Systemischer Berater werden: Wege und Recht

Was ist Systemische Therapie

Viele Menschen, die beruflich mit anderen sprechen, stoßen irgendwann auf den systemischen Ansatz: in der Sozialarbeit, im Kindergarten, in der Personalabteilung oder in einer eigenen Coaching-Praxis. Daraus entsteht oft der Wunsch, systemischer Berater oder systemische Beraterin zu werden. Doch wie sieht dieser Weg konkret aus? Welche Weiterbildung braucht man, welche Voraussetzungen gelten, und wo verläuft die Grenze zwischen Beratung und Psychotherapie?

Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick: über das Berufsbild, typische Arbeitsfelder, die Wege in die Weiterbildung und den rechtlichen Rahmen in Deutschland. Wie der Einstieg nach der Weiterbildung gelingt, also Praxisform, Positionierung und erste Klienten, beschreibt der Beitrag Von der Ausbildung in die Praxis.

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Was macht ein systemischer Berater?

Systemische Beratung betrachtet einen Menschen nicht isoliert, sondern in seinen Beziehungen: Familie, Partnerschaft, Team, Organisation. Ein Anliegen wird nicht als Defizit einer einzelnen Person verstanden, sondern im Zusammenhang mit Mustern, Erwartungen und Wechselwirkungen in diesem System. Die beratende Person stellt Fragen, macht Muster sichtbar und unterstützt Klientinnen und Klienten dabei, eigene Lösungen zu finden. Sie gibt in der Regel keine fertigen Antworten vor.

Typische Anlässe für systemische Beratung sind zum Beispiel:

  • Konflikte in der Familie, in der Partnerschaft oder im Team
  • berufliche Entscheidungen und Übergänge, etwa ein Jobwechsel oder eine neue Führungsrolle
  • Fragen der Erziehung und des Zusammenlebens
  • Veränderungen in Organisationen, zum Beispiel Umstrukturierungen
  • Orientierung in belastenden Lebenssituationen wie Trennung oder Umzug

Zum Handwerkszeug gehören Methoden wie zirkuläre Fragen, Genogrammarbeit, Reframing oder Skalierungsfragen. Einen Überblick gibt der Beitrag Systemische Methoden im Überblick. Mindestens ebenso wichtig ist die Grundhaltung: wertschätzend, neugierig, ressourcenorientiert. Mehr dazu lesen Sie unter Systemische Haltung.

Arbeitsfelder: Wo systemische Beratung gebraucht wird

Systemisches Arbeiten ist kein eigener, abgegrenzter Beruf mit einem festen Arbeitsplatz. Häufig ergänzt es eine bestehende Tätigkeit. Mögliche Felder sind:

Arbeitsfeld Beispiele für systemisches Arbeiten
Pädagogik und Erziehung Elterngespräche, Zusammenarbeit im Team, Blick auf das Familiensystem eines Kindes
Soziale Arbeit Familienhilfe, Beratung in Einrichtungen, Arbeit mit Helfersystemen
Personalarbeit und Führung Mitarbeitergespräche, Konfliktklärung, Begleitung von Veränderungsprozessen
Coaching Einzelcoaching zu beruflichen Fragen, Teamcoaching
Freie Beratungspraxis Beratung für Einzelne, Paare und Familien außerhalb der Heilkunde
Heilkundliche Praxis (nur mit Erlaubnis) systemische Therapie als Methode, etwa als Heilpraktiker für Psychotherapie

Welche Felder Ihnen offenstehen, hängt stark von Ihrer Vorqualifikation ab. Eine Erzieherin nutzt systemische Methoden in ihrer Einrichtung anders als ein Coach in eigener Praxis. Ausführlicher beschreibt das der Beitrag Was ist systemische Therapie und Beratung?

Wege: Wie wird man systemischer Berater?

Der übliche Weg führt über eine berufsbegleitende Weiterbildung. Da die Bezeichnung „systemischer Berater“ nicht geschützt ist (mehr dazu unten), legt jeder Anbieter selbst fest, wie er ausbildet. Entsprechend unterschiedlich sind die Angebote: in Umfang, Dauer, Unterrichtsform und Abschluss.

Weiterbildung mit Institutszertifikat

Viele Weiterbildungen schließen mit einem Zertifikat des jeweiligen Anbieters ab. Es bestätigt, dass Sie die Weiterbildung absolviert haben. Ein solches Zertifikat ist kein staatlicher Abschluss und keine Zulassung. Was es inhaltlich wert ist, zeigt sich an Lehrplan, Dozierenden, Übungsanteil und Unterrichtsform.

Verbandsstandards von DGSF und SG

In Deutschland gibt es zwei systemische Fachverbände, die eigene Weiterbildungsstandards veröffentlicht haben: die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und die Systemische Gesellschaft (SG). Wer eine Weiterbildung nach diesen Richtlinien abschließt, kann eine verbandsbezogene Bezeichnung erwerben, etwa „Systemische*r Berater*in (DGSF)“ oder „Systemische_r Berater_in (SG)“.

Die Verbandsrichtlinien sehen mehrjährige, berufsbegleitende Weiterbildungen mit Theorie, Selbsterfahrung, Supervision und dokumentierter Beratungspraxis vor. Die genauen Anforderungen veröffentlichen die Verbände auf ihren Internetseiten.

Beide Verbände verlangen als Zugang in der Regel einen Studienabschluss oder eine Berufsausbildung, teils mit Berufserfahrung im psychosozialen oder beraterischen Feld. Eine Verbandsbezeichnung ist eine Qualifikation des Fachverbands. Sie ist keine staatliche Anerkennung und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Ob Sie eine kompakte Weiterbildung oder eine Weiterbildung nach Verbandsrichtlinien wählen, hängt von Ihrem Ziel ab. Einige Fragen helfen bei der Entscheidung:

  1. Möchten Sie systemische Methoden in Ihrem bisherigen Beruf einsetzen, oder planen Sie eine eigene Beratungspraxis?
  2. Verlangt ein Arbeitgeber oder Auftraggeber in Ihrem Feld ausdrücklich eine Verbandsbezeichnung? Das sollten Sie vorher direkt erfragen.
  3. Wie viel Zeit können Sie neben Beruf und Familie einplanen, wöchentlich und über die gesamte Dauer?
  4. Lernen Sie lieber in Präsenz oder live online, und wie wichtig sind Ihnen Übungen in der Gruppe?
  5. Möchten Sie später auch Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln? Dann brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis (siehe unten).

Voraussetzungen: Was Sie mitbringen sollten

Formale Zugangsvoraussetzungen legt jeder Anbieter selbst fest. Die Verbandsrichtlinien verlangen einen Studien- oder Berufsabschluss; andere Weiterbildungen setzen keine bestimmte Vorbildung voraus. Unabhängig davon gibt es persönliche Voraussetzungen, die für die Arbeit wichtig sind:

  • Interesse an Menschen und Beziehungen: Sie arbeiten mit Lebensgeschichten, Konflikten und Mustern.
  • Offenheit für Perspektivwechsel: Systemisch zu denken heißt, die eigene Sicht immer wieder zu hinterfragen.
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion: In Übungen und Fallarbeit kommen auch eigene Themen zur Sprache.
  • Freude am Fragen statt am Ratgeben: Systemische Beratung arbeitet vor allem mit Fragen.
  • Bewusstsein für Grenzen: Sie erkennen, wann ein Anliegen über Beratung hinausgeht und eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung braucht.

Rechtsrahmen: Was ist erlaubt, was nicht?

Dieser Teil ist für alle wichtig, die beraterisch arbeiten wollen. Er entscheidet darüber, welche Anliegen Sie annehmen dürfen.

Die Bezeichnung „systemischer Berater“ ist nicht geschützt

Die Bezeichnung „systemische Beraterin“ oder „systemischer Berater“ ist in Deutschland als Berufsbezeichnung nicht geschützt. Das bedeutet: Rechtlich darf sie jede und jeder führen. Für Klientinnen und Klienten sagt die Bezeichnung allein deshalb wenig über die Qualifikation aus. Umso wichtiger ist es, die eigene Weiterbildung transparent zu machen.

Geschützt ist dagegen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“. Sie dürfen nur Personen mit Approbation sowie Ärztinnen und Ärzte führen. Wer sie unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar.

Beratung und Coaching ohne Heilkunde: ja

Systemische Beratung und Coaching sind erlaubt, solange sie keine Ausübung der Heilkunde sind. Das Psychotherapeutengesetz stellt in § 1 Absatz 2 ausdrücklich klar, dass Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, nicht zur Ausübung der Psychotherapie gehören. Beratung bei einem Familienkonflikt, Begleitung bei einer beruflichen Entscheidung oder Teamcoaching fallen in diesen Bereich.

Behandlung von Störungen mit Krankheitswert: nur mit Erlaubnis

Anders ist es, sobald es um Krankheiten geht. Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Dazu gehört die Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert, etwa einer Depression oder einer Angststörung.

Wer solche Störungen psychotherapeutisch behandeln möchte, braucht eine der folgenden Grundlagen:

  • eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bzw. als Ärztin oder Arzt, oder
  • eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese sektorale Erlaubnis hat das Bundesverwaltungsgericht 1993 für zulässig erklärt. Sie wird vom zuständigen Gesundheitsamt nach einer Überprüfung erteilt.

Für viele Beraterinnen und Berater, die später auch therapeutisch arbeiten möchten, ist der zweite Weg der naheliegende. ARSANIS bereitet darauf in der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie vor. Die Erlaubnis selbst erteilt nur das Gesundheitsamt.

Was das im Alltag bedeutet

In der Praxis ist die Grenze nicht immer sofort sichtbar. Eine Klientin kommt wegen eines Konflikts mit ihrem Vorgesetzten; im Gespräch zeigt sich, dass sie seit Monaten kaum schläft, sich zu nichts mehr aufraffen kann und keine Freude mehr empfindet. Dann ist es Aufgabe der beratenden Person ohne Erlaubnis, auf eine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung hinzuweisen und keine Behandlung zu beginnen. Bei Hinweisen auf Suizidgedanken gilt das umso dringender; bei akuter Gefahr ist die Notfallversorgung zuständig.

Hilfreich ist es, die eigenen Grenzen schon im Erstgespräch und in der schriftlichen Vereinbarung zu benennen: Sie bieten Beratung oder Coaching an, keine Diagnostik und keine Behandlung von Krankheiten.

Systemische Beratung bei ARSANIS lernen

ARSANIS – Die Heilpraktikerschule bietet die Weiterbildung Systemische Beratung und Therapie live online an: ein Wochenende im Monat (Freitag 17–21 Uhr, Samstag und Sonntag 12–18 Uhr), über 12 Monate mit 250 Unterrichtseinheiten. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Es unterrichtet Peter Hoegen, Lizentiat in Psychologie, ausgebildet in Systemischer Kurzzeittherapie am Brief Therapy Center (ehemals MRI) in Palo Alto. Im Unterricht stehen Gesprächsübungen in Kleingruppen und Fallarbeit im Mittelpunkt. Wir zeichnen bewusst nicht auf, zum Schutz der Teilnehmenden.

Die Weiterbildung schließt mit dem ARSANIS-Zertifikat „Systemische Beratung und Therapie“ ab. Es ist kein staatlicher Abschluss und keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Ihr Dozent

Peter Hoegen, Dozent der Systemischen Online-Ausbildung bei ARSANIS

Peter Hoegen – Ihr Dozent in der Systemischen Online-Ausbildung
Lizentiat in Psychologie, ausgebildet in Systemischer Kurzzeittherapie am renommierten Brief Therapy Center – BTC (ehemals MRI) in Palo Alto, Kalifornien (USA), Postgraduate-Diplom Systemische Paar- und Familientherapie, M.Sc. Klinische Psychologie, Master in systemisch-strategischer Kurzzeittherapie, PhD-Doktorand in Neurowissenschaft und Pädagogik. Er unterrichtet die gesamte Ausbildung selbst – live, mit Fallbeispielen aus seiner Praxis.


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Häufige Fragen

Darf ich mich nach einer Weiterbildung systemischer Berater nennen?

Die Bezeichnung „systemischer Berater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Sie dürfen sie rechtlich also führen. Transparent ist es, dazu anzugeben, welche Weiterbildung Sie absolviert haben. Verbandsbezeichnungen wie „(DGSF)“ oder „(SG)“ beziehen sich dagegen auf eine Weiterbildung nach den Richtlinien des jeweiligen Verbands.

Brauche ich ein Studium, um systemischer Berater zu werden?

Das hängt von der Weiterbildung ab. Die Richtlinien von DGSF und SG verlangen in der Regel einen Studien- oder Berufsabschluss. Andere Anbieter legen eigene Zugangsvoraussetzungen fest; bei ARSANIS sind formale Vorkenntnisse nicht zwingend erforderlich.

Darf ich als systemischer Berater Menschen mit Depressionen behandeln?

Nein, nicht ohne Erlaubnis. Die Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert ist Heilkunde. Dafür brauchen Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Ohne Erlaubnis verweisen Sie bei solchen Anliegen an Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Ist systemische Beratung dasselbe wie systemische Therapie?

Beide nutzen dieselben Denkmodelle und viele gleiche Methoden. Der Unterschied liegt im Auftrag und im Rechtsrahmen: Beratung arbeitet an Anliegen außerhalb der Heilkunde, Therapie behandelt Störungen mit Krankheitswert und setzt eine Erlaubnis voraus.

Wie lange dauert der Weg zum systemischen Berater?

Das ist je nach Weiterbildung unterschiedlich – von einjährigen Weiterbildungen bis zu mehrjährigen Weiterbildungen nach Verbandsrichtlinien. Die Weiterbildung Systemische Beratung und Therapie bei ARSANIS dauert 12 Monate mit 250 Unterrichtseinheiten.

Systemischer Berater zu werden ist ein Weg über Weiterbildung, Übung und Selbstreflexion. Wer die rechtlichen Grenzen kennt, kann systemische Beratung und Coaching sicher anbieten und bei Bedarf gezielt weiterverweisen. Wer später auch therapeutisch arbeiten möchte, plant die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie von Anfang an mit.