F1: Sucht und Abhängigkeit für die HPP-Prüfung

Kaum ein Kapitel ist in der HPP-Prüfung so fest gesetzt wie F1, die psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Das liegt auch an der Praxis: Alkohol, Beruhigungsmittel oder Cannabis spielen bei vielen Menschen eine Rolle, die wegen Depression, Angst oder Schlafproblemen kommen. Sie müssen sicher unterscheiden können zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit, Sie müssen Entzug und Delir als mögliche Notfälle erkennen, und Sie müssen wissen, wo Ihre Arbeit endet. In diesem Artikel finden Sie die Systematik der ICD-10, die sechs Kriterien des Abhängigkeitssyndroms, die wichtigsten Alkoholfolgen, einen Überblick über die übrigen Substanzen und die Fallen, die in der Überprüfung immer wieder auftauchen.

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Die Systematik: welche Substanz, welches Bild

Die F1-Diagnosen sind zweistufig aufgebaut. Die dritte Stelle nennt die Substanz, die vierte Stelle beschreibt das klinische Bild. Wer dieses Raster verstanden hat, kann jede F1-Ziffer lesen.

Dritte Stelle: Substanz Vierte Stelle: klinisches Bild
F10 Alkohol F1x.0 Akute Intoxikation (Rausch)
F11 Opioide F1x.1 Schädlicher Gebrauch
F12 Cannabinoide F1x.2 Abhängigkeitssyndrom
F13 Sedativa oder Hypnotika F1x.3 Entzugssyndrom
F14 Kokain F1x.4 Entzugssyndrom mit Delir
F15 andere Stimulanzien einschließlich Koffein F1x.5 Psychotische Störung
F16 Halluzinogene F1x.6 Amnestisches Syndrom
F17 Tabak F1x.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
F18 flüchtige Lösungsmittel
F19 multipler Substanzgebrauch

Ein Beispiel: F10.2 ist das Abhängigkeitssyndrom durch Alkohol, F13.3 ein Entzugssyndrom durch Beruhigungs- oder Schlafmittel, F12.5 eine psychotische Störung durch Cannabis.

Schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit?

Schädlicher Gebrauch (F1x.1)

Schädlicher Gebrauch liegt vor, wenn das Konsummuster bereits zu einer Gesundheitsschädigung geführt hat. Das kann ein körperlicher Schaden sein, etwa eine Hepatitis nach Selbstinjektion, oder ein psychischer, etwa eine depressive Episode nach massivem Alkoholkonsum. Das Konsumverhalten wird oft von anderen kritisiert und hat häufig soziale Folgen. Für die Diagnose zählt aber der gesundheitliche Schaden, nicht die Kritik des Umfelds. Die Kriterien einer Abhängigkeit sind hier noch nicht erfüllt.

Abhängigkeitssyndrom (F1x.2): die sechs Kriterien

Eine Abhängigkeit wird nach ICD-10 diagnostiziert, wenn mindestens drei der folgenden sechs Kriterien innerhalb eines Jahres gleichzeitig vorhanden waren:

  1. Craving: ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, die Substanz zu konsumieren.
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf Beginn, Beendigung und Menge des Konsums.
  3. Körperliches Entzugssyndrom bei Reduktion oder Beendigung, oder Konsum, um Entzugssymptome zu mildern.
  4. Toleranzentwicklung: Für dieselbe Wirkung sind zunehmend höhere Dosen nötig.
  5. Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Konsums, erhöhter Zeitaufwand für Beschaffung, Konsum oder Erholung.
  6. Anhaltender Konsum trotz nachweislich schädlicher Folgen, etwa einer Leberschädigung oder depressiver Verstimmungen.

Merken Sie sich die Zahl: drei von sechs, innerhalb eines Jahres. Genau diese Kombination wird in der schriftlichen Prüfung gern verändert, etwa zu „zwei Kriterien“ oder „über drei Monate“.

Psychische und körperliche Abhängigkeit

Außerhalb der ICD-Kriterien unterscheidet man häufig zwei Seiten der Abhängigkeit. Psychische Abhängigkeit meint das übermächtige Verlangen nach der Substanz. Körperliche Abhängigkeit zeigt sich durch Toleranz und Entzugserscheinungen. Nicht jede Substanz macht körperlich abhängig: Kokain, Halluzinogene und Lösungsmittel führen laut ARSANIS-Skript vor allem zu psychischer Abhängigkeit, Opioide, Alkohol und Benzodiazepine zu beidem. Wer gleichzeitig von mehreren Substanzen abhängig ist, wird als polytoxikoman bezeichnet.

F10 Alkohol: das wichtigste Kapitel

Alkohol ist in Deutschland die Substanz mit der größten Krankheitslast. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) nennt im Jahrbuch Sucht 2026 einen durchschnittlichen Konsum von 10,6 Litern reinem Alkohol pro Kopf der Bevölkerung ab 15 Jahren (Mittel der Jahre 2019 bis 2024), rund 2,16 Millionen alkoholabhängige Erwachsene und rund 44.000 Todesfälle pro Jahr durch Alkoholkonsum. Die genauen Zahlen müssen Sie für die Prüfung nicht auswendig können. Wichtig ist das Bild dahinter: Alkoholprobleme sind häufig, und sie werden Ihnen in der Praxis begegnen, oft hinter einer anderen Beschwerde.

Akute Intoxikation und Sonderformen des Rausches

Der Rausch ist eine vorübergehende Vergiftung mit Enthemmung, Rededrang, verlangsamter Reaktion, Gleichgewichtsstörungen und Fehleinschätzung von Gefahren. Zwei Sonderformen sind prüfungsrelevant: Beim komplizierten Rausch verläuft die Intoxikation schneller und heftiger. Der pathologische Rausch ist ein Dämmerzustand mit schlagartigem Beginn, der schon durch kleine Mengen Alkohol ausgelöst werden kann, häufig bei Vorschädigung des Gehirns. Es kann zu Erregung, Gewalt und psychotischen Symptomen kommen, danach folgen ein tiefer Schlaf und eine Erinnerungslücke.

Alkoholentzugssyndrom und Entzugsdelir

Typische Zeichen des Alkoholentzugs sind laut S3-Leitlinie zu alkoholbezogenen Störungen Zittern, Unruhe, Schwitzen, Schlafstörungen und Kreislaufprobleme. Das ARSANIS-Skript nennt einen Beginn meist vier bis zwölf Stunden nach dem letzten Konsum. Gefürchtete Komplikationen sind Krampfanfälle und das Delir.

Das Alkoholentzugsdelir (Delirium tremens, F10.4) ist ein lebensbedrohlicher Notfall. Kennzeichen sind Bewusstseinsstörung, Desorientierung, ausgeprägte vegetative Zeichen wie Schwitzen und Herzrasen, grobes Zittern sowie optische Halluzinationen. Die Leitlinie sieht für die Behandlung Medikamente im stationären Rahmen vor. Für Sie bedeutet das: Notruf 112, nicht abwarten. Mehr zu Notfällen finden Sie im Beitrag Red Flags und Notfälle.

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal für die Prüfung: Die Alkoholhalluzinose tritt während des Trinkens auf, ihr Leitsymptom sind akustische Halluzinationen, und Bewusstsein sowie Orientierung bleiben klar. Beim Delir dagegen ist das Bewusstsein gestört, die Halluzinationen sind vor allem optisch.

Wernicke-Enzephalopathie und Korsakow-Syndrom

  • Wernicke-Enzephalopathie: entsteht durch Mangel an Vitamin B1 (Thiamin). Typisch sind Bewusstseinsstörung, Gangunsicherheit (Ataxie) und Augenbewegungsstörungen. Unbehandelt verläuft sie tödlich. Die S3-Leitlinie empfiehlt deshalb, im Alkoholentzug vorbeugend Thiamin zu geben.
  • Korsakow-Syndrom (F10.6, amnestisches Syndrom): folgt häufig auf eine Wernicke-Enzephalopathie. Leitsymptom ist eine ausgeprägte Störung des Kurzzeitgedächtnisses. Die Lücken werden mit Konfabulationen gefüllt, also mit erfundenen Inhalten, die die Betroffenen selbst für wahr halten. Dazu kommen Orientierungsstörungen und ein gestörtes Zeitgefühl.

In der Prüfung werden Wernicke und Korsakow gern vertauscht. Eine Merkhilfe: Wernicke ist akut und neurologisch, Korsakow ist das bleibende Gedächtnisproblem.

Weitere Folgen

Zu den körperlichen Folgen gehören Fettleber, Hepatitis und Leberzirrhose, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Polyneuropathie und Vitaminmangel. Psychisch stehen Schlafstörungen, Angst und Depression im Vordergrund. Ein weiteres Bild ist der alkoholische Eifersuchtswahn. Und: Bei alkoholabhängigen Menschen ist das Suizidrisiko deutlich erhöht. Fragen Sie im Erstgespräch aktiv nach, wie im Beitrag zur Suizidalität in der HPP-Prüfung beschrieben.

Diagnostik und Behandlungswege bei Alkohol

Für die Früherkennung empfiehlt die S3-Leitlinie den Fragebogen AUDIT, als Kurzform den AUDIT-C, und zwar in allen medizinischen und psychosozialen Einrichtungen. Das ARSANIS-Skript nennt zusätzlich den CAGE-Test für eine erste Abklärung und den Münchner Alkoholismustest (MALT). Die Diagnose selbst wird nach den ICD-Kriterien gestellt.

Die Behandlung folgt einem Stufenmodell:

  1. Motivation: Ohne eigene Behandlungsbereitschaft gelingt kaum etwas. Hier hilft motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing), die die Leitlinie in mehreren Konstellationen empfiehlt.
  2. Entgiftung beziehungsweise qualifizierter Entzug: Die körperliche Entgiftung behandelt nur die Entzugssymptome. Die Leitlinie empfiehlt stattdessen eine qualifizierte Entzugsbehandlung, die auch die Sucht selbst in den Blick nimmt, in der Regel über 21 Behandlungstage. Stationär ist sie angezeigt, wenn ein Entzugsrisiko besteht oder eine ambulante Abstinenz nicht möglich ist.
  3. Entwöhnung: ambulant, teilstationär oder stationär, etwa in einer Suchtfachklinik. Die Leitlinie fordert, dass sie möglichst nahtlos an den Entzug anschließt.
  4. Nachsorge: zum Beispiel Selbsthilfegruppen, ambulante Psychotherapie, Beratung. Zur Rückfallprophylaxe gibt es Medikamente gegen das Verlangen, das ARSANIS-Skript nennt Acamprosat, Naltrexon und Nalmefen. Verordnet werden sie ärztlich.

Für das Gespräch mit Betroffenen gelten einige Grundsätze: verständnisvoll und zugleich konsequent bleiben, Widersprüche zwischen den eigenen Zielen und dem Konsum spiegeln statt an die Vernunft zu appellieren, Angehörige einbeziehen. Ein körperlicher Entzug gehört nie in Ihre Hand. Raten Sie niemandem, „einfach aufzuhören“, wenn eine körperliche Abhängigkeit möglich ist, denn ein plötzlicher Entzug kann zu Krampfanfällen und Delir führen.

Die anderen Substanzen im Überblick

Gruppe Beispiele Prüfungsrelevante Merkmale
F11 Opioide Heroin, Morphin, Codein, Methadon sehr hohes Abhängigkeitspotenzial, enge Pupillen (Miosis), Gefahr der Atemlähmung bei Überdosis, besonders nach einer Abstinenzphase; Substitution mit Methadon oder Buprenorphin
F12 Cannabinoide Haschisch, Marihuana gerötete Bindehäute, Herzrasen; Gefahr einer Psychose; bei Dauerkonsum amotivationales Syndrom mit Antriebslosigkeit
F13 Sedativa, Hypnotika vor allem Benzodiazepine oft „stille Sucht“, sozial unauffällig; auch Niedrigdosisabhängigkeit; abruptes Absetzen kann Delir und Krampfanfälle auslösen, deshalb nur ärztlich begleitet ausschleichen
F14 Kokain Kokain, Crack starke psychische Abhängigkeit, weite Pupillen (Mydriasis), Gefahr von Herzinfarkt und Hirnblutung; taktile Halluzinationen („Kokainwanzen“)
F15 Stimulanzien Amphetamine, Crystal Meth, Ecstasy Unterdrückung von Hunger und Schlaf, Überhitzung, Blutdruckanstieg, Krampfanfälle, Psychosen
F16 Halluzinogene LSD, psilocybinhaltige Pilze Wahrnehmungsveränderungen, Horrortrips, Nachhallerinnerungen (Flashbacks)
F17 Tabak Zigaretten, E-Zigaretten körperliche und psychische Abhängigkeit; Fagerström-Test zur Einschätzung

Eine häufige Prüfungsfrage betrifft die Pupillen: Opioide machen sie eng, Kokain, Stimulanzien, Cannabis und Halluzinogene eher weit. Wie Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial im Alltag eingesetzt werden, lesen Sie im Beitrag Psychopharmaka für die HPP-Prüfung.

Komorbidität und Differentialdiagnose

Suchterkrankungen treten selten allein auf. Häufige Begleiterkrankungen sind Angststörungen, Depressionen und Persönlichkeitsstörungen. Manchmal entsteht die Sucht zuerst, manchmal ist sie ein Versuch, eine andere Erkrankung zu „behandeln“, etwa wenn jemand mit sozialer Angst trinkt, um Situationen auszuhalten. In der Prüfung sollten Sie deshalb immer beide Richtungen bedenken. Eine Psychose kann substanzbedingt sein (F1x.5) oder eine Schizophrenie, bei der zusätzlich konsumiert wird. Den Weg zur sauberen Abgrenzung beschreibt der Beitrag Differentialdiagnose in der HPP-Prüfung, zur Schizophrenie selbst lesen Sie F2: Schizophrenie und wahnhafte Störungen.

Typische Prüfungsfallen

  1. Kriterienzahl verändert: Abhängigkeit nach ICD-10 heißt mindestens drei von sechs Kriterien, gleichzeitig innerhalb eines Jahres.
  2. Schädlicher Gebrauch mit Abhängigkeit verwechselt: Beim schädlichen Gebrauch liegt ein Gesundheitsschaden vor, aber die Abhängigkeitskriterien sind nicht erfüllt. Kritik der Angehörigen allein reicht nicht.
  3. Delir und Halluzinose vertauscht: Delir mit Bewusstseinsstörung und optischen Halluzinationen; Halluzinose mit klarem Bewusstsein und akustischen Halluzinationen.
  4. Wernicke und Korsakow vertauscht: Wernicke akut mit Bewusstseinsstörung, Ataxie, Augenbewegungsstörung; Korsakow mit Gedächtnisstörung und Konfabulationen.
  5. Entzug unterschätzt: Ein Alkohol- oder Benzodiazepinentzug kann lebensgefährlich werden und gehört in ärztliche Hände.
  6. Pupillen verwechselt: Opioide eng, Kokain und Stimulanzien weit.
  7. Überdosis nach Abstinenz übersehen: Nach einer Entgiftung ist die Toleranz gesunken, die frühere Dosis kann dann tödlich sein.

Viele dieser Punkte kommen als Aussagenkombination oder Mehrfachauswahl. Zum Üben eignet sich unser HPP-Prüfungssimulator mit Originalfragen früherer Überprüfungen.

Prüfungsvorbereitung bei ARSANIS

Bei ARSANIS ist F1 ein eigener Unterrichtsblock mit Skript, schriftlichen Übungsfragen und Fallbeispielen für die mündliche Prüfung. Die Ausbildung bereitet auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vor; die Erlaubnis selbst erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung. Unterrichtet wird alle 14 Tage, in Präsenz in Wuppertal, Köln und Essen oder als HPP-Ausbildung online im Live-Webinar zu festen Zeiten. Den Einstieg können Sie laufend wählen: Themenblöcke, die vor Ihrem Start liefen, holen Sie nach, sobald sie wieder an der Reihe sind.

Ihre Dozentinnen und Dozenten

Michael Kensy, Dozent für die HPP-Ausbildung live online bei ARSANIS

Michael Kensy – Ihr Dozent im Live-Online-Kurs
Heilpraktiker für Psychotherapie und Verhaltenstherapeut. Er unterrichtet die HPP-Ausbildung bei ARSANIS live online – mit Fallbesprechungen und Prüfungstraining statt Videokonserve.

Tanja Abmeier-Dunskus, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Wuppertal

Tanja Abmeier-Dunskus – HPP in Präsenz in Wuppertal
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Verhaltenstherapeutin. Sie unterrichtet den HPP-Präsenzkurs in Wuppertal und die KVT-Ausbildung.

Peggy Schröder, Dozentin für die HPP-Ausbildung in Essen

Peggy Schröder – HPP in Präsenz in Essen
Heilpraktikerin für Psychotherapie mit eigener Praxis in Düsseldorf. Schwerpunkte: Hypnosetherapie, humanistische Gesprächsführung und körperorientierte Ansätze.

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Häufige Fragen

Wie viele Kriterien braucht man für eine Abhängigkeit nach ICD-10?

Mindestens drei der sechs Kriterien, die innerhalb eines Jahres gleichzeitig vorhanden waren: Craving, verminderte Kontrolle, körperliches Entzugssyndrom, Toleranz, Vernachlässigung anderer Interessen und anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen.

Was ist der Unterschied zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit?

Beim schädlichen Gebrauch hat der Konsum bereits zu einem körperlichen oder psychischen Gesundheitsschaden geführt, die Kriterien einer Abhängigkeit sind aber nicht erfüllt. Bei der Abhängigkeit liegen mindestens drei der sechs ICD-10-Kriterien vor.

Woran unterscheide ich Alkoholentzugsdelir und Alkoholhalluzinose?

Beim Delir sind Bewusstsein und Orientierung gestört, es gibt starke vegetative Zeichen und vor allem optische Halluzinationen. Es ist ein Notfall. Die Alkoholhalluzinose tritt während des Trinkens auf, mit vor allem akustischen Halluzinationen bei klarem Bewusstsein.

Darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie Suchtkranke behandeln?

Sie können psychotherapeutisch begleiten, etwa bei Motivation, Rückfallvorbeugung oder Begleiterkrankungen. Ein körperlicher Entzug, Medikamente und die Behandlung von Folgeerkrankungen gehören in ärztliche Hände. Bei Entzugszeichen, Delir oder Vergiftung veranlassen Sie sofort ärztliche Hilfe.

Was ist das Korsakow-Syndrom?

Ein amnestisches Syndrom (F10.6), häufig nach einer Wernicke-Enzephalopathie durch Vitamin-B1-Mangel. Leitsymptom ist eine schwere Störung des Kurzzeitgedächtnisses, deren Lücken mit Konfabulationen gefüllt werden.

F1 wirkt auf den ersten Blick wie ein Lernkapitel mit vielen Substanzen. Wenn Sie das Raster aus Substanz und klinischem Bild beherrschen, die sechs Abhängigkeitskriterien sicher aufsagen können und Delir, Halluzinose, Wernicke und Korsakow auseinanderhalten, haben Sie den größten Teil dessen, was schriftlich und mündlich gefragt wird.