Verhaltenstherapeut werden: Welche Wege gibt es – und was ist erlaubt?
Wer nach „Ausbildung Verhaltenstherapie“ oder „Verhaltenstherapeut werden“ sucht, stößt schnell auf sehr unterschiedliche Angebote: ein fünfjähriges Studium mit anschließender Weiterbildung, berufsbegleitende Fortbildungen über einige Monate, Online-Kurse, Zertifikate. Das wirkt verwirrend, weil hinter demselben Wort völlig verschiedene Dinge stecken. Entscheidend ist eine Frage, die viele Anbieter nicht offen beantworten: Was dürfen Sie nach dem jeweiligen Weg eigentlich tun?
Dieser Beitrag ordnet die Wege nüchtern ein. Er erklärt, welche Bezeichnungen gesetzlich geschützt sind, wer psychische Störungen behandeln darf, was eine Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie (KVT) leisten kann und was nicht, und welche Möglichkeiten Menschen ohne Psychologie- oder Medizinstudium realistisch haben. Er richtet sich an Quereinsteiger, an Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie und an Coaches. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt er nicht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Bevor es um Wege geht, lohnt sich ein genauer Blick auf drei Begriffe, die im Alltag gern vermischt werden.
Verhaltenstherapie als Verfahren
Verhaltenstherapie ist zunächst ein psychotherapeutisches Verfahren, also eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsrichtung mit eigenen Modellen und Methoden. Die kognitive Verhaltenstherapie ist ihre heute verbreitetste Ausprägung: Sie verbindet die Arbeit am Verhalten mit der Arbeit an Gedanken und Bewertungen. Was KVT inhaltlich ausmacht, lesen Sie ausführlich unter Was ist kognitive Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren
In der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Wort eine engere, sozialrechtliche Bedeutung. Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nennt in § 15 die anerkannten Psychotherapieverfahren: die psychoanalytisch begründeten Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie), die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Nur in diesen sogenannten Richtlinienverfahren kann eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden – und nur von Behandelnden, die dafür eine Genehmigung haben.
„Fachkunde Verhaltenstherapie“
Auch „Fachkunde“ ist kein allgemeiner Qualitätsbegriff, sondern ein Fachwort aus dem Sozialrecht. § 95c SGB V regelt, wann approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in das Arztregister eingetragen werden können – die Voraussetzung, um sich um eine Kassenzulassung zu bewerben. Für Approbationen nach altem Recht ist dafür ein Fachkundenachweis in einem vom G-BA anerkannten Verfahren nötig; nach neuem Recht tritt an seine Stelle eine abgeschlossene Weiterbildung in einem solchen Verfahren. Eine „Fachkunde Verhaltenstherapie“ in diesem Sinn kann man also nicht durch eine freie Fortbildung erwerben, egal wie umfangreich sie ist.
Was rechtlich geschützt ist – und was nicht eindeutig ist
„Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt
Nach § 1 Abs. 1 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nur führen, wer als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut approbiert ist (bzw. eine befristete Erlaubnis hat), außerdem Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach altem Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2004 bestätigt, dass Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis zwar psychotherapeutisch arbeiten dürfen, die Bezeichnung „Psychotherapeut“ aber nicht führen dürfen (BVerwG, Urteil vom 09.12.2004, 3 C 11.04).
Und „Verhaltenstherapeut“?
Geschützt ist nur die Bezeichnung „Psychotherapeut“. Wer eine Heilpraktikererlaubnis hat – auch eine auf Psychotherapie beschränkte –, darf sich „Therapeut“ und damit auch „Verhaltenstherapeutin“ oder „Verhaltenstherapeut“ nennen, wenn er in diesem Verfahren ausgebildet ist. Wichtig ist nur, dass die Bezeichnung nicht irreführt: Sie darf nicht den Eindruck erwecken, Sie seien approbiert oder könnten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Ohne Heilpraktikererlaubnis sieht es anders aus: Wer keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat, sollte keine Bezeichnung wählen, die eine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert nahelegt. Coaches und Berater beschreiben die Verhaltenstherapie deshalb besser als Methode, in der sie fortgebildet sind.
Wer darf psychische Störungen behandeln?
Die zentrale Grenze verläuft nicht zwischen Methoden, sondern zwischen Heilkunde und Nicht-Heilkunde. Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) braucht eine Erlaubnis, wer Heilkunde ausübt, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist dabei jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Das PsychThG definiert Psychotherapie ähnlich als Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert – und grenzt ausdrücklich Tätigkeiten ab, die nur der Aufarbeitung von Konflikten oder sonstigen Zwecken außerhalb der Heilkunde dienen.
Wer also Menschen mit Störungen mit Krankheitswert behandeln möchte – etwa mit einer Depression oder einer Angststörung –, braucht eine von zwei Grundlagen:
- eine Approbation (als Ärztin/Arzt oder als Psychotherapeutin/Psychotherapeut) oder
- eine Heilpraktikererlaubnis, die auch auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt erteilt werden kann. Diese beschränkte Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 anerkannt (Urteil vom 21.01.1993, 3 C 34.90).
Eine KVT-Fortbildung ist keine dieser Grundlagen. Sie vermittelt Methodenkompetenz – sie verleiht weder eine Erlaubnis zur Heilkunde noch eine Fachkunde im sozialrechtlichen Sinn.
Die Wege im Überblick
| Weg | Voraussetzung | Behandlung von Störungen mit Krankheitswert | Abrechnung mit gesetzlichen Kassen |
|---|---|---|---|
| Approbation + Weiterbildung in Verhaltenstherapie | Bachelor und Master Psychotherapie, Approbationsprüfung, mehrjährige Weiterbildung | ja | möglich nach Arztregistereintrag und Zulassung |
| Ärztin/Arzt mit psychotherapeutischer Weiterbildung | Medizinstudium und ärztliche Weiterbildung | ja | möglich mit Genehmigung |
| Heilpraktiker/in für Psychotherapie + KVT-Fortbildung | Erlaubnis nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt; Fortbildung freiwillig | ja, im Rahmen der beschränkten Erlaubnis | nein |
| Coaching/Beratung + KVT-Fortbildung | keine Erlaubnis nötig, solange keine Heilkunde ausgeübt wird | nein | nein |
Weg 1: Studium, Approbation und Weiterbildung
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes, die am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, führt der Weg zur Approbation über ein eigenes Studium: einen Bachelor und einen darauf aufbauenden Master mit psychotherapeutischem Schwerpunkt, abgeschlossen mit einer staatlichen Prüfung. Danach folgt eine Weiterbildung von mindestens fünf Jahren in einer anerkannten Weiterbildungsstätte, ambulant und stationär, in einem Richtlinienverfahren wie der Verhaltenstherapie. Am Ende steht die Gebietsbezeichnung „Fachpsychotherapeutin“ bzw. „Fachpsychotherapeut“ für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche. Erst mit diesem Abschluss ist laut Bundespsychotherapeutenkammer die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Für Menschen, die ihr Studium noch nach altem Recht (vor dem 1. September 2020) begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung: Sie können die frühere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten noch bis zum 1. September 2032 abschließen, in besonderen Härtefällen auf Antrag bis spätestens 31. August 2035 (§ 27 PsychThG). Für Neueinsteiger spielt der alte Weg keine Rolle mehr.
Ärztinnen und Ärzte können über eine entsprechende fachärztliche oder psychotherapeutische Weiterbildung ebenfalls verhaltenstherapeutisch behandeln und abrechnen. Beide Wege setzen ein Hochschulstudium voraus und dauern viele Jahre. Wer diesen Weg nicht gehen kann oder will, hat Alternativen – mit klar anderen Rechten. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Beitrag Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Psychotherapeut im Vergleich.
Weg 2: Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie und KVT-Fortbildung
Für Menschen ohne Psychologie- oder Medizinstudium ist die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis die rechtliche Grundlage, um psychotherapeutisch mit Klientinnen und Klienten zu arbeiten. Erteilt wird sie nach einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt, die in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Dabei geht es nicht um eine bestimmte Therapiemethode, sondern vor allem darum, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patienten ausgeht: um psychiatrisches Grundwissen, Diagnostik, Abgrenzung zu ärztlicher Behandlung und Berufsrecht.
Genau hier liegt der Grund, warum Heilpraktiker für Psychotherapie ihre Erlaubnis häufig um eine KVT-Fortbildung ergänzen: Die Erlaubnis sagt, dass Sie behandeln dürfen – die Fortbildung vermittelt, wie Sie strukturiert arbeiten. Wie beides zusammenpasst, beschreiben wir in KVT für Heilpraktiker für Psychotherapie und in HPP und KVT kombinieren.
Wichtig für die Erwartungen: Mit einer Heilpraktikererlaubnis behandeln Sie außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Klientinnen und Klienten zahlen in der Regel selbst; ob eine private Versicherung oder Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Weg 3: Coaching und Beratung ohne Heilkunde
Coaches, Beraterinnen und Trainer können verhaltenstherapeutische Werkzeuge auch ohne Heilpraktikererlaubnis nutzen – etwa bei Stress im Beruf, bei Entscheidungsfragen oder bei der Veränderung von Gewohnheiten. Voraussetzung ist, dass sie keine Heilkunde ausüben: Sie stellen keine Diagnosen, behandeln keine Störungen mit Krankheitswert und werben nicht mit Therapie.
Die Schwierigkeit liegt in der Praxis an der Grenze. Wer im Coaching merkt, dass hinter einem „Motivationsproblem“ eine depressive Episode stehen könnte, muss das erkennen und an Ärztinnen, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie verweisen. Manche Coaches erwerben deshalb zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis, um auf dieser Grenze rechtlich abgesichert arbeiten zu können. Mehr dazu lesen Sie unter HPP-Schein für Coaches.
Woran Sie eine seriöse KVT-Fortbildung erkennen
Da Fortbildungen in kognitiver Verhaltenstherapie außerhalb des Approbationsweges nicht staatlich geregelt sind, unterscheiden sie sich in Umfang und Qualität erheblich. Diese Merkmale helfen bei der Einordnung:
- Ehrliche Einordnung: Seriöse Anbieter sagen klar, dass die Fortbildung keine Erlaubnis zur Heilkunde, keine Approbation und keine Fachkunde im sozialrechtlichen Sinn verleiht.
- Live-Unterricht: Gesprächsführung und Interventionen lernt man im Austausch, nicht allein mit aufgezeichneten Videos. Live-Unterricht – vor Ort oder online in Echtzeit – erlaubt Rückfragen und unmittelbare Rückmeldung.
- Übung und Fallarbeit: Methoden wie die Verhaltensanalyse, das Arbeiten mit automatischen Gedanken oder Expositionsplanung sollten an Fallbeispielen und in Übungen unter Anleitung durchgespielt werden, nicht nur theoretisch vorgestellt.
- Supervision und Reflexion: Eine gute Fortbildung bietet Raum, eigene Fälle oder Übungssequenzen zu besprechen und Rückmeldung von erfahrenen Dozenten zu bekommen.
- Dozenten mit eigener Praxis: Achten Sie darauf, dass die Lehrenden selbst therapeutisch arbeiten und offenlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie das tun.
- Transparente Abschlüsse: Ein Zertifikat bestätigt die Teilnahme und gegebenenfalls Leistungen in der Fortbildung. Es sollte nicht als staatlicher Abschluss dargestellt werden.
Ob Präsenz oder Online-Unterricht besser zu Ihnen passt, hängt vor allem von Wohnort und Alltag ab; entscheidend ist, dass auch online live und interaktiv unterrichtet wird.
Die KVT-Fortbildung bei ARSANIS
ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bietet eine Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie an, in Präsenz in Wuppertal, Köln und Essen sowie live online. Der Unterricht findet in beiden Formen live statt, mit Übungen und Fallarbeit in der Gruppe. Es unterrichten Tanja Abmeier-Dunskus und Michael Kensy, beide Heilpraktiker/in für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut/in, sowie Heike Lang, Heilpraktikerin für Psychotherapie mit Schwerpunkt Paartherapie und Verhaltenstherapeutin.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss ein ARSANIS-Zertifikat. Dieses Zertifikat ist ausdrücklich kein staatlicher Abschluss und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Wer mit Menschen mit Störungen mit Krankheitswert arbeiten möchte, braucht dafür zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie – oder hat sie bereits.
Ihre Dozentinnen und Dozenten
Tanja Abmeier-Dunskus
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Unterrichtet KVT online und in Wuppertal.
Michael Kensy
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Unterrichtet KVT online sowie in Wuppertal und Essen.
Heike Lang
Heilpraktikerin für Psychotherapie, Paartherapie und Verhaltenstherapeutin. Unterrichtet KVT online und in Köln.
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Häufige Fragen
Kann ich ohne Studium Verhaltenstherapeut werden?
Ohne Studium können Sie keine Approbation und keine Fachkunde in Verhaltenstherapie erwerben und nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie können aber eine Fortbildung in kognitiver Verhaltenstherapie besuchen. Um damit Störungen mit Krankheitswert zu behandeln, brauchen Sie zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, die nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt wird.
Darf ich mich nach einer KVT-Fortbildung „Psychotherapeut“ nennen?
Nein. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist nach § 1 PsychThG approbierten Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Das gilt auch für Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis. Üblich ist für sie die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ bzw. „Heilpraktikerin für Psychotherapie“.
Ist die Bezeichnung „Verhaltenstherapeut“ geschützt?
Gesetzlich geschützt ist nur „Psychotherapeut“. Mit einer Heilpraktikererlaubnis – auch beschränkt auf Psychotherapie – dürfen Sie sich „Verhaltenstherapeutin“ bzw. „Verhaltenstherapeut“ nennen, wenn Sie in diesem Verfahren ausgebildet sind. Die Bezeichnung darf nur nicht irreführen, etwa indem sie eine Approbation oder Kassenzulassung nahelegt.
Erhalte ich mit einer KVT-Fortbildung die Fachkunde Verhaltenstherapie?
Nein. Die Fachkunde ist ein sozialrechtlicher Nachweis für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach altem Recht und Voraussetzung für den Eintrag ins Arztregister. Nach neuem Recht tritt eine Weiterbildung in einem anerkannten Verfahren an ihre Stelle. Eine freie Fortbildung vermittelt Methodenkompetenz, aber keine Fachkunde in diesem Sinn.
Dürfen Coaches Methoden der Verhaltenstherapie einsetzen?
Ja, im Rahmen von Coaching und Beratung, solange keine Heilkunde ausgeübt wird. Coaches stellen also keine Diagnosen und behandeln keine Störungen mit Krankheitswert. Zeigen sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung, verweisen sie an Ärztinnen, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie.
Ist das ARSANIS-Zertifikat ein staatlicher Abschluss?
Nein. Das ARSANIS-Zertifikat bestätigt die Teilnahme an der KVT-Fortbildung. Es ist kein staatlicher Abschluss und verleiht keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Die rechtliche Grundlage für die Behandlung von Störungen mit Krankheitswert bleibt die Approbation oder die Heilpraktikererlaubnis.






