Praxisgründung als Heilpraktiker: erste Schritte

Heilpraktiker-Ausbildung – praktische Übungen in der Naturheilkunde

Mit der Erlaubnis des Gesundheitsamts dürfen Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker die Heilkunde ausüben. Eine Praxis haben Sie damit noch nicht. Zwischen dem Bescheid und dem ersten Patienten liegen Anmeldungen, Versicherungen, eine ehrliche Kostenrechnung, Fragen zu Räumen und Hygiene und die Frage, wie Menschen überhaupt von Ihrem Angebot erfahren. Vieles davon ist nicht schwierig, aber es muss in der richtigen Reihenfolge passieren.

Dieser Beitrag führt Sie durch die wichtigsten Schritte der Praxisgründung als Heilpraktiker. Er vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wer bei ARSANIS eine Ausbildung macht, kann diese Fragen zusätzlich am Online-Abend Praxisgründung mit Uwe Hoffmann stellen.

Vor dem Start: Erlaubnis und Berufsbezeichnung

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen. Mit der Erlaubnis führen Sie die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ beziehungsweise „Heilpraktikerin“.

Bezeichnungen, die anderen Berufen vorbehalten sind, bleiben tabu. Nach § 132a Strafgesetzbuch macht sich unter anderem strafbar, wer unbefugt die Berufsbezeichnung „Arzt“ oder „Psychotherapeut“ führt. Achten Sie auch auf Praxisschild, Visitenkarte und Website. Welche Tätigkeiten Ihnen trotz Erlaubnis verwehrt sind, fasst der Beitrag Was darf ein Heilpraktiker nicht? zusammen.

Anmeldungen: Finanzamt, Gesundheitsamt, Gewerbe

Finanzamt

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, meldet sie dem Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Nach den Angaben im Verwaltungsportal des Bundes ist er innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit einzureichen, ohne dass das Finanzamt dazu auffordert, am einfachsten elektronisch über ELSTER. Rechtsgrundlage ist § 138 der Abgabenordnung. Das gilt auch, wenn Sie die Praxis nebenberuflich beginnen. Anschließend erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Gesundheitsamt

Ob Sie die Praxiseröffnung zusätzlich beim Gesundheitsamt anzeigen müssen, regelt das jeweilige Bundesland. In Nordrhein-Westfalen etwa verlangt § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Das Merkblatt der Stadt Bochum nennt Heilpraktiker dabei ausdrücklich. Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, welche Unterlagen es braucht.

Gewerbeamt

Heilpraktiker gehören nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen. Für eine freiberufliche Tätigkeit ist nach Auskunft der IHK keine Gewerbeanmeldung nötig, Gewerbesteuer fällt dafür nicht an. Anders kann es aussehen, wenn Sie zusätzlich Produkte verkaufen oder Leistungen ohne Bezug zur Heilkunde anbieten. Lassen Sie solche Angebote vorab steuerlich prüfen.

Umsatzsteuer: was befreit ist und was nicht

Nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker durchgeführt werden. Entscheidend ist das therapeutische Ziel. Leistungen, die vor allem dem allgemeinen Wohlbefinden dienen, Vorträge, Kurse oder der Verkauf von Waren fallen nach der Fachliteratur in der Regel nicht unter diese Befreiung.

Für steuerpflichtige Nebenleistungen kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Betracht kommen. Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Steuerfreie Heilbehandlungsumsätze werden beim Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 abgezogen. Auf Rechnungen für steuerfreie Leistungen gehört nach § 14 Absatz 4 UStG ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, außerdem Ihre Steuernummer. Wie Sie Ihre Angebote einordnen, klären Sie am besten mit einer Steuerberatung.

Absicherung: Haftpflicht, Krankenversicherung, Altersvorsorge

  • Berufshaftpflicht: Sie haften für Behandlungsfehler. Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung vor dem ersten Patienten ab und lassen Sie sich bestätigen, dass alle Verfahren abgedeckt sind, die Sie anbieten.
  • Krankenversicherung: Nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein. Als Selbstständige wählen Sie zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung. Vergleichen Sie die Beiträge, bevor Sie kündigen oder wechseln.
  • Altersvorsorge: Für Ihre Praxis besteht in der Regel keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Vorsorge liegt bei Ihnen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie selbstständig unterrichten, etwa Kurse geben: Selbstständige Lehrkräfte ohne versicherungspflichtige Angestellte sind nach § 2 Satz 1 Nummer 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos.

Die ehrliche Kostenrechnung

Viele Gründungen scheitern nicht an der Fachlichkeit, sondern an einer zu optimistischen Rechnung. Listen Sie alle laufenden Kosten auf, bevor Sie Ihr Honorar festlegen:

Kostenblock Beispiele
Räume Miete, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtung
Absicherung Berufshaftpflicht, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge
Material Verbrauchsmaterial, Hygienebedarf, Geräte und deren Wartung
Verwaltung Steuerberatung, Buchhaltung, Software, Telefon
Sichtbarkeit Website, Praxisschild, Drucksachen
Entwicklung Fortbildungen, Fachliteratur
Rücklagen Einkommensteuer, Urlaub, Krankheit

Rechnen Sie dann ehrlich, wie viele Behandlungsstunden Sie pro Monat tatsächlich abrechnen können. Vor- und Nachbereitung, Verwaltung, Urlaub und Ausfälle zählen nicht dazu. Ihr Stundensatz muss die monatlichen Kosten und Ihr Einkommen vor Steuern über diese Stunden tragen. Planen Sie außerdem eine Anlaufzeit ein, in der die Praxis noch nicht voll ausgelastet ist, und legen Sie dafür ein finanzielles Polster an.

Praxisräume, Hygiene und Ausstattung

Eigene Räume sind nicht zwingend der erste Schritt. Viele beginnen damit, Räume stundenweise oder tageweise zu mieten, etwa in einer Gemeinschaftspraxis. Prüfen Sie bei jeder Lösung, ob der Mietvertrag die Nutzung als Praxis erlaubt.

Welche Hygieneanforderungen gelten, hängt stark von Ihren Verfahren ab. Gesprächs- und Beratungsleistungen stellen andere Anforderungen als Injektionen, Akupunktur oder Schröpfen. Nach § 36 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt Praxen infektionshygienisch überwachen, in denen über Blut Krankheitserreger übertragen werden können. Eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein ordnet Heilpraktikerpraxen mit invasiven Tätigkeiten ausdrücklich in diese Überwachung ein. Hinzu kommen Landesvorschriften. Erstellen Sie einen Hygieneplan für Ihre Praxis und fragen Sie beim Gesundheitsamt nach, was dort erwartet wird. Auch Geräte und Medizinprodukte unterliegen eigenen Regeln.

Zwei Grenzen bleiben auch mit Praxis bestehen: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nach § 48 Arzneimittelgesetz nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden. Heilpraktiker können sie also nicht verordnen. Und bestimmte übertragbare Krankheiten dürfen nach § 24 Infektionsschutzgesetz nur Ärztinnen und Ärzte feststellen und behandeln. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Infektionsschutzgesetz für Heilpraktiker.

Dokumentation, Aufklärung und Datenschutz

Mit jedem Patienten schließen Sie einen Behandlungsvertrag. Nach § 630f BGB müssen Sie die Behandlung in zeitlichem Zusammenhang dokumentieren und die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, soweit keine anderen Fristen gelten. Wissen Sie, dass eine Versicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt, müssen Sie den Patienten nach § 630c Absatz 3 BGB vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders geschützten Daten. Planen Sie deshalb von Anfang an, wo Sie Akten aufbewahren, welche Software Sie nutzen und wie Sie Ihre Patienten über die Datenverarbeitung informieren.

Abrechnung: Selbstzahler und private Versicherungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das 2020 bestätigt (Az. L 4 KR 470/19), weil nur Ärztinnen und Ärzte über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen können. Ihre Patienten zahlen also selbst. Manche private Kranken- oder Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, abhängig vom Tarif und von eigenen Höchstbeträgen.

Als Orientierung für Rechnungen dient häufig das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es ist keine verbindliche Gebührenordnung, sondern ein Verzeichnis durchschnittlich üblicher Vergütungen. Maßgeblich ist, was Sie mit dem Patienten vereinbaren. Sagen Sie vorab offen, was eine Behandlung kostet.

Sichtbar werden: Website, Werbung, Netzwerk

Ihre Website braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Weil Ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis voraussetzt, gehört nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 auch die zuständige Aufsichtsbehörde dazu. Dazu kommt eine Datenschutzerklärung.

Bei Werbetexten gilt das Heilmittelwerbegesetz, sobald es um das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten geht. Irreführende Werbung ist nach § 3 HWG unzulässig, etwa wenn fälschlich der Eindruck entsteht, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. Formulieren Sie also, was Sie anbieten, nicht was es bewirken wird.

Für die lokale Sichtbarkeit ist ein Google-Unternehmensprofil hilfreich. Mindestens genauso wichtig ist Ihr Netzwerk: Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheken und andere Heilpraktiker, an die Sie verweisen können und die Sie kennen.

Praxisgründung mit Uwe Hoffmann: der Abend für ARSANIS-Teilnehmende

Wer bei ARSANIS eine Ausbildung macht, kann kostenlos am Abend Praxisgründung mit Uwe Hoffmann teilnehmen. Er findet live online per Zoom statt, dauert 90 Minuten und wird einmal im Quartal angeboten, der erste Termin ist am Mittwoch, 17. Februar 2027, von 19:00 bis 20:30 Uhr. Der Abend steht Teilnehmenden aller ARSANIS-Ausbildungen offen und ist inklusive.

Uwe Hoffmann leitet ARSANIS – Die Heilpraktikerschule. Er ist seit über 40 Jahren selbstständig und hat mehrere Unternehmen erfolgreich gegründet. An dem Abend geht er die Themen dieses Beitrags aus der Praxis durch und beantwortet Ihre Fragen. Auch der Abend ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Heilpraktiker bei ARSANIS lernen

In der Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS lernen Sie im Hybridformat: dienstags von 18 bis 21 Uhr live online und einmal im Monat an einem Präsenzwochenende in Wuppertal. Die Ausbildung dauert 26 Monate, ein Einstieg ist durch rollierende Module jederzeit möglich. Ein eigener Ausbildungsteil behandelt Recht und Praxisgründung mit Heilpraktikergesetz, Berufskunde, Abrechnung und Existenzgründung, dazu kommen Infektionskrankheiten, Hygiene und Gesetzeskunde. Die Erlaubnis selbst erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung. Wie der Weg dorthin aussieht, beschreibt der Beitrag Heilpraktiker werden.

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Ihre Dozentinnen

Kirsten Sander, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Kirsten Sander
Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Schmerztherapeutin und Darmtrainerin. Mit der doppelten Zulassung zeigt sie, wie Sie körperliche Symptome von psychischen Ursachen sicher abgrenzen.

Aline Fiedler, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Aline Fiedler
Heilpraktikerin mit den Schwerpunkten Injektions- und Infusionstechniken und ganzheitliche Frauenheilkunde. Sie vermittelt praxisnahes Skills-Training am Modell, ausgerichtet auf die amtsärztliche Prüfung.

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Häufige Fragen

Muss ich als Heilpraktiker ein Gewerbe anmelden?

Für die Heilpraktikertätigkeit selbst in der Regel nicht. Heilpraktiker zählen nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen, und für eine freiberufliche Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Verkaufen Sie zusätzlich Produkte oder bieten Sie Leistungen ohne Heilkundebezug an, sollten Sie das steuerlich prüfen lassen.

Muss ich als Heilpraktiker Umsatzsteuer zahlen?

Heilbehandlungen im Rahmen der Heilpraktikertätigkeit sind nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a UStG steuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa Kurse, Wellnessangebote oder Warenverkäufe, können umsatzsteuerpflichtig sein. Ob die Kleinunternehmerregelung greift, klären Sie mit einer Steuerberatung.

Zahlt die Krankenkasse für Heilpraktikerbehandlungen?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Private Kranken- und Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten je nach Tarif und Vorschrift ganz oder teilweise. Ihre Patienten sollten das vorab bei ihrer Versicherung klären.

Brauche ich eigene Praxisräume?

Nicht unbedingt. Sie können Räume auch stunden- oder tageweise mieten. Wichtig ist, dass die Räume zu Ihren Verfahren passen, die Hygieneanforderungen erfüllen und der Mietvertrag die Nutzung als Praxis erlaubt.

Wie lange muss ich Patientenakten aufbewahren?

Nach § 630f BGB zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit andere Vorschriften keine abweichenden Fristen vorsehen.

Eine Heilpraktikerpraxis zu gründen heißt, fachliches Können mit dem Handwerk der Selbstständigkeit zu verbinden. Wer Anmeldungen, Steuern, Absicherung und Kosten früh klärt, kann sich danach auf die Arbeit mit den Patienten konzentrieren. Für die Fragen, die im Einzelfall offen bleiben, sind Steuerberatung, Gesundheitsamt und Versicherung die richtigen Ansprechpartner.