Heilpraktikerprüfung wiederholen

Differentialdiagnose in der HPP-Praxis

Wer sich auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vorbereitet, stellt früher oder später die Frage: Was passiert, wenn es beim ersten Mal nicht klappt? Wie oft darf man die Heilpraktikerprüfung wiederholen, wie lange muss man warten, und muss man nach einem Fehlversuch in der mündlichen Prüfung auch die schriftliche noch einmal schreiben?

Die kurze Antwort: Das Bundesrecht begrenzt die Zahl der Versuche nicht. Die Einzelheiten regeln die Länder und die zuständigen Behörden, und dort gibt es Unterschiede. In diesem Beitrag zeigen wir, was in den Vorschriften steht, wie Behörden in Nordrhein-Westfalen vorgehen und wo Sie selbst nachfragen sollten. Stand der Darstellung: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das Bundesrecht regelt und was nicht

Grundlage der Überprüfung ist die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV). Nach § 2 Abs. 1 Buchstabe i wird die Erlaubnis versagt, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten bedeuten würde. Die Überprüfung erfolgt auf Grundlage von Leitlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gemacht hat.

Diese „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ gelten seit dem 22. März 2018. Sie legen fest, wie die Überprüfung aufgebaut ist und wann ein Teil bestanden ist. Zur Wiederholung sagen weder die Verordnung noch die Leitlinien etwas: Es gibt dort keine Höchstzahl an Versuchen, keine Wartezeit und keine Regel, ob einzelne Teile wiederholt werden können.

Dazu passt, wie die Rechtsprechung die Überprüfung einordnet. Das Verwaltungsgericht München hat 2022 betont, dass es sich bei der Kenntnisüberprüfung nicht um eine Prüfung im klassischen Sinne handelt, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (Urteil vom 05.05.2022, M 27 K 20.2969, Rn. 22). Deshalb heißt sie im Gesetz auch „Überprüfung“ und nicht „Prüfung“.

Kurz zur Erinnerung: So ist die Überprüfung aufgebaut

Nach den Leitlinien besteht die Überprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil findet zuerst statt (Nr. 2.2):

  • Schriftlich: 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, zwei Stunden Bearbeitungszeit. Bestanden ist, wer mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet, also mindestens 45 (Nr. 3).
  • Mündlich-praktisch: höchstens 60 Minuten je Person, bis zu vier Personen können gemeinsam überprüft werden (Nr. 4).

Jeder Teil wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Wer einen Teil nicht besteht, gilt nach Nr. 2.3 der Leitlinien als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten, und die Erlaubnis wird versagt. Mehr zum Ablauf lesen Sie in unseren Beiträgen Heilpraktiker-Prüfung beim Gesundheitsamt und Mündliche Heilpraktiker-Prüfung.

Wie oft darf man die Heilpraktikerprüfung wiederholen?

Nordrhein-Westfalen

In NRW gelten die Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Runderlass vom 18.05.1999, zuletzt geändert 2008). Sie bestimmen für die Wiederholung nur das Verfahren: „Im Falle einer erneuten Überprüfung ist ein neuer Antrag nach den Nummern 3.2 ff. zu stellen“ (Nr. 4.4.6). Eine Höchstzahl an Versuchen oder eine Wartezeit enthalten sie nicht.

Die Behörden vor Ort bestätigen das. Die Stadt Mönchengladbach schreibt, eine nicht bestandene Prüfung könne nach erneuter Anmeldung „beliebig oft“ wiederholt werden, auch wenn der mündlich-praktische Teil nicht bestanden wurde. Die Stadt Duisburg verweist ebenfalls auf einen erneuten Antrag.

Hessen: höchstens drei Wiederholungen

Dass Länder hier eigene Wege gehen können, zeigt Hessen. Nach den hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes in der Fassung vom 03.12.2019 kann die Überprüfung in Hessen „von jeder antragstellenden Person höchstens dreimal wiederholt werden“ (Nr. 4.7.1). Spätestens im vierten Versuch muss sie also bestanden sein. Die hessischen Gesundheitsämter erfassen Personen, die nicht bestanden haben, auf einer gemeinsamen Plattform und prüfen vor jedem Antrag, ob noch ein Versuch zulässig ist. Die Fassung dieser Richtlinien ist bis Ende 2026 befristet. Wenn Sie in Hessen wohnen, fragen Sie nach, welche Regel bei Ihrer Anmeldung gilt.

Andere Länder

Für die übrigen Länder haben wir nicht jede Vorschrift ausgewertet. In den Merkblättern, die wir geprüft haben, etwa aus Niedersachsen und Baden-Württemberg, ist keine feste Höchstzahl genannt. Das Landratsamt Heilbronn weist allerdings darauf hin, dass nach mehrfach erfolgloser Überprüfung geprüft wird, ob weitere Anträge zugelassen werden können. Die verbindliche Auskunft für Ihren Fall gibt nur Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Muss man bei einer Wiederholung beide Teile neu ablegen?

Ja, in allen Regelungen, die wir gefunden haben. Wer den mündlich-praktischen Teil nicht besteht, kann ihn nicht allein nachholen, sondern beginnt wieder mit dem schriftlichen Teil:

  • Stadt Mönchengladbach: Bei Nichtbestehen des mündlich-praktischen Teils „sind dann alle Teile zu wiederholen“.
  • Stadt Duisburg: „Die erneute Überprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.“
  • Kreis Recklinghausen: Bei erneuter Antragstellung sind „grundsätzlich beide Teile der Kenntnisüberprüfung zu wiederholen“.
  • Niedersachsen: Wiederholungen nur des schriftlichen oder nur des mündlich-praktischen Teils sind nicht zugelassen.
  • Landratsamt Heilbronn: Schriftlicher und mündlicher Teil bilden eine Einheit; wer mündlich nicht bestanden hat, nimmt erneut an der schriftlichen Überprüfung teil.

Wer schon schriftlich nicht besteht, wird zum mündlichen Teil gar nicht erst eingeladen. Auch das steht übereinstimmend in den Vorschriften und Merkblättern.

Wie lange muss man bis zum nächsten Versuch warten?

Eine gesetzliche Sperrfrist zwischen zwei Versuchen haben wir weder im Bundesrecht noch in den NRW-Richtlinien gefunden. Die tatsächliche Wartezeit ergibt sich aus dem Terminkalender:

  • Zwei Termine im Jahr: Die schriftliche Überprüfung findet laut den Merkblättern aus Mönchengladbach, Duisburg und dem Kreis Recklinghausen am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Der mündlich-praktische Teil folgt einige Wochen später.
  • Antragsfristen: Für einen erneuten Versuch stellen Sie einen neuen Antrag, und dafür gelten die üblichen Fristen. Die Stadt Duisburg nimmt Anträge zum Beispiel jeweils vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfungen des Folgejahres an.
  • Begrenzte Plätze: Die Plätze werden in vielen Ämtern nach Eingang vergeben. Der Kreis Recklinghausen merkt Bewerberinnen und Bewerber bei voller Teilnehmerzahl für den nächstmöglichen Termin vor. Die Stadt Köln hat auf ihrer Seite darauf hingewiesen, dass Anmeldungen für einen kompletten Jahrgang aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich waren.

Je nach Amt liegen zwischen zwei Versuchen also mehrere Monate, bei vollen Terminen auch länger. Stellen Sie den neuen Antrag deshalb möglichst bald nach dem Ergebnis, und fragen Sie bei Ihrem Amt nach dem nächsten freien Termin.

Unterlagen für den neuen Antrag

Ein Wiederholungsantrag ist ein vollständiger neuer Antrag. Das Landratsamt Heilbronn verlangt dafür ausdrücklich aktualisierte Unterlagen, darunter ein ärztliches Attest und ein behördliches Führungszeugnis. Der Kreis Recklinghausen schreibt, dass Führungszeugnis und ärztliches Zeugnis am Tag des Überprüfungsbeginns nicht älter als drei Monate sein dürfen. Rechnen Sie also damit, diese Dokumente für jeden Versuch neu zu beschaffen.

Kann man das Gesundheitsamt oder das Bundesland wechseln?

Welche Behörde zuständig ist, können Sie nicht frei wählen. Die Regeln dazu unterscheiden sich:

  • Die Stadt Duisburg ist nach eigener Angabe für Personen mit erstem Wohnsitz in Duisburg zuständig und stützt sich dabei auf § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall; eine „unverbindliche Absichtserklärung“ genügt nicht.
  • In Hessen ist laut Rheingau-Taunus-Kreis die Behörde am Hauptwohnsitz zuständig, daneben die Behörde am Ort einer glaubhaft nachgewiesenen Niederlassungsabsicht.
  • In Niedersachsen richtet sich der Antrag an die Behörde, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

In NRW wird die Überprüfung außerdem oft zentral von einem Amt für mehrere Kreise und Städte durchgeführt. Für Wuppertal zum Beispiel übernimmt das die Stadt Solingen. Ein Umzug in eine andere Stadt kann deshalb bedeuten, dass Sie am Ende wieder beim selben prüfenden Amt landen.

Und wie werden Fehlversuche aus einem anderen Land behandelt? Die hessischen Richtlinien rechnen sie nur an, wenn auch das andere Land die Wiederholungen begrenzt (Nr. 4.7.1). Für NRW haben wir dazu keine Regelung gefunden. Wenn Sie umziehen oder schon an anderer Stelle eine Überprüfung abgelegt haben, sprechen Sie das bei der Antragstellung offen an und lassen Sie sich die Folgen erklären.

Übersicht: Regeln zur Wiederholung

Ebene Höchstzahl an Versuchen Beide Teile neu? Grundlage
Bund keine Regelung keine Regelung HeilprGDV, Leitlinien 2018
NRW keine; neuer Antrag nötig ja (laut Merkblättern) Richtlinien NRW Nr. 4.4.6; Mönchengladbach, Duisburg, Kreis Recklinghausen
Hessen höchstens drei Wiederholungen Wiederholung der Überprüfung insgesamt Richtlinien Hessen 2019, Nr. 4.7.1
Niedersachsen keine Angabe ja Landesportal Niedersachsen (Hinweise zur Überprüfung)

Wenn Sie das Ergebnis für falsch halten

Ein ablehnender Bescheid ist nach § 3 Abs. 2 HeilprGDV zu begründen. Die NRW-Richtlinien nennen als Rechtsweg den Widerspruch und danach die Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (Nr. 6.1). Ob sich ein solcher Schritt lohnt, ist eine Frage für eine anwaltliche Beratung. Unabhängig davon können Sie parallel einen neuen Antrag stellen, damit Sie keinen Termin verlieren.

Den nächsten Versuch gezielt vorbereiten

Nach den Leitlinien muss Ihnen das Ergebnis nach jedem Teil mitgeteilt werden (Nr. 2.6). Nutzen Sie die Zeit bis zum nächsten Termin, um möglichst früh festzuhalten, an welchen Stellen es gehakt hat: bei bestimmten Fachgebieten im schriftlichen Teil, beim strukturierten Antworten oder bei rechtlichen Grenzen im mündlichen Teil. Daraus ergibt sich ein Lernplan, der an den tatsächlichen Lücken ansetzt. Wenn Sie die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie ablegen, finden Sie passende Hinweise in unserem Beitrag HPP-Prüfung nicht bestanden: was tun?.

Prüfungsvorbereitung bei ARSANIS lernen

Die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS bereitet auf beide Teile der Überprüfung vor, auch auf die mündliche Überprüfung. Der Unterricht läuft dienstagabends von 18 bis 21 Uhr online, dazu kommt einmal im Monat ein Präsenzwochenende in Wuppertal, an dem Sie Injektionstechnik, Abhören und Untersuchungen am Menschen üben. Es unterrichten Kirsten Sander und Aline Fiedler, beide Heilpraktikerinnen. Ein Einstieg ist jeden Dienstag außerhalb der Schulferien möglich; Themen, die vor Ihrem Start liefen, holen Sie nach, wenn sie wieder an der Reihe sind. Die Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung, nicht die Schule.

Ihre Dozentinnen

Kirsten Sander, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Kirsten Sander
Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Schmerztherapeutin und Darmtrainerin. Mit der doppelten Zulassung zeigt sie, wie Sie körperliche Symptome von psychischen Ursachen sicher abgrenzen.

Aline Fiedler, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Aline Fiedler
Heilpraktikerin mit den Schwerpunkten Injektions- und Infusionstechniken und ganzheitliche Frauenheilkunde. Sie vermittelt praxisnahes Skills-Training am Modell, ausgerichtet auf die amtsärztliche Prüfung.

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Häufige Fragen

Wie oft darf man die Heilpraktikerprüfung wiederholen?

Bundesrechtlich gibt es keine Begrenzung. In NRW ist laut Stadt Mönchengladbach eine Wiederholung „beliebig oft“ möglich, jeweils mit neuem Antrag. Hessen begrenzt auf höchstens drei Wiederholungen. Maßgeblich ist die Auskunft Ihres zuständigen Gesundheitsamts.

Muss ich die schriftliche Prüfung wiederholen, wenn ich mündlich durchgefallen bin?

In den Regelungen, die wir geprüft haben, ja. Bei einer Wiederholung legen Sie beide Teile neu ab, beginnend mit dem schriftlichen Teil.

Wie lange muss ich bis zum nächsten Versuch warten?

Eine gesetzliche Sperrfrist haben wir nicht gefunden. Die schriftliche Überprüfung findet in der Regel im März und im Oktober statt, und für den neuen Antrag gelten Fristen und begrenzte Plätze. Zwischen zwei Versuchen liegen deshalb mehrere Monate, bei vollen Terminen auch mehr.

Kann ich nach einem Fehlversuch zu einem anderen Gesundheitsamt wechseln?

Nicht nach Wunsch. Zuständig ist in der Regel die Behörde an Ihrem Wohnsitz oder, je nach Land, am Ort Ihrer Niederlassung. In NRW führen oft zentrale Ämter die Überprüfung für mehrere Städte durch.

Gilt das auch für den Heilpraktiker für Psychotherapie?

Die Leitlinien gelten für die allgemeine und die sektorale Erlaubnis. Bei der sektoralen Überprüfung sind es 28 Fragen in 60 Minuten und höchstens 45 Minuten mündlich. Zur Wiederholung enthalten die Leitlinien auch dort keine Regelung.

Ein Fehlversuch ist ärgerlich, aber er beendet den Weg zur Erlaubnis nicht. Klären Sie früh, welche Regeln Ihr Amt anwendet, stellen Sie den neuen Antrag rechtzeitig und setzen Sie die Vorbereitung dort an, wo es beim ersten Mal nicht gereicht hat.