Prüfungsthemen der Heilpraktikerprüfung
Was genau prüft das Gesundheitsamt eigentlich? Diese Frage stellen sich viele, die mit der Heilpraktiker-Ausbildung beginnen. Die Antwort steht nicht in einem Lehrbuch, sondern in einem amtlichen Dokument: den Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, die das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. Sie legen fest, welche Kenntnisse und Fähigkeiten in der Überprüfung verlangt werden.
In diesem Artikel gehen wir die Kenntnisbereiche der Leitlinien einzeln durch und erklären, was dahintersteckt. Wie der Prüfungstag organisatorisch abläuft, lesen Sie im Beitrag Heilpraktiker-Prüfung beim Gesundheitsamt; Lerntipps finden Sie im Leitfaden Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Grundlage: die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums
Die Heilpraktikererlaubnis wird nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz nicht erteilt, wenn eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die Patientinnen und Patienten bedeuten würde. Diese Überprüfung wird laut Verordnung „auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ durchgeführt.
Die aktuellen Leitlinien hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Bekanntmachung vom 07.12.2017 veröffentlicht (Bundesanzeiger vom 22.12.2017). In Kraft getreten sind sie am 22.03.2018. Ihr Zweck ist ausdrücklich die Gefahrenabwehr: Die Überprüfung soll zeigen, ob Sie Ihre Kenntnisse und Grenzen richtig einschätzen, sich der Gefahren bei einer Überschreitung bewusst sind und Ihr Handeln danach ausrichten. Durchgeführt wird die Überprüfung von den Ländern; ergänzende Regelungen der Länder zum Vollzug sind laut Leitlinien nicht ausgeschlossen.
Für Ihre Vorbereitung heißt das: Die Themenliste ist kein Geheimnis. Sie ist öffentlich und gilt als gemeinsame Grundlage für alle Gesundheitsämter.
Die sechs Kenntnisbereiche im Überblick
Nummer 1 der Leitlinien gliedert die Inhalte der Überprüfung in sechs Bereiche:
| Nr. | Bereich | Kurz gesagt |
|---|---|---|
| 1.1 | Rechtliche Rahmenbedingungen | Gesundheitssystem, Gesetze, Grenzen der eigenen Fähigkeiten |
| 1.2 | Qualitätssicherung | Hygiene, Qualitätsmanagement, Dokumentation |
| 1.3 | Notfallsituationen | Notfälle erkennen, Erstversorgung sicherstellen |
| 1.4 | Kommunikation | Fachsprache, Umgang mit Patienten, Austausch mit anderen Berufen |
| 1.5 | Medizinische Kenntnisse | Grundlagenfächer, Krankheitslehre, Krankheitsbilder aus 17 Gebieten |
| 1.6 | Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse | Befunde, Anamnese, Untersuchung, Diagnose, invasive und alternative Maßnahmen |
Die Leitlinien nennen keine Gewichtung zwischen diesen Bereichen. Im schriftlichen Teil sollen die Fragen alle Inhaltsbereiche abdecken, im mündlichen Teil sind Fragen aus allen Bereichen zu beantworten. Im Folgenden schauen wir uns jeden Bereich genauer an.
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Hier geht es darum, ob Sie den rechtlichen Rahmen kennen, in dem Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker arbeiten. Die Leitlinien nennen vier Punkte:
- Das Gesundheitssystem: Sie kennen das deutsche Gesundheitssystem in seinen wesentlichen Strukturen.
- Relevante Gesetze: Sie kennen die einschlägigen Vorschriften aus Straf- und Zivilrecht und anderen Rechtsgebieten. Ausdrücklich genannt sind das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Medizinrechtliche Grenzen: Sie kennen die Grenzen und Gefahren gängiger diagnostischer und therapeutischer Methoden aufgrund von Arztvorbehalten, insbesondere im Infektionsschutz sowie im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.
- Selbsteinschätzung: Sie können Ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zutreffend einschätzen.
Der letzte Punkt zieht sich durch die gesamte Überprüfung. Er ist der Kern der Gefahrenabwehr: Wer weiß, wo die eigene Kompetenz endet, verweist rechtzeitig an eine Ärztin oder einen Arzt. Vertiefend: Was darf ein Heilpraktiker? und Infektionsschutzgesetz für Heilpraktiker.
1.2 Qualitätssicherung
Dieser Bereich umfasst zwei Themen. Erstens die Grundregeln der Hygiene, einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen. Zweitens die Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation in der Berufsausübung. Im Praxisalltag bedeutet das zum Beispiel: Wie bereiten Sie Instrumente auf, wie desinfizieren Sie Hände und Flächen, und wie halten Sie Behandlungen nachvollziehbar fest?
1.3 Notfallsituationen
Laut Leitlinien müssen Sie in der Lage sein, „Notfallsituationen oder lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und eine angemessene Erstversorgung sicherzustellen“. Es geht also um beides: das Erkennen und das richtige Handeln bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Welche Warnzeichen dabei eine Rolle spielen, zeigt unser Beitrag Red Flags und Notfälle in der Heilpraktiker-Prüfung.
1.4 Kommunikation
Kommunikation ist ein eigener Prüfungsbereich, nicht nur eine Begleiterscheinung. Die Leitlinien verlangen:
- Kenntnisse der medizinischen Fachterminologie, soweit sie für die Ausübung des Berufs notwendig sind,
- die Fähigkeit, angemessen mit Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen zu kommunizieren und zu interagieren,
- die Fähigkeit, sich mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen fachbezogen zu verständigen.
Der dritte Punkt ist im Alltag wichtiger, als er klingt: Wenn Sie an eine Ärztin verweisen oder einen Befund besprechen, muss Ihre Beschreibung für die andere Seite verständlich und fachlich korrekt sein.
1.5 Medizinische Kenntnisse
Dies ist der umfangreichste Bereich. Er besteht aus drei Teilen.
Grundlagenfächer
Verlangt werden Kenntnisse der Anatomie, der pathologischen Anatomie, der Physiologie, der Pathophysiologie und der Pharmakologie. Diese Fächer bilden das Fundament: Wer weiß, wie ein Organ gebaut ist und normal arbeitet, versteht, was bei einer Erkrankung schiefläuft und wie Medikamente eingreifen.
Allgemeine Krankheitslehre und Schmerz
Dazu gehören die allgemeine Krankheitslehre sowie Kenntnisse über akute und chronische Schmerzzustände.
Erkrankungen nach Fachgebieten
Sie sollen über Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von körperlichen und psychischen Erkrankungen verfügen. Die Leitlinien zählen insbesondere folgende Gebiete auf:
- Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs und der Atmung
- Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparats
- immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen
- endokrinologische Erkrankungen
- hämatologische und onkologische Erkrankungen
- Infektionskrankheiten
- gynäkologische Erkrankungen
- pädiatrische Erkrankungen
- Schwangerschaftsbeschwerden
- neurologische Erkrankungen
- dermatologische Erkrankungen
- geriatrische Erkrankungen
- psychische Erkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparats
- urologische Erkrankungen
- ophthalmologische Erkrankungen (Augen)
- Erkrankungen von Hals, Nase und Ohren
Auffällig ist die Breite: von der Kinderheilkunde bis zur Geriatrie, von der Haut bis zur Psyche. Das Wort „insbesondere“ zeigt, dass die Liste nicht abschließend gemeint ist.
1.6 Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse
Im letzten Bereich geht es darum, Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Leitlinien nennen fünf Punkte:
- Befunde verstehen: Sie können ärztliche Befunde und Befunde anderer Berufsgruppen einschließlich der Laborwerte verstehen, bewerten und in Ihrer Arbeit angemessen berücksichtigen.
- Anamnese und Untersuchung: Sie können eine vollständige und umfassende Anamnese erheben, einschließlich eines psychopathologischen Befundes, und angemessene Methoden der Patientenuntersuchung anwenden.
- Diagnose: Sie können eine berufsbezogene Diagnose stellen und daraus einen Behandlungsvorschlag ableiten.
- Invasive Maßnahmen: Enthält Ihr Behandlungsvorschlag invasive Maßnahmen, müssen Sie zeigen können, dass Sie diese ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden.
- Alternative Therapieformen: Schlagen Sie Maßnahmen aus alternativen Therapieformen vor, erklären Sie diese und zeigen auf Nachfrage, dass Sie sie ohne Gefährdung anwenden können.
Dieser Bereich hat eine Besonderheit: Im mündlich-praktischen Teil sollen die Fragen dazu auch praktische Aufgaben enthalten, die Sie während der Überprüfung durchführen. Wie Sie strukturiert von einem Symptom zur Verdachtsdiagnose kommen, beschreibt der Beitrag Differentialdiagnostik für Heilpraktiker. Zu den rechtlichen und praktischen Fragen rund um Spritzen lesen Sie Injektionen und Infusionen für Heilpraktiker.
Wie die Themen geprüft werden
Die Leitlinien regeln nicht nur die Inhalte, sondern auch den Rahmen der beiden Prüfungsteile. Der schriftliche Teil findet vor dem mündlich-praktischen statt. Bewertet wird jeweils nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“; wer einen der beiden Teile nicht besteht, erhält die Erlaubnis nicht.
| Schriftlicher Teil | Mündlich-praktischer Teil | |
|---|---|---|
| Form | 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Mehrfachauswahl) | Fragen aus allen Bereichen, im Bereich 1.6 auch praktische Aufgaben |
| Dauer | zwei Stunden | höchstens 60 Minuten pro Person; bis zu vier Personen können gemeinsam geprüft werden |
| Wer prüft | Die Fragen wählt eine von der zuständigen Stelle bestimmte Ärztin oder ein Arzt aus. | Eine bestimmte Ärztin oder ein Arzt unter Beteiligung von Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern |
| Bestanden | wenn mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet sind, also 45 von 60 | wenn keine Mängel vorliegen, die eine Gefahr für Patientinnen und Patienten erwarten lassen |
Der Unterschied in der Bewertung ist wichtig. Schriftlich zählt eine feste Grenze. Mündlich geht es um die Frage, ob von Ihnen eine Gefahr ausgehen würde. Genau deshalb haben Selbsteinschätzung, Notfallerkennung und das rechtzeitige Verweisen dort so viel Gewicht. Hinweise zum Gespräch selbst finden Sie im Beitrag Mündliche Heilpraktiker-Prüfung.
Und die sektorale Erlaubnis?
Für eine auf ein Gebiet beschränkte („sektorale“) Erlaubnis gelten die Leitlinien entsprechend, mit Abweichungen: Der schriftliche Teil umfasst 28 Fragen in 60 Minuten, der mündlich-praktische Teil dauert höchstens 45 Minuten pro Person, und die Fragen beziehen sich gezielt auf das beantragte Gebiet.
Was die Themenliste für Ihre Vorbereitung bedeutet
Aus den Leitlinien lassen sich drei Dinge für das Lernen ableiten:
- Breite vor Tiefe: Weil die Fragen alle Inhaltsbereiche abdecken sollen und die Leitlinien keine Schwerpunkte festlegen, braucht jeder Bereich einen festen Platz in Ihrem Lernplan, auch Hygiene, Recht und Kommunikation.
- Wissen und Anwendung: Bereich 1.5 fragt, was Sie wissen. Bereich 1.6 fragt, ob Sie damit umgehen können: Anamnese erheben, Befunde lesen, untersuchen, eine Diagnose begründen.
- Grenzen kennen: Die Selbsteinschätzung aus Bereich 1.1 ist der rote Faden. In fast jedem Thema steckt die Frage, wann Sie selbst handeln dürfen und wann Sie verweisen müssen.
Wie Sie diesen Stoff über die Ausbildungszeit verteilen und wiederholen, beschreibt der Leitfaden Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?
Die Prüfungsthemen bei ARSANIS lernen
Die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS bereitet auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor, schriftlich wie mündlich. Sie läuft als Hybridkurs über 26 Monate: dienstagabends von 18 bis 21 Uhr live online und einmal im Monat an einem Präsenzwochenende in Wuppertal (samstags 10 bis 18 Uhr, sonntags 10 bis 16 Uhr). An den Präsenzwochenenden üben Sie, was sich online nicht vermitteln lässt, etwa Injektionstechnik, Abhören und Untersuchungen am Menschen. Das betrifft genau den anwendungsorientierten Bereich, in dem die mündlich-praktische Überprüfung praktische Aufgaben vorsieht.
Es unterrichten die Heilpraktikerinnen Kirsten Sander (auch Heilpraktikerin für Psychotherapie und Schmerztherapeutin) und Aline Fiedler (Schwerpunkte Injektions- und Infusionstechniken sowie Frauenheilkunde). Einsteigen können Sie jeden Dienstag außerhalb der Schulferien. Die Erlaubnis selbst erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung; ein Schulzertifikat gibt es dafür nicht.
Ihre Dozentinnen
Kirsten Sander
Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Schmerztherapeutin und Darmtrainerin. Mit der doppelten Zulassung zeigt sie, wie Sie körperliche Symptome von psychischen Ursachen sicher abgrenzen.
Aline Fiedler
Heilpraktikerin mit den Schwerpunkten Injektions- und Infusionstechniken und ganzheitliche Frauenheilkunde. Sie vermittelt praxisnahes Skills-Training am Modell, ausgerichtet auf die amtsärztliche Prüfung.
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Häufige Fragen
Welche Themen kommen in der Heilpraktikerprüfung dran?
Grundlage sind die Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie nennen sechs Bereiche: rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätssicherung, Notfallsituationen, Kommunikation, medizinische Kenntnisse und anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse. Geprüft werden Fragen aus allen Bereichen.
Wie viele Fragen hat die schriftliche Heilpraktikerprüfung?
Laut Leitlinien 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, Bearbeitungszeit zwei Stunden. Bestanden ist, wer mindestens drei Viertel richtig beantwortet, also mindestens 45 Fragen.
Wie lange dauert die mündliche Heilpraktikerprüfung?
Höchstens 60 Minuten pro Person. Bis zu vier Personen können gemeinsam geprüft werden. Im anwendungsorientierten Bereich sollen auch praktische Aufgaben gestellt werden.
Gibt es eine offizielle Gewichtung der Themen?
Nein. Die Leitlinien legen keine Gewichtung fest. Die schriftlichen Fragen sollen alle Inhaltsbereiche abdecken, und auch mündlich sind Fragen aus allen Bereichen zu beantworten.
Sind die Leitlinien in allen Bundesländern gleich?
Die Leitlinien gelten bundesweit als Grundlage der Überprüfung. Durchgeführt wird sie von den Ländern, und ergänzende Regelungen der Länder zum Vollzug sind laut Leitlinien nicht ausgeschlossen. Einzelheiten erfahren Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Die Themen der Heilpraktikerprüfung sind breit, aber klar beschrieben. Wer die sechs Bereiche der Leitlinien kennt und weiß, dass hinter allem die Frage nach den eigenen Grenzen steht, kann seine Vorbereitung gezielt planen.






