Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie

Was kostet die Heilpraktiker-Ausbildung?

Als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut behandeln Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf ärztliche Verordnung. Wer ohne Rezept direkt behandeln möchte, braucht eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Dafür gibt es zwei Wege: die Heilpraktikererlaubnis, die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt ist (oft „sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ genannt), und die uneingeschränkte Erlaubnis, also den „großen“ Heilpraktiker.

In diesem Artikel erfahren Sie, worauf die sektorale Erlaubnis rechtlich beruht, wie das Verfahren in Nordrhein-Westfalen abläuft, welche Voraussetzungen gelten, was Sie damit dürfen und wo die Grenzen liegen. Am Ende sehen Sie im Vergleich, wann sich der große Heilpraktiker lohnt.

Was ist der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie?

Physiotherapie ist ein Gesundheitsfachberuf. Die Berufserlaubnis nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) erlaubt es, die Berufsbezeichnung zu führen, aber nicht, Patienten ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich zu behandeln. Genau diese Lücke schließt die sektorale Erlaubnis. Sie ist eine Heilpraktikererlaubnis, die auf ein abgegrenztes Gebiet beschränkt ist, nämlich die Physiotherapie.

Beantragen können sie ausschließlich Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut besitzen. Für Masseure, Ergotherapeutinnen oder Quereinsteiger ist dieser Weg also nicht gedacht. Die Gesundheitsämter sprechen meist von der „Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie“.

Die Grundlage: das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2009

Lange war umstritten, ob man die Heilpraktikererlaubnis überhaupt auf die Physiotherapie beschränken kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat das mit Urteil vom 26.08.2009 (Az. 3 C 19.08) entschieden. Der Leitsatz lautet: „Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden.“ Und weiter: Ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich dafür „einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen“.

Aus der Begründung sind vor allem vier Punkte wichtig:

  • Die Ausbildung allein reicht nicht. Ein Physiotherapeut ist laut Gericht „allein kraft seiner Ausbildung nicht zu einer eigenverantwortlichen Tätigkeit befähigt“, weil die Ausbildung keine Erstdiagnose umfasst.
  • Physiotherapeutisches Fachwissen wird nicht noch einmal geprüft. Krankengymnastik, Massage und andere physiotherapeutische Methoden müssen nicht nachgewiesen werden, ebenso wenig Wissen über Krankheiten ohne Bezug zum Bewegungsapparat.
  • Geprüft wird, was für das eigenverantwortliche Arbeiten fehlt: die Abgrenzung der physiotherapeutischen Heilkunde gegenüber ärztlichen und allgemeinen Heilpraktikerbehandlungen, „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder“ sowie Berufs- und Gesetzeskunde.
  • Es geht um die eigenen Grenzen. Sie müssen die Möglichkeiten und Grenzen Ihrer Diagnosefähigkeit kennen und beachten. Eine ärztliche Differentialdiagnose sollen Sie nicht ersetzen.

Das Gericht begründet die Überprüfung mit dem Patientenschutz: Fehlerhafte Diagnosen oder übersehene Gegenanzeigen können das Leiden eines Patienten unter Umständen deutlich verschlimmern. Ganz entfallen darf die Überprüfung deshalb nicht. Ihr Umfang richtet sich aber nach der geplanten Tätigkeit und den Vorkenntnissen im Einzelfall.

Das Verfahren in Nordrhein-Westfalen

Die Länder regeln, wie das Urteil umgesetzt wird. In Nordrhein-Westfalen gilt ein Kriterienkatalog, den das Gesundheitsministerium mit Erlass vom 21.11.2012 festgelegt hat. Er stützt sich auf das Urteil von 2009, auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 13.06.2012 sowie auf das Physiotherapeutengesetz und das Heilpraktikerrecht.

Wer ist zuständig?

Für die sektorale Erlaubnis Physiotherapie ist in NRW in vielen Fällen nicht das örtliche Gesundheitsamt, sondern das Gesundheitsamt Düsseldorf zuständig. Die Stadt Bielefeld beschreibt Düsseldorf als zentral zuständig für Antragstellende aus ganz Nordrhein-Westfalen. Rechtlich beruht das auf Vereinbarungen, mit denen Kreise und Städte diese Aufgabe auf die Landeshauptstadt übertragen haben. Fragen Sie im Zweifel kurz beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts nach, wohin Ihr Antrag gehen soll.

Voraussetzungen

Für die Erteilung nennen der Kriterienkatalog und das Gesundheitsamt Düsseldorf folgende Punkte:

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie besitzen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach dem MPhG.
  • Sie legen ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O) vor, höchstens drei Monate alt.
  • Sie weisen Ihre körperliche und psychische Eignung durch ein ärztliches Attest nach, ebenfalls höchstens drei Monate alt.
  • Sie waren mindestens vier Jahre im Beruf tätig, mit durchschnittlich mindestens 30 Wochenstunden. Diesen Nachweis stellt laut Düsseldorf der Arbeitgeber oder die Steuerberatung aus; Arbeitsverträge, Zeugnisse und Selbstauskünfte werden nicht anerkannt.

Hinzu kommen Unterlagen wie Antrag, Lebenslauf, Kopie des Personalausweises und beglaubigte Nachweise über Fort- und Weiterbildungen in Differentialdiagnostik sowie Berufs- und Gesetzeskunde.

Drei Wege zur Erlaubnis

Das Gesundheitsamt prüft zuerst Ihre Unterlagen. Je nachdem, was Sie mitbringen, gibt es drei Möglichkeiten:

Weg Wann er in Frage kommt Was verlangt wird
Erlaubnis nach Aktenlage Ihre Nachweise lassen keine Zweifel an Ihren Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde sowie in Diagnostik und Differentialdiagnostik. Keine amtliche Überprüfung. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.
60-stündige Fortbildung Ihre bisherigen Nachweise reichen nicht aus. Mindestens 60 Unterrichtsstunden Präsenz nach dem Erlass von 2012, mit schriftlicher Erfolgskontrolle.
Amtliche Kenntnisüberprüfung Als Alternative zur Fortbildung. Schriftlicher und mündlicher Teil beim Gesundheitsamt.

Ohne Fortbildung nach Aktenlage kann es laut Kriterienkatalog unter anderem gehen, wenn Sie eine abgeschlossene Osteopathie-Weiterbildung, ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium mit den geforderten Inhalten oder eine andere gleichwertige Aus- oder Weiterbildung mit diagnostischen Inhalten nachweisen. Fehlen darin mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde (bei der Osteopathie) oder handelt es sich um einen ausländischen Abschluss, sind diese 10 Stunden zusätzlich nachzuweisen.

Die Fortbildung umfasst nach dem Kriterienkatalog mindestens 60 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten: mindestens 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde und mindestens 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung. Die abschließende Erfolgskontrolle dauert mindestens 45 Minuten, besteht höchstens zu einem Drittel aus Mehrfachauswahlfragen und gilt mit mindestens 75 Prozent richtiger Antworten als bestanden.

Die amtliche Überprüfung besteht laut Gesundheitsamt Düsseldorf aus einem schriftlichen Teil mit 28 Mehrfachauswahlaufgaben, bestanden ab 75 Prozent (21 richtige Antworten). Als Bearbeitungszeit nennt Düsseldorf 55 Minuten; die Bundesleitlinien für die Heilpraktikerüberprüfung sehen bei sektoralen Erlaubnissen 28 Fragen in 60 Minuten vor. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Dort sitzen eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt, mindestens zwei Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker und eine Protokollführung. Die Bundesleitlinien begrenzen den mündlich-praktischen Teil bei sektoralen Erlaubnissen auf höchstens 45 Minuten pro Person. Bei einer Wiederholung sind laut Düsseldorf beide Teile erneut abzulegen.

Was inhaltlich verlangt wird

Fortbildung und Überprüfung drehen sich um dieselben zwei Felder. Zur Berufs- und Gesetzeskunde gehören laut Kriterienkatalog die rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Heilkunde, das Heilpraktikergesetz mit Durchführungsverordnung, das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnung NRW, Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht sowie Schweige-, Aufklärungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Im Bereich Diagnostik und Indikationsstellung steht die Frage im Mittelpunkt, ob Physiotherapie angezeigt ist und welche Risiken vorher ausgeschlossen werden müssen. Sie sollen unter anderem

  • Erkrankungen aus Herz-Kreislauf, Atmung, Bewegungsapparat, Onkologie, Stoffwechsel, Infektiologie, Neurologie, Psychosomatik und Geriatrie sowie Entwicklungsstörungen bei Kleinkindern erkennen und unterscheiden,
  • Anzeichen von Komplikationen erkennen, etwa bei Thrombose, Polyneuropathie, Osteoporose oder einem Cauda-Syndrom,
  • Warnzeichen erkennen, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zum Beispiel nach einem Trauma, bei Blutungen, Tumorverdacht oder Gewichtsverlust,
  • Fremdbefunde aus Labor, Bildgebung und Funktionsdiagnostik einordnen und die nötigen Schritte zur Gefahrenabwehr einleiten.

Wie Sie Warnzeichen systematisch einordnen, zeigt auch unser Beitrag Differentialdiagnostik für Heilpraktiker.

Was Sie mit der sektoralen Erlaubnis dürfen und was nicht

Mit der Erlaubnis dürfen Sie Patientinnen und Patienten ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandeln. Sie entscheiden selbst, ob Physiotherapie angezeigt ist, und tragen dafür die Verantwortung. Dazu gehört, Warnzeichen zu erkennen und bei Bedarf an eine Ärztin oder einen Arzt zu verweisen.

Die Grenze ist das Gebiet selbst. Die Erlaubnis gilt für die Physiotherapie und nicht für die Heilkunde insgesamt. Der NRW-Kriterienkatalog nennt dazu ein Beispiel: Auch wer eine Osteopathie-Weiterbildung nachweist, erhält damit keine Berechtigung zur selbständigen Osteopathie. Wie weit der Unterschied reicht, sieht man an den Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung: Für die uneingeschränkte Erlaubnis müssen Bewerberinnen und Bewerber unter anderem zeigen, dass sie invasive Maßnahmen und Maßnahmen aus alternativen Therapieformen ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden können. Bei einer sektoralen Erlaubnis beziehen sich die Fragen dagegen gezielt nur auf das beantragte Gebiet.

Unverändert gelten auch für Sie die allgemeinen Pflichten der Heilkunde, etwa aus dem Infektionsschutzgesetz. Einen Überblick über die Rechtslage gibt der Artikel Was darf ein Heilpraktiker?

Sektoral oder großer Heilpraktiker: der Unterschied

Beide Erlaubnisse beruhen auf dem Heilpraktikergesetz. Sie unterscheiden sich darin, wer sie beantragen kann, wie umfangreich die Überprüfung ist und was Sie danach tun dürfen.

Sektoral (Physiotherapie) Großer Heilpraktiker (uneingeschränkt)
Wer kann sie beantragen? Nur Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Berufserlaubnis Alle, die die Voraussetzungen der Durchführungsverordnung erfüllen, unabhängig vom Beruf
Umfang Physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung Heilkunde insgesamt, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen
Weg in NRW Aktenlage, 60-stündige Fortbildung oder eingeschränkte Überprüfung Immer schriftliche und mündlich-praktische Überprüfung beim Gesundheitsamt
Schriftlicher Teil laut Bundesleitlinien 28 Fragen 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden ab drei Vierteln (45 richtig)
Mündlich-praktischer Teil laut Bundesleitlinien höchstens 45 Minuten pro Person höchstens 60 Minuten pro Person, Fragen aus allen Inhaltsbereichen

Für den großen Heilpraktiker nennt die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (so der Wortlaut der Verordnung), die gesundheitliche Eignung, die Zuverlässigkeit und eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Voraussetzungen für die Heilpraktiker-Ausbildung, wie diese Überprüfung abläuft, im Artikel Heilpraktiker-Prüfung beim Gesundheitsamt.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Die sektorale Erlaubnis ist der kürzere Weg, wenn Sie in Ihrem Fach bleiben und lediglich ohne Rezept behandeln möchten. Der große Heilpraktiker kommt in Frage, wenn Sie mehr anbieten wollen als Physiotherapie. Diese Fragen helfen bei der Entscheidung:

  1. Möchten Sie ausschließlich physiotherapeutisch arbeiten, nur eben ohne Verordnung? Dann ist die sektorale Erlaubnis gezielt dafür gemacht.
  2. Planen Sie Verfahren, die über die Physiotherapie hinausgehen? Dann reicht die sektorale Erlaubnis nicht aus, und Sie benötigen die uneingeschränkte Erlaubnis.
  3. Erfüllen Sie die vier Jahre Berufstätigkeit mit durchschnittlich 30 Wochenstunden? Für die Erteilung nach Aktenlage in NRW ist das eine der Voraussetzungen.
  4. Haben Sie bereits Nachweise in Differentialdiagnostik sowie Berufs- und Gesetzeskunde, etwa aus einem Studium oder einer Weiterbildung? Dann prüft das Gesundheitsamt zuerst, ob eine Entscheidung nach Aktenlage möglich ist.

Wenn Sie den großen Heilpraktiker in Betracht ziehen: Was dabei auf Sie zukommt und welches Vorwissen Ihnen hilft, beschreibt der Artikel Heilpraktiker werden als Physiotherapeut.

Den großen Heilpraktiker bei ARSANIS lernen

Einen eigenen Kurs für die sektorale Erlaubnis Physiotherapie bietet ARSANIS nicht an. Wenn Sie mehr als Physiotherapie anbieten möchten, bereitet Sie unsere Heilpraktiker-Ausbildung auf die Überprüfung für die uneingeschränkte Erlaubnis vor. Sie läuft als Hybridkurs über 26 Monate: dienstagabends von 18 bis 21 Uhr live online und einmal im Monat an einem Präsenzwochenende in Wuppertal (samstags 10 bis 18 Uhr, sonntags 10 bis 16 Uhr). Die Präsenzwochenenden haben einen fachlichen Grund: Injektionstechnik, Abhören und Untersuchungen am Menschen lassen sich online nicht vermitteln. Einsteigen können Sie jeden Dienstag außerhalb der Schulferien; Themen, die vor Ihrem Start liefen, holen Sie nach, sobald sie wieder an der Reihe sind.

Es unterrichten die Heilpraktikerinnen Kirsten Sander (auch Heilpraktikerin für Psychotherapie und Schmerztherapeutin) und Aline Fiedler (Schwerpunkte Injektions- und Infusionstechniken sowie Frauenheilkunde). Die Erlaubnis selbst erteilt das Gesundheitsamt nach bestandener Überprüfung; ein Schulzertifikat gibt es dafür nicht.

Ihre Dozentinnen

Kirsten Sander, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Kirsten Sander
Heilpraktikerin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Schmerztherapeutin und Darmtrainerin. Mit der doppelten Zulassung zeigt sie, wie Sie körperliche Symptome von psychischen Ursachen sicher abgrenzen.

Aline Fiedler, Dozentin für die Heilpraktiker-Ausbildung bei ARSANIS

Aline Fiedler
Heilpraktikerin mit den Schwerpunkten Injektions- und Infusionstechniken und ganzheitliche Frauenheilkunde. Sie vermittelt praxisnahes Skills-Training am Modell, ausgerichtet auf die amtsärztliche Prüfung.

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Häufige Fragen

Was darf ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie?

Er darf Patientinnen und Patienten ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandeln und entscheidet dabei selbst, ob Physiotherapie angezeigt ist. Heilkundliche Tätigkeiten außerhalb der Physiotherapie sind von der Erlaubnis nicht gedeckt.

Wer kann die sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie beantragen?

Nur wer die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut besitzt. In NRW kommen unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, Führungszeugnis, ärztliches Attest und für die Erteilung nach Aktenlage mindestens vier Jahre Berufstätigkeit mit durchschnittlich 30 Wochenstunden hinzu.

Gibt es die sektorale Erlaubnis ohne Prüfung?

In NRW ist eine Erteilung nach Aktenlage möglich, wenn Ihre Nachweise keine Zweifel an Ihren Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde und in Diagnostik lassen. Sonst führen eine 60-stündige Fortbildung mit Erfolgskontrolle oder eine amtliche Kenntnisüberprüfung zur Erlaubnis. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamts.

Welches Gesundheitsamt ist in NRW zuständig?

Für die sektorale Erlaubnis Physiotherapie ist in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen das Gesundheitsamt Düsseldorf zuständig, das diese Aufgabe für andere Kreise und Städte übernommen hat. Klären Sie im Zweifel beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts, wohin Ihr Antrag geht.

Bietet ARSANIS einen Kurs für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie an?

Nein. ARSANIS bereitet auf die Überprüfung für die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis vor. Sie richtet sich an alle, die mehr als Physiotherapie anbieten möchten, und läuft als Hybridkurs mit Online-Abenden und Präsenzwochenenden in Wuppertal.

Die sektorale Erlaubnis ist für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ein klar umrissener Weg in die eigenverantwortliche Behandlung. Prüfen Sie vorab, welche Nachweise Sie schon haben, und entscheiden Sie dann, ob Sie im Fach bleiben oder mit dem großen Heilpraktiker breiter arbeiten möchten.