechnung: drei Stufen
Die Fachkunde allein berechtigt noch nicht, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie ist der erste Baustein in einer Kette:
- Eintrag ins Arztregister: Die Arztregister werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für jeden Zulassungsbezirk geführt. Psychotherapeuten werden nach § 95c SGB V eingetragen, wenn sie Approbation und Fachkunde bzw. abgeschlossene Weiterbildung nachweisen (§ 95 Abs. 2 SGB V).
- Zulassung oder Anstellung: Um eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung – umgangssprachlich den „Kassensitz“ – kann sich nur bewerben, wer im Arztregister eingetragen ist (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Ob ein Sitz frei ist, hängt zusätzlich von der regionalen Bedarfsplanung ab.
- Genehmigung der KV: Nach § 1 Abs. 3 der Psychotherapie-Richtlinie dürfen Richtlinien-Leistungen nur Therapeutinnen und Therapeuten erbringen, die eine Genehmigung nach der Psychotherapie-Vereinbarung haben. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) prüft die jeweilige KV dafür die „fachliche Befähigung“ im beantragten Verfahren anhand von Zeugnissen, Urkunden oder Kammerbescheinigungen.
Erst wenn alle drei Stufen erfüllt sind, kann eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung stattfinden. Dazu gehören auch die Abläufe der Richtlinie: Vor einer Richtlinientherapie ist grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde vorgesehen, und es finden mindestens zwei bis vier probatorische Sitzungen statt (§§ 11 und 12 Psychotherapie-Richtlinie).
Der Weg zur Fachkunde bzw. Weiterbildung
Wer eine Fachkunde oder ihr heutiges Gegenstück erwerben will, braucht zuerst eine Approbation. Welcher Weg gilt, hängt davon ab, wann das Studium begonnen wurde. Einen breiteren Überblick über alle Wege, auch ohne Studium, gibt der Beitrag Verhaltenstherapeut werden: Wege und Erlaubnis.
Neues Recht: Studium, Approbation, Weiterbildung
Seit dem 1. September 2020 gilt das reformierte Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Das Studium dauert nach § 9 PsychThG in Vollzeit fünf Jahre, umfasst 300 ECTS-Punkte und gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Danach folgt die staatliche Prüfung, mit der die Approbation erteilt werden kann.
Die Approbation erlaubt die Ausübung der Psychotherapie, aber noch keine Kassenabrechnung. Dafür ist eine anschließende Weiterbildung nötig. Laut Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK, Stand 28.09.2022) dauert sie mindestens fünf Jahre, davon mindestens zwei Jahre ambulant und zwei Jahre stationär. Sie schließt mit einer Gebietsbezeichnung ab, etwa „Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut für Erwachsene“ oder „für Kinder und Jugendliche“, und vertieft mindestens eines der anerkannten Verfahren – zum Beispiel Verhaltenstherapie. Erst mit dieser Gebietsbezeichnung ist laut BPtK die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Altes Recht: Ausbildung nach Psychologie-Studium
Wer vor dem 1. September 2020 ein Studium begonnen oder abgeschlossen hat, das nach altem Recht zur Psychotherapeutenausbildung berechtigte (etwa Psychologie), kann die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten noch nach altem Recht absolvieren. § 27 Abs. 2 PsychThG setzt dafür eine Frist bis zum 1. September 2032; für Härtefälle sieht § 27 Abs. 3 eine Verlängerung bis spätestens 2035 vor. Die Ausbildung findet in einem Verfahren statt – wer sie in Verhaltenstherapie abschließt, erhält die Approbation und kann die Fachkunde in diesem Verfahren nachweisen.
Ärztinnen und Ärzte
Auch Ärztinnen und Ärzte können psychotherapeutisch im Richtlinienverfahren arbeiten. Für sie gelten eigene ärztliche Weiterbildungsordnungen; die Genehmigung erteilt ebenfalls die KV nach der Psychotherapie-Vereinbarung. Für Quereinsteiger ohne Medizin- oder Psychotherapiestudium ist keiner dieser Wege offen.
Was eine KVT-Fortbildung leistet – und was nicht
Eine freie Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie steht außerhalb dieses Systems. Sie ist keine staatlich geregelte Aus- oder Weiterbildung und kann deshalb keine der drei Stufen ersetzen. Konkret heißt das:
- Sie vermittelt keine Fachkunde und keine Weiterbildung im Sinne von § 95c SGB V.
- Sie führt nicht ins Arztregister und nicht zur Kassenzulassung.
- Sie verleiht keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
- Sie berechtigt nicht, die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ zu führen. Diese Bezeichnung ist nach § 1 Abs. 1 PsychThG approbierten Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Was sie leistet, ist Methodenkompetenz: Sie lernen, mit dem kognitiv-behavioralen Modell zu arbeiten, Verhaltensanalysen zu erstellen, automatische Gedanken und Bewertungen zu erkennen und zu prüfen, Verhaltensexperimente und Expositionen zu planen und Sitzungen strukturiert aufzubauen. Einen Einblick in diese Werkzeuge gibt der Beitrag KVT-Methoden einfach erklärt.
Fachkunde und KVT-Fortbildung im direkten Vergleich
| Merkmal | Fachkunde bzw. Weiterbildung Verhaltenstherapie | KVT-Fortbildung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | SGB V (§ 95c), PsychThG, Weiterbildungsordnungen der Kammern, Psychotherapie-Richtlinie | keine staatliche Regelung; Inhalte legt der Anbieter fest |
| Voraussetzung | Approbation (Psychotherapie oder Medizin) | je nach Anbieter; keine Approbation nötig |
| Dauer | Studium fünf Jahre plus Weiterbildung mindestens fünf Jahre (neues Recht) | deutlich kürzer, berufsbegleitend möglich |
| Abschluss | Gebietsbezeichnung der Kammer bzw. Approbation mit Fachkundenachweis | Zertifikat des Anbieters, kein staatlicher Abschluss |
| Behandlung von Störungen mit Krankheitswert | ja | nur mit eigener Erlaubnis (Approbation oder Heilpraktikererlaubnis) |
| Arztregister und Kassenzulassung | möglich | nein |
| Bezeichnung „Psychotherapeut“ | ja (mit Approbation) | nein |
| Was erworben wird | sozialrechtliche Qualifikation plus Methodenkompetenz | Methodenkompetenz |
Für wen eine KVT-Fortbildung sinnvoll ist
Gerade weil die Fortbildung keine Fachkunde verleiht, lohnt ein ehrlicher Blick darauf, wem sie nützt.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie
Mit einer auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie Störungen mit Krankheitswert psychotherapeutisch behandeln – außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Überprüfung beim Gesundheitsamt fragt aber vor allem psychiatrisches Grundwissen, Diagnostik und Berufsrecht ab, nicht eine bestimmte Methode. Eine KVT-Fortbildung schließt diese Lücke: Die Erlaubnis regelt, dass Sie behandeln dürfen, die Fortbildung vermittelt, wie Sie strukturiert arbeiten. Mehr dazu im Beitrag KVT für Heilpraktiker für Psychotherapie. Wer mit Erlaubnis und KVT-Fortbildung arbeitet, darf sich auch „Verhaltenstherapeutin“ oder „Verhaltenstherapeut“ nennen, solange die Bezeichnung nicht den Eindruck einer Approbation oder Kassenzulassung erweckt.
Coaches und Beraterinnen
Coaches können verhaltenstherapeutische Werkzeuge nutzen, etwa bei Stress im Beruf, bei Entscheidungen oder bei der Veränderung von Gewohnheiten. Voraussetzung ist, dass sie keine Heilkunde ausüben: keine Diagnosen, keine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, keine Werbung mit Therapie. Die Fortbildung hilft zusätzlich, Grenzen zu erkennen – etwa, wenn hinter einem „Motivationsproblem“ eine Depression stehen könnte – und dann weiterzuverweisen. Manche Coaches erwerben deshalb zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis; dazu der Beitrag HPP-Schein für Coaches.
Pädagogen und Fachkräfte aus sozialen Berufen
Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen, Erzieher oder Pflegekräfte begegnen im Beruf häufig Menschen in belastenden Situationen. KVT-Wissen kann helfen, Verhalten besser zu verstehen, Gespräche zu strukturieren und Belastungen früh zu erkennen. Auch hier gilt: Eine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert gehört nicht zur pädagogischen Rolle, sondern in ärztliche, psychotherapeutische oder heilpraktische Hände.
Für wen sie nicht der richtige Weg ist
Wer mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, eine Kassenpraxis übernehmen oder sich „Psychotherapeut“ nennen möchte, kommt um Studium, Approbation und Weiterbildung nicht herum. Eine KVT-Fortbildung ist dafür weder Abkürzung noch Ersatz.
Woran Sie seriöse Angebote erkennen
Seriöse Anbieter sagen klar, dass ihre Fortbildung keine Fachkunde, keine Approbation und keine Erlaubnis zur Heilkunde verleiht. Begriffe wie „Fachkunde“ oder „staatlich anerkannt“ in der Werbung für freie KVT-Kurse sollten Sie hellhörig machen. Achten Sie außerdem darauf, ob live unterrichtet wird, ob es Übungen und Fallarbeit gibt und ob die Dozentinnen und Dozenten offenlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie selbst therapeutisch arbeiten.
KVT lernen bei ARSANIS
ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bietet eine Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie an, in Präsenz in Wuppertal, Köln und Essen sowie live online. Der Unterricht findet in beiden Formen live statt, mit Übungen und Fallarbeit in der Gruppe. Wir zeichnen bewusst nicht auf – zum Schutz der Teilnehmenden. Es unterrichten Tanja Abmeier-Dunskus und Michael Kensy, beide Heilpraktiker/in für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut/in, sowie Heike Lang, Heilpraktikerin für Psychotherapie mit Schwerpunkt Paartherapie und Verhaltenstherapeutin.
Zum Abschluss erhalten Sie ein ARSANIS-Zertifikat. Es ist kein staatlicher Abschluss, keine Fachkunde im sozialrechtlichen Sinn und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Wer Störungen mit Krankheitswert behandeln möchte, braucht dafür zusätzlich die Approbation oder die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Ihre Dozentinnen und Dozenten
Tanja Abmeier-Dunskus
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Unterrichtet KVT online und in Wuppertal.
Michael Kensy
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Unterrichtet KVT online sowie in Wuppertal und Essen.
Heike Lang
Heilpraktikerin für Psychotherapie, Paartherapie und Verhaltenstherapeutin. Unterrichtet KVT online und in Köln.
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Häufige Fragen
Was bedeutet „Fachkunde Verhaltenstherapie“?
Fachkunde ist ein Begriff aus dem Sozialrecht. Nach § 95c SGB V weisen approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach altem Recht damit nach, dass sie in einem vom G-BA anerkannten Verfahren wie der Verhaltenstherapie ausgebildet sind. Der Nachweis ist Voraussetzung für den Eintrag ins Arztregister. Nach neuem Recht tritt eine abgeschlossene Weiterbildung an seine Stelle.
Kann ich die Fachkunde mit einer KVT-Fortbildung erwerben?
Nein. Die Fachkunde setzt eine Approbation und eine Ausbildung bzw. Weiterbildung in einem anerkannten Verfahren voraus. Eine freie KVT-Fortbildung vermittelt Methodenkompetenz, aber keine Fachkunde, keinen Arztregistereintrag und keine Kassenzulassung.
Was ist der Unterschied zwischen Fachkunde und Kassenzulassung?
Die Fachkunde bzw. abgeschlossene Weiterbildung ist Voraussetzung für den Eintrag ins Arztregister. Erst mit diesem Eintrag kann man sich um eine Zulassung bewerben. Um Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie abzurechnen, braucht es außerdem eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie lange dauert der Weg zur Fachkunde nach neuem Recht?
Das Psychotherapiestudium dauert nach § 9 PsychThG in Vollzeit fünf Jahre, gegliedert in Bachelor und Master. Nach Approbation folgt eine Weiterbildung von laut Bundespsychotherapeutenkammer mindestens fünf Jahren, die mit einer Gebietsbezeichnung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut abschließt.
Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie mit Krankenkassen abrechnen?
Nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen. Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung; Klientinnen und Klienten zahlen in der Regel selbst. Ob eine private Versicherung oder Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Ist das ARSANIS-Zertifikat eine Fachkunde?
Nein. Das ARSANIS-Zertifikat bestätigt die Teilnahme an der KVT-Fortbildung. Es ist kein staatlicher Abschluss, keine Fachkunde im sozialrechtlichen Sinn und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
„Fachkunde Verhaltenstherapie“ und KVT-Fortbildung klingen ähnlich, gehören aber in verschiedene Welten: Die Fachkunde ist der Schlüssel zum Kassensystem und setzt Studium, Approbation und Weiterbildung voraus. Die KVT-Fortbildung vermittelt Methodenkompetenz für Menschen, die bereits eine Erlaubnis haben oder außerhalb der Heilkunde arbeiten. Wer beides auseinanderhält, kann realistisch planen – und die Fortbildung genau dort einsetzen, wo sie ihren Wert hat.






